manni Betreiber des Forums

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Beitrag #67510 Erstellt: 28.07.2010 11:00 Räumliche Einheiten |
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Fast jedes öffentliche Verkehrsmittel bzw "Teilsystem" des Gesamtsystems ÖV hat ja einen bestimmten Aktionsraum, abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen wie z.B. dem Taxi, falls man das überhaupt zum öV zählen will.
Wie könnte man den ÖV in und um Innsbruck und im gesamten Ballungsraum in logischere funktionale Einheiten unterteilen, als sie derzeit existieren?
Definition über die Verkehrsträger (also Bus oder Bahn)? Das macht IMO wenig Sinn. Die verwaltungspolitischen Stadtgrenzen oder Gemeindegebeite? Absolut kontraproduktiv, da die Stadt bekanntlich weit über ihre Ortstafeln hinaus reicht. Der Verbundraum, resp. das Bundesland, ist auch nicht unbedingt eine logische Grenze (siehe stadtgrenzen-, bundesland- und staatsgrenzenübergreifende Linien).
Für mich ist der erste Raum mit abgrenzbarem Verkehrsbedürfnis die Innere Stadt.
Hier bräuchte es eine (noch nicht existente) kleinräumige Bedienung z.B. mittels Minibus-Ringlinie oder einer Ringtram am Innenstadtring, sowie eine Versorgung der Altstadt.
Danach folgt die Agglomeration Innsbruck, also Kernstadt plus Vororte bis ca. 15 km in alle Richtungen. Hier ist Hauptverkehrsträger die Tram und die Stadtbahn, gefolgt vom Bussystem (Innbus wie VVT).
Als nächste Raumeinheit könnte man den Ballungsraum Innsbruck, also das ganze mittlere Inntal bis weit ins Unter- und Oberland sowie einen Gutteil von Stubai- und Wipptal, sehen. Hauptverkehrsträger hier die S-Bahn, gefolgt von Regionalbussen.
Man könnte eventuell überlegen, auch das künftige Regionalbusnetz mit seinen geplanten teils BRT-ähnlichen Korridoren in das höchstrangige Netz mit hineinzunehmen, da die stark frequentierten Regionalbuslinien (z.B. 4176) von der Funktion her fast auf der selben Stufe stehen wie die Stadtbahn (sich mit dieser teilweise ja sogar die Trasse teilen) und Überlegungen zu Tram und Stadtbahn ohne Miteinbeziehung des Busnetzes, ob nun BRT-Linien oder Zubringerlinien, kaum möglich sind.
Ich plädiere jedenfalls für ein Fallenlassen der Definition von Verkehrsräumen über politische Gemeinden. Die sind, sofern sie nicht wirklich abgegrenzte Siedlungen für sich bilden, ungeeignet. Was passiert z.B., wenn es mal Gemeindezusammenlegungen gibt (was schon längst überfällig wäre) bzw. Eingemeindungen von Vororten in die Stadt (ebenfalls schon lange überfällig)? Welchen Sinn würden dann noch Linien machen, die aus politischen Gründen nur innerhalb einer ehemaligen Teilgemeinde verkehren? Die Verkehrsbedürfnisse ändern sich mit solchen Verwaltungsreformen nicht, also warum nicht schon vorher sich nach den realen Bedürfnissen richten?
Wie könnten die oben definierten "Subräume" bzw. "Subnetze" genau aussehen?
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ice108 VerkehrsministerIn
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Beitrag #67544 Erstellt: 28.07.2010 23:11
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In logischere funktionale Einheiten unterteilen in Bezug auf welchen Zweck / welche Absicht?
Meinst du das in Bezug auf verschiedene Verkehrsbetriebe die in den verschiedenen Einheiten aktiv sind? Oder in Bezug auf Tarifstrukturen? Oder...?
Dass oben drüber ein räumlich recht weit ausgedehnter Verkehrsverbund steht ist denke ich eh sinnvoll. Aber ob man drunter überhaupt abgeteilte Einheiten herausarbeiten muss, ist für mich mal die Frage. Wofür brauche ich diese?
Letztendlich muss doch der VVT für ganz Tirol quasi einen großen Netzplan erarbeiten, wo dann eben gemäß Bedarf die einzelnen Linien samt Zubringerfunktion zu anderen Linien usw. eingeplant werden. Wie das dann konkret aussieht ist denke ich immer eine Einzelfallentscheidung, man nimmt eben das Verkehrsmittel und die Verknüpfung die für die konkrete Situation am besten passt. Also wofür muss ich dann noch einen Ballungsraum definieren in dem jetzt laut deiner Definition z.B. die S-Bahn eine wichtige Rolle spielt?
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