Trollifan PassagierIn
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Beitrag #6525 Erstellt: 31.12.2004 19:28
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Für's neue Jahr,da hätte ich gleich eine Anfrage? Warum "fällt" der Obus ins Eisenbahngesetz? In Deutschland wird er angeblich als Bus geführt. Kann mir da jemand nähere Auskunft erteilen? Walter.
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Obusfahrerin Gast
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Beitrag #6526 Erstellt: 31.12.2004 20:34
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Trollifan PassagierIn
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Beitrag #6527 Erstellt: 31.12.2004 23:17
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Na ja,ich habe mich bei Herrn Gunther Mackinger da ein bißchen schlau gemacht,er hat mir dass auch bestätigt,aber warum der Obus in Österreich eine EISENBAHN ist........er ist halt eine....
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Heli VerkehrsministerIn
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Beitrag #6528 Erstellt: 01.01.2005 13:51
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Der Obus ist in Ö (und einigen anderen Ländern, z. B. CH, TCH) desw. ein "Eisenbahnfahrzeug", weil er "einem unveränderlich vorgegebenen Fahrweg" folgen muss. Ganz früher hiess der Trolli im Volksmund ja auch "gummibereifte Tram", das mit den Hilfsantrieben (Verbrennungsmotor - Generator, Batterie, Schwungrad, Verbrennungsmotor - Getriebe = vollwertiger Duobus) kam ja erst irgendwann in den 70ern in breiter Front auf. Dass der Trolli dann, wenn er sich von der Leitung löst, kein Eisenbahnfahrzeug mehr sein kann, eh klar, aber im Grunde seines Wesens ist er doch noch eines. In CH z. B. haben (ich glaub, das hab ich schon mal irgendwo geschrieben) Trollis ohne Hilfsantrieb kein Kennzeichen, da sie ja eine Eisenbahn sind, solche mit Hilfsantrieb oder Duos haben jedoch ein Kennzeichen, weil sie ja auch ausserhalb des vorgegebenen Weges ("Gleis") fahren können. Dass man mit heutigem Wissensstand den Trolli nicht mehr als Eisenbahn- sondern als Strassenfahrzeug gesetzlich einordnen würde, auch klar, aber diese Vorschrift (und eine solche ist als solche natürlich eine, wir sind ja in Ö) kommt ja aus Anfang des 20. Jh. Ich hoffe, jetzt alle Klarheiten beseitigt zu haben. Heli
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Trollifan PassagierIn
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Beitrag #6529 Erstellt: 01.01.2005 14:26
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Danke Heli für die interessante Information! Frage allerdings,kann man das irgendwo nachlesen? Gibts da so etwas wie bei der Bim,ein BO-Strab?
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Heli VerkehrsministerIn
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Beitrag #6531 Erstellt: 01.01.2005 16:18
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Müsste theoretisch in der EBO (Eisenbahnbetriebsordnung in Deutschland, Schande auf mein Haupt, wie das in Ö heisst, weiss ich ehrlich gesagt nicht) stehen. Da sind aber nur die ganzen infrastrukturellen und Lizenzierungsangelegenheiten geregelt. Die Fahrzeuge an und für sich müssen schon der StVO entsprechen. Heli
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Trollifan PassagierIn
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Beitrag #6533 Erstellt: 01.01.2005 17:26
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Ich habe auf der HP vom Verkehrsministerium nachgschaut,da ist leider nichts. Vielleicht bin ich da auch falsch.
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