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Fibk FahrdienstleiterIn
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Beitrag #103026 Erstellt: 05.03.2016 12:42 Linie 6 derzeit im Schienenersatzverkehr |
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Wegen des Sturms verkehrt die Linie 6 dzt. aus Sicherheitsgründen bis Betriebschluss im Schienenersatzverkehr
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Verschoben: 06.03.2016 11:41 Uhr von Linie O Von Live-Meldungen aus dem laufenden Betrieb - Schlagzeilen nach Aktuelle Meldungen und IVB-News |
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Innsbrucker VerkehrsstadträtIn
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Beitrag #103032 Erstellt: 06.03.2016 12:02
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Und heute? Die IVB haben keine Meldung auf ihrer Seite, auf den Smartinfos stand auch nichts.
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Linie O Globaler Forums-Moderator

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Beitrag #103036 Erstellt: 06.03.2016 15:30
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Nachdem gestern ein entsprechender Hinweis auf der Website war, gehe ich davon aus, dass die Linie 6 wieder regulär fährt.
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Innsbrucker VerkehrsstadträtIn
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Beitrag #103041 Erstellt: 06.03.2016 20:07
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Ich habe da gestern keinen gefunden. Kann es sein, dass der SEV nicht bis Betriebsschluss gefahren wurde?
Heute fuhr SL 6 wieder als Straßenbahn.
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Linie O Globaler Forums-Moderator

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Beitrag #103043 Erstellt: 06.03.2016 22:06
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Also ich hab' gegen 15 Uhr den Text auf der Website (direkt auf der Startseite war ein gelber Banner, in den Verkehrsmeldungen findet man das nicht, aber auf der Startseite ists eh auffälliger) und gegen 17 Uhr den Lauftext auf der Smartinfo gesehen.
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Innsbrucker VerkehrsstadträtIn
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Beitrag #103045 Erstellt: 06.03.2016 23:39
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Linie O schrieb: |
Also ich hab' gegen 15 Uhr den Text auf der Website (direkt auf der Startseite war ein gelber Banner, in den Verkehrsmeldungen findet man das nicht, aber auf der Startseite ists eh auffälliger) und gegen 17 Uhr den Lauftext auf der Smartinfo gesehen. |
Dann hat man beides unmittelbar nach Betriebsschluss der Linie 6 wieder rausgenommen. Eher schon etwas früher.
Im übrigen gehört so was natürlich in die Verkehrsmeldungen.
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manni Betreiber des Forums

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Beitrag #103050 Erstellt: 07.03.2016 02:30
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Was haltet ihr eigentlich von dieser präventiven Betriebseinstellung? Das ist ja neu, obwohl es das Problem schon lange gibt.
Sollte man nicht vielmehr die Gefahr beseitigen, als den Bahnbetrieb dadurch dermaßen beeinträchtigen zu lassen?
Weiß jemand, wie das rechtlich ausschaut? Wer wäre dafür zur Verantwortung zu ziehen, wenn ein umstürzender Baum oder ein herabstürzender Ast Personen- oder Sachschäden verursachen würde?
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Linie O Globaler Forums-Moderator

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Beitrag #103051 Erstellt: 07.03.2016 08:26
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War die Einstellung wirklich präventiv, zumindest die offizielle IVB-Info sprach von einem Baumwurf.
Wenn man dem Waldbesitzer keine Fahrlässigkeit nachweisen kann (der Wald wurde ordentlich gepflegt und das Umstürzen des Baumes war nicht vorhersehbar) glaube ich nicht, dass man irgendjemanden dafür belangen kann, somit fällt das unter höhere Gewalt.
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Hager FahrbetriebsleiterIn
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Beitrag #103057 Erstellt: 07.03.2016 19:52
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Das Eisenbahngesetz ist hier sehr klar. Die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs obliegt dem Eisenbahnunternehmen (§ 19 EisbG). Alle fünf Jahre hat das Unternehmen den Nachweis ausreichender Vorkehrungen zur Sicherheit der Eisenbahn bzw. des Verkehrs auf der Eisenbahn zu erbringen (§§ 38 ff EisbG).Anrainer haben nur Handlungen zu unterlassen, durch die die Eisenbahn oder der Betrieb auf der Eisenbahn gefährdet würde (§ 43 EisbG).
§ 45 EisbG verpflichtet das Eisenbahnunternehmen zur Beseitigung eingetretener Gefährdungen im Gefährdungsbereich, wozu ausdrücklich der Pflanzenwuchs zählt. Es Gibt dafür ein Zwangsrechtsmöglichkeit (§ 45 zweiter Satz).
Wenn man will, geht viel. Wenn man nicht will, geht nichts.
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