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E.S.G. FahrbetriebsleiterIn
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Beitrag #17615 Erstellt: 02.06.2006 20:44
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^^Das ist aber auch eine Belehrung
Staht da nicht was von unmodereirt in der Kopfzeile
Quote: Martin meint es doch nur gut...
Ich finde es lediglich schade, dass man den Leuten immer sagen muss, was man darf und was nicht. Wenn ich nur etwas mein Hirnkastel einschalte, dass weis ich, was verboten ist und was nicht. Und wenn ein Areal beispielsweise eingezäunt ist und ich dann darin fotografiere, obwohl ich genau weis, dass ein Zaun zum Fernhalten ungewünscher Gäste ist, und ich es trotzdem ignoriere, dann muss ich mit den Folgen rechnen. Nicht einmal der Punkt des Fotografierens einer Straßenbahn mit mitfotografierten Fahrer ist für mich strittig. Der Fahrer ist nur "Beiwerk" und hat mit dem Hauptmotiv nichts zu tun, darum braucht man ihn nicht beachten. Ist halt so, das er am Bild ist. Genau so wie das Goldene Dachl mit einem Touristen am Bild. Tourist nur "Beiwerk", darum unrelevant.
MFG E.S.G.
(Editiert von E.S.G. am 02.06.2006 20:45)
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Mr. X Admin h.c.
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Beitrag #17618 Erstellt: 03.06.2006 00:29
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Ich finde es lediglich schade, dass man den Leuten immer sagen muss, was man darf und was nicht.
Du musst dich ja nicht, sowie du es gerne nennst, belehren lassen. Brauchst ja nicht lesen
Außerdem verstehe ich nicht wo in einem Gesetzestext eine "Belehrung" sein soll??
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rudema Verkehrsbetriebs-Boss

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Beitrag #17626 Erstellt: 03.06.2006 13:48
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Wen es nicht interessiert, der braucht meinen Beitrag dann nicht lesen. Ich dachte mir nur, es wäre für einige Hobbyfotografen bestimmt sehr interessant, was laut Gesetz wirklich erlaubt ist und was man vermeiden sollte. Und wenn jemand das Gesetz kennt, weiß man, dass man mit gesundem Menschenverstand da nicht weitkommt.
@ESG: Kennst du die Paragrafen auswändig, die dir sagen, was erlaubt ist und was nicht? Ich glaube nicht und genau aus diesem Grund werde ich diesen Beitrag hier rein stellen.
Mein zweites zu Hause ist in Bus und Bim. :-)
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Beitrag #17628 Erstellt: 03.06.2006 15:32
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Mich würde der Beitrag übrigens interessieren.
http://tram.afterdarknet.at/
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Mr. X Admin h.c.
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Beitrag #17629 Erstellt: 03.06.2006 15:46
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Mich würde der Beitrag übrigens interessieren.
ESG: da sigst es...
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E.S.G. FahrbetriebsleiterIn
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Beitrag #17632 Erstellt: 03.06.2006 19:15
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@ESG: Kennst du die Paragrafen auswändig, die dir sagen, was erlaubt ist und was nicht? Ich glaube nicht und genau aus diesem Grund werde ich diesen Beitrag hier rein stellen.
Auswendig nicht, aber ich habe viele Juristen in meiner Bekannschaft und dazu die fraglichen Paragrafen bei mir zuhause irgendwo liegen. Und wenn du hier eine Zusammenfassung dieser Paragrafen hinenzustellen gedenks, kannst du es dir sparen, da die Zusammenfassung manchmal nicht den Kontext des Gesetztes wiedergibt.
MFG E.S.G.
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Mr. X Admin h.c.
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Beitrag #17635 Erstellt: 04.06.2006 13:45
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Auswendig nicht, aber ich habe viele Juristen in meiner Bekannschaft und dazu die fraglichen Paragrafen bei mir zuhause irgendwo liegen.
Du bist lustug, grad weil du welche in deiner Bakanntschaft hast heißt das nicht dass andere welche haben Quote: Und wenn du hier eine Zusammenfassung dieser Paragrafen hinenzustellen gedenks, kannst du es dir sparen, da die Zusammenfassung manchmal nicht den Kontext des Gesetztes wiedergibt.
Na wasn sonst, bahnLinz ist doch nicht blöd...
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E.S.G. FahrbetriebsleiterIn
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Mr. X Admin h.c.
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rudema Verkehrsbetriebs-Boss

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Beitrag #17641 Erstellt: 04.06.2006 20:48
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So hier wie versprochen die Kurzfassung des Beitrages "Fotorecht".
Insgesamt ist damit die Situation gerade in Österreich recht entspannend: Schutz am eigenen Foto entsteht automatisch und nicht erst durch einen Eintrag in ein Register oder durch Anbringung von Urhberrechtsvermerken (zB.: C Martin R.). Wer in der Öffentlichkeit fotografiert, kann dies recht bedenkenlos tun, insbesondere solange Gebäude oder andere Kunstwerke abgebildet werden. Der Eigentümer kann keine Fotos in der Öffentlichkeit verbieten, und selbst urheberrechtlich geschützte Objekte dürfen abgebildet werden, wenn sie dauerhaft in der Öffentlichkeit stehen. Bei Personen ist vorsicht angesagt. Insbesondere in einem abwertenden oder beleidigenden Zusammenhang wird der Raum eng, soll nicht das Recht am eigenen Bild verletzt werden. Bloße Straßen- oder Landschftsszene, in denen nicht bestimmte Personen im Mittelpunkt stehen, sind jedoch unbeachtlich. Das romantisch turtelnde Pärchen sollte dann aber doch besser um Erlaubnis gefragt werden, will der Fotograf seine davon gemachten Fotos tatsächlich veröfentlichen. Vielleicht hilft es dann aber schon, den Betroffenen einen kostenlos Abzug zu versprechen. (WCM Juni 2006)
Was haben wir daraus gelernt? Mit dem Fotografieren von Bus und Straßenbahn kann man sich also nicht strafbar machen. Auch einen Gerichtsprozess hat man als Hobbyfotograf nicht zu befürchten, denn solche Prozesse bringen meist keiner Partei was. Beim Fotografieren sollte man dann doch das Gesetz vergessen und nicht darauf achten, was strafbar ist und was nicht. Denn wenn man ein klein wenig Verstand hat, weiß man selbst, was darf ich fotografieren und was nicht.
Hoffentlich konnte ich nun einige Unklarheiten aufklären.
lg. Martin (Editiert von bahnLinz am 04.06.2006 20:51)
Mein zweites zu Hause ist in Bus und Bim. :-)
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rudema Verkehrsbetriebs-Boss

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Beitrag #17642 Erstellt: 04.06.2006 20:53
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@ESG: Ich glaube mal, dass man die Gesetzestexte als Leihe sowieso nicht verstehen würde. Diese Zusammenfassung kappiert jeder und dazu brauche ich nicht lang Gesetze lesen.
Mein zweites zu Hause ist in Bus und Bim. :-)
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Beitrag #17643 Erstellt: 04.06.2006 21:03
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@ESG: Ich glaube mal, dass man die Gesetzestexte als Leihe sowieso nicht verstehen würde. Diese Zusammenfassung kappiert jeder und dazu brauche ich nicht lang Gesetze lesen.
Zur Info: Gesetztestexte sind die einfachste Version, etwas Kompliziertes möglichst kurz und prägnant auszudrücken. Eine Definition also. Eigentlich sollte daher jeder den Kontext verstehen, der des Deutschen mächtig ist. Kann aber mitunter trotzdem etwas kompliziert werden Und die Zusammenfassung ist ja genz nett, aber hat eher nichts gebracht, weil das alles der gesunde Menschenverstand wissen sollte, was da drinnen steht.
MFG E.S.G.
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rudema Verkehrsbetriebs-Boss

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Beitrag #17645 Erstellt: 04.06.2006 21:12
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Ich finde das dieser Bericht schon was gebracht hat. Er hat mir nun bewiesen, dass ich beim Fotografieren doch nicht so aufpassen muss.
Ich glaube, dass nur ESG die Gesetzestexte verständlich findet.
Bezülich aufpassen: da irrst du gewaltig. Österreich ist beim Fotografieren ein gesegnetes Land, trotzdem muss man aufpassen, was man ablichtet. Aber setzte mal bloß einen Fuß über die Grenze. Wenn ich dir meine Schwierigkeiten in Italien erzähle, dann wirst du ziemlich blöd schauen. Sage nur Tartaruga in Neapel abgelichtet, sofort Carabinieri da. Und nicht vergessen, wir sind in Europe. Oder London, München, beide Male U Bahn, Brüssel, etc. Den Tipp mit dem Verliebten Pärchen finde ich übrigens süß.
Und Gesetztestexte sind nicht so schwer, sie sind nur verwirrend. Und ich gedenke mch nicht verwirren zu lassen. Notfalls wird noch ein rat eingeholt und dann ist alles klar.
MFG E.S.G.
(Editiert von E.S.G. am 04.06.2006 21:13)
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Beitrag #17648 Erstellt: 05.06.2006 00:14
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Das Problem an den Gesetzestexten ist, dass sie in Amtsdeutsch verfasst sind. Für den Juristen bzw. den/die Interessierte ist das sicherlich kein Problem (mit etwas Nachdenken), manch einer mag sich aber doch schwer tun. Besonders wenn dann Verweise auf andere Gesetze bzw. Einschränkungen aufscheinen.
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Beitrag #17652 Erstellt: 05.06.2006 12:44
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Das mit dem Fotografieren im U-Bahnbereich sollte man auch nicht so streng hinnehmen. Solange du keine Person direkt fotografierst, sondern nur eine Menschenansammlung von Leuten mit einer U-Bahn, hast du kein Gesetz verletzt. Denn U-Bahnstationen gehören nicht zum Betriebsgelände!
@ESG: Mit dem Fotografieren sollte man wirklich vorsichtig sein, wenn man sich über die Grenezen von Österreich bewegt. Da hast du recht.
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E.S.G. FahrbetriebsleiterIn
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Beitrag #17653 Erstellt: 05.06.2006 12:56
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Quote: Mit dem Fotografieren sollte man wirklich vorsichtig sein, wenn man sich über die Grenezen von Österreich bewegt. Da hast du recht.
Selbst in Ö bin ich mir nicht so sicher. Bergründung: Du fotografierst einen ICE 3 und verkaufst das Bild dann einer Zeitung. Was passiert? Du hast die DB am Hals, weil der ICE als Geschmacksmuster eingetragen ist. Schön, nicht? Könnte Mercedes mit dem Citaro auch machen, wenn sie wollten.
Und bei U Bahnstationen bin ich mir ger nicht so sicher, vor allem was Wien angeht. Denn der Bau gehört ja jemanden, und wenn diese Gesellschaft ein Fotoverbot ausspricht, dann gilt das, siehe U Bahn München.
MFG E.S.G. (Editiert von E.S.G. am 05.06.2006 12:59)
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Beitrag #17654 Erstellt: 05.06.2006 13:50
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Aus diesem Grund gebe ich meine Bilder grundsätzlich unter der GNU Free Documentation License frei und verlange grundsätzlich kein Geld dafür. - Klar, wenn wer damit Geld verdienen will, muss er sich absichern und da würde ich so eine Reaktion der DB auch verstehen.
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Beitrag #17655 Erstellt: 05.06.2006 13:54
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Selbst in Ö bin ich mir nicht so sicher. Bergründung: Du fotografierst einen ICE 3 und verkaufst das Bild dann einer Zeitung. Was passiert? Du hast die DB am Hals, weil der ICE als Geschmacksmuster eingetragen ist. Schön, nicht? Könnte Mercedes mit dem Citaro auch machen, wenn sie wollten.
Also das wird jetzt schon ein wenig hart. 1) Was hätte die DB davon? 2) Gott sei dank sind nicht alle Menschen so verrückt um das zu machen... 3) Glaube nicht einmal das dass so ist, die DB muss sich im Fremden Staatsgebiet anpassen, grad weils ein ICE ist hat es sich trotzdem an die Ösigesetze zu halten... Schlussfolgerung: Man darf den ICE in Österreich ohne weiters Fotografieren. (Und bin mir fast sicher das man das in Deutschland auch darf ohne gleich das deutsche FBI aufn Hals zu haben...)
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