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Beitrag #23953 Erstellt: 18.07.2007 01:52 Unfallhaftung |
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Aus der gestrigen TT:
Verletzten Fahrgästen steht Entschädigung zu
IVB haftet für Vollbremser
Durch die Vollbremsung eines IVB-Busses erlitt ein Fahrgast einen Nasenbeinbruch. Für die IVB ein unabwendbares Ereignis. Das Gericht lässt aber haften.
INNSBRUCK (fell). Mit einem Nasenbeinbruch endete die IVB-Busfahrt einer Innsbruckerin. Aufgrund einer verkehrsbedingten Vollbremsung musste der Bus nämlich zur Vollbremsung ansetzen, was die ordnungsgemäß sitzende Frau auf eine Trennscheibe katapultierte.
Für die Inn-Bus-GmbH der Verkehrsbetriebe ein bedauerlicher Zwischenfall aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses. Zudem trage der Fahrgast die Hauptschuld am Unglück, da sich die Pensionistin nicht angehalten hätte. Nun wurde am Innsbrucker Bezirksgericht jedoch ein Urteil rechtskräftig, das die Rechtsposition von Fahrgästen bei derartigen Unfällen unmissverständlich klarstellt: „Das Gericht ging natürlich nicht von einem Verschulden des Fahrgastes aus, da sich ja vor dem Sitzbereich gar kein Griff zum Festhalten befand“, kommentiert der Innsbrucker Anwalt Martin Dellasega nach erfolgreicher Klage.
Und freut sich, dass sich das Urteil nunmehr auf die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes bezieht, wonach eine derartige Vollbremsung kein unabwendbares Ereignis, sondern den Fall einer außergewöhnlichen Betriebsgefahr darstellt. „So hat der OGH festgehalten, dass der Halter eines Omnibusses für Schäden haften muss, die durch das Verhalten eines Außenstehenden – im konkreten Fall durch eine Notbremsung – eintreten“, zitiert Dellasega aus dem fahrgastfreundlichen Urteil mit Breitenwirkung.
Statt dreier angebotener Freifahrten bekommt die Pensionistin nun zumindest 1050 Euro zugesprochen.
Also, ich zweifle ja sonst nicht an unserer Gerichtsbarkeit, aber das finde ich nun nicht in Ordnung.
Klar ist das blöd gelaufen, und die Fahrgästin kann offenbar auch nichts dafür, ist ja nur normal dagesessen und festhalten hätte sie sich laut dem Anwalt nicht können, aber eine Vollbremsung ist nun mal ein unabwendbares Ereignis, da können die IVB genauso wenig dafür.
Sowas nennt sich halt Risiko, das gibt es nun mal, immer und überall! Wir haben ein Gesundheitssystem, das der Frau die Reparatur ihrer Nase finanziert. Damit sollte sie sich begnügen. Diese Klagerei wegen jeder Kleingkeit halte ich für eine amerikanische Unsitte, die inzwischen auch bei uns massiv um sich greift.
Ich hoffe, die IVB gehen in Berufung, auch wenn's "nur" um 1K€ geht, und gewinnen in der nächsten Instanz.
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Beitrag #23963 Erstellt: 18.07.2007 11:08
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Eine Frage an die Juristen bzw. in solchen Dingen Bewanderten unter uns: würde es etwas bringen, wenn die IVB eine entsprechende Klausel in die Beförderungsbedingungen aufnähmen bzw. Schilder an den Einstiegen anbrächten, auf denen sowas steht wie: "Benützung des Fahrzeuges auf eigenes Risiko, mit dem Einsteigen willigen Sie in die Beförderungsbedingungen ein"?
Es muss sich doch irgendwie verhindern lassen, dass solche geldgierigen Figuren mit Hilfe eines Rechtsverdrehers die IVB anzapfen.
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Beitrag #23964 Erstellt: 18.07.2007 11:16
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Mehr wird wohl nicht übrig sein als wie im Bus ein weiteres weinrotes Pickerl hinaufzukleben mit hunderten §.
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manni Betreiber des Forums

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Beitrag #24099 Erstellt: 26.07.2007 00:28
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Wenn das reichen würde, wär's ja gut.
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Beitrag #24100 Erstellt: 26.07.2007 00:33
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Kommentar dazu von Admiral aus dem Instant-Messenger:
sers.. du ad beförderungsbedingungen >
mit dem kauf eines tickets geh ich einen vertrag ein, der die beförderungsbedingungen beinhaltet.. nach denen wird dann entsprechend unfälle etc von der versicherung abgegolten
sollte man schwarz fahren zb, hat man keinen anspruch auf schmerzensgeld im falle eines unfalles...
aber glaube das wurde ja schon mal an anderer stelle diskutiert...
Wenn das so wäre, dann würde das eh die Versicherung zahlen. Dann wär's nicht so schlimm würd ich mal sagen.
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