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krisu Temporär gesperrter User
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Beitrag #54969 Erstellt: 12.10.2009 22:10 Sorry, recht off-topic: Wann beginnt ihr mit dem heizen...der wohn(-anlage) ? |
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Sorry fürs off-topic, aber habe ein Problem, dass mir seit ewig unter den Nägeln brennt, ohne dass ich etwas dagegen tun könnte. Es geht um das leidige Problem in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, wann denn nun die Zentralheizung einzuschalten ist, und wann nicht.
Ich denke dass in Strassenbahn.TK Forum viele User tippen, die in dieser Thema einen guten Hausverstand besitzen. Denn in meiner Wohnanlage ist dies nicht der Fall, was horrend hohe Heizkosten zu Folge hat.
Hier ist es so, dass bereits im September 16h am Tag geheizt wurde, d.h. als draussen herrlichstes T-Shirt Wetter herrschte, und am Lanser See durchaus gut besuchter Badebetrieb herrschte (Wohnung ist also in Igls).
Hier geht das so, dass es stets irgendjemand (alten) gibt, dem zu kalt ist. Der/die rennt dann zum Heizbeauftragten, eine von der Hauseigentümerschaft benannte Person, und diese hat natürlich stets auch zu kalt. Selbstverständlich sind Tagsüber die Storen zu, damit keine wärmende Sonne ins Haus dringt...u.v.m..
Des Pudels Kern: Heizung einschalten ist einfach, Heizung auszukriegen endet in Keifereien, ist de Facto unmöglich und so bezahlen eben alle die Extravaganz einzelner.
Nun ist es so, dass die Heizleitungen im Boden derart schlecht isoliert sind, dass niemand den Heizkörper aufdreht weil die Boden"heizung" wunderbar ausreicht um in den Übergangszeiten warm zu halten. Somit ist der Spass durch alle 42 Wohneinheiten über die Fixkosten zu berappen. Die Heizung verbraucht nicht unbedingt wesentlich mehr Energie wenn die Heizkörper nun auf sind (lange Ringleitung durch mehrere Häuser).
* Wie kann man dieses leidige Problem, wann in einer Wohnanlage zu heizen ist, und wann nicht, organisatorisch sinnvoll lösen?
Ich denke dieses Problem kennen viele Wohnungseigentümer...
* Wie ist dies in anderen Anlagen gelöst?
* Gibt es Rechtssprechungen, an die man sich orientieren könnte?
Zb. Anspruch auf Heizung wenn die Temperatur (innen?/außen?) unter einem gewissen Wert (welcher?) fällt oder dgl.?
Wäre sehr froh hier Hinweise zu bekommen, was man hier machen könnte!
kris
Zuletzt bearbeitet von krisu: 12.10.2009 22:14, insgesamt 3 mal bearbeitet
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manni Betreiber des Forums

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Beitrag #54972 Erstellt: 12.10.2009 22:41
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Ich glaube, das ist das off-topicste, was wir hier jemals hatten Aber dafür ist das Cafè ja da.
Ich füchte, ich kann hier nicht allzu viel beitragen, nur so viel, dass ich heute abend zum ersten Mal seit vergangenem Frühjahr wieder die Heizung aufgedreht habe (21°). Hier gibt es im ganzen Haus (Altbau) Gasetagenheizungen, jede Wohnung ist also mit eigenem Heizkessel ausgestattet und individuell beheizbar.
Aber wie wär's mit folgendem: Heizung ausschließlich im Winterhalbjahr aktivieren (15.10.-15.4.) und für die restliche Zeit jedem einen elektrischen Heizlüfter spendieren, dessen Betriebskosten über die Stromrechnung jeder selber trägt? Ein, zwei eingeschaltete Heizlüfter dürften auch energiebilanzmäßig günstiger sein als eine ganze Heizanlage, die läuft, obwohl sie fast niemand braucht.
Gibt es denn überhaupt keine vertragliche Regelung zwischen den Eigentümern, was díe Betriebszeit der Heizanlage betrifft? Wenn nicht, gehört das ausverhandelt und eine her, täte ich sagen. Da könnte sowas dann drin stehen.
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Tramfan Globaler Forums-Moderator

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Beitrag #55093 Erstellt: 14.10.2009 16:57 Re: Sorry, recht off-topic: Wann beginnt ihr mit dem heizen...der wohn(-anlage) ? |
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Prinzipiell zur Isolierung der Bodenleitung:
Es gibt einen Norm zb. ÖNORM M 7580 der eine bestimmte Mindestdämmstoffdicke vorschreibt:
DN 15-20 22 mm Mindestdämmstoffdicke
DN 25-32 28 mm Mindestdämmstoffdicke
Die Frage ist wann das Haus gebaut wurde denn Normen werden prinzipiell überarbeitet und der alte ist somit ungültig.
Also wenn den Haus, sagen wir 1979 gebaut wurde und 1983 ein neuer Norm herausgekommen ist, gilt nicht der neue Normstand für dein Haus sondern der Normstand der Zeit vom Hausbau.
@ Temperaturregelung der Räume
Ist ein sehr bekanntes Problem, da die meisten Vermieterer etc. sich Geld sparen und einen Außenraumfühler nach Außen setzen. Der Nachteil an der günstigen Temperaturregelung ist, dass der Fühler nur einen Messpunkt hat und immer konstant heizt, egal ob es Nordseitig 17°C hat und Südseitig 23°C.
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Tramtiger VerkehrsministerIn
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Beitrag #55122 Erstellt: 15.10.2009 13:00
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Hab immer noch nicht kapiert, wozu ich zur Seuererung der Raumtemperatur eine Aussenfühler benötige..
Ich will ja im Zimmer z.B. 22°C haben und da ist es mir schurz piep egal ob's drausen -20°C oder +5°C hat....
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manni Betreiber des Forums

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Beitrag #55123 Erstellt: 15.10.2009 13:18
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Ja, da ist was dran... v.a. kann's im Innenräumen auch bei winterlichen Außentemperaturen von 0°C warm genug sein, wenn sich z.B. viele Bioheizungen resp. Menschen darin befinden, und es macht Sinn, wenn die Heizung das merkt und sich entsprechend reguliert.
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manni Betreiber des Forums

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Beitrag #55127 Erstellt: 15.10.2009 13:35
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Bei meinem Arbeitskollegen wurde die Zentralheizung am zweiten kalten Tag aktiviert.
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sLAnZk BeherrscherIn allen Verkehrslebens

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Beitrag #55134 Erstellt: 15.10.2009 14:56
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Bei mir brennt sie noch nicht, die Heizung, aber es hat normale Raumtemperatur, also brauche ich es noch nicht.
Der Außenfühler beruht auf der Überlegung, daß es die Heizung nur dann braucht, wenn es draußen kalt ist. Eine Überlegung, die wie die meisten im Prinzip richtigen Überlegungen ihre Lücken hat.
Es kreist die Tram in meinem Kopfe
herum fährt sie mit Strom
es liegt so Spannung an meinem Schopfe
das hab ich jetzt davon.
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krisu Temporär gesperrter User
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Beitrag #55455 Erstellt: 18.10.2009 21:31
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Danke mal für die technisch praktikablen Anregungen. Wie es aber scheint, gibt es keine anerkannte Richtschnur?
Das groteske ist hier, dass die wohnanlage (70er jahre) letztes jahr mit 12cm aussenisolierung versehen wurde, aber die heisungsanlage wie eh und jeh nach ziemlich obskuren hokuspokusregeln bedient wird.
Hier heizen einige gut arrivierten herrschaften gerne auf 25° auf, auch das zahlen alle mit.
In italien ist es so, dass für jede gemeinde festlegt ist, von wann bis wann und wieviele stunden/tag geheizt werden darf. Dies ist wie manni auch vorgeschlagen hat, grundsätzlich zunächst der kalendarische winterzeitraum, in generell kälteren lagen auch verlängert.
Für Bozen gilt heuer zB:
Seit dem heutigen 15. Oktober darf in der Landeshauptstadt geheizt werden.
Das Bozner Stadtgebiet gehört zur Klimazone "E". Für diese Zone ist eine Heizperiode vom 15. Oktober bis zum 15. April vorgesehen.
Wird es (wie diese tage) ausserplanmaessig kalt, so gibts eine entsprechende erlaubnis, die heizperiode früher zu starten... Finde diese rechtlich bindende italienische regelung eine praktikable vorgehensweise, um in der sache streitereien und verschwendung in wohnanlagen zu verhindern... Aber eben, eine derartige regelung gibts hier nicht.
Die italienische "Tabelle der Klimazonen" mit Heizperioden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Klimatische_Einordnung_italienischer_Gemeinden
Hergeleitet wird die Tabelle "...Es wurde dazu eine Einteilung anhand der 'Gradtagzahlen' vorgenommen. Diese Maßzahl berechnet sich aus der Summe der Temperaturdifferenzen zwischen tagesdurchschnittlicher Außentemperatur und angestrebter Innentemperatur (festgelegt auf 20°C) all derer Tage, an denen die Außentemperatur unterhalb der Heizgrenze (ebenfalls festgelegt auf 20°C) liegt."
Gibt es derartiges nicht in Österreich? Wichtig wäre zudem eine autorität, die festlegt wann ein "ausnahmeheizen" zulässig ist....
Externer Temperatursensor: Ist wie hier auch beschrieben leider wenig praktikabel...
Und derweil war es diese tage in der toskana so schön warm...auch im meer
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