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Linie O
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Beitrag #30728 BeitragErstellt: 18.03.2008 21:28
Beförderungbedingungen
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Könnte mir irgendjemand vielleicht die Beförderungbedingungen der IVB schicken, da ich sie auf der Website nicht gefunden habe!
Danke im Voraus
 

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manni
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Beitrag #30731 BeitragErstellt: 18.03.2008 23:20
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Hier gibt's wenigstens eine Kurz-Kurzfassung:

http://www.ivb.at/fileadmin/download/tickets-tarife/ticketinformationen/wichtige-hinweise/befoerde.pdf

Die Langversion gibt's nicht auf der IVB-Website zum Download, daher ist sie im geschlossenen Bereich:
http://forum.strassenbahn.tk/viewtopic.php?t=1640
 

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Zuletzt bearbeitet von manni: 18.03.2008 23:24, insgesamt 2 mal bearbeitet

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Tramtiger
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Beitrag #30745 BeitragErstellt: 19.03.2008 10:17
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Zitat:
K. FAHRTUNTERBRECHUNG
Eine Fahrtunterbrechung mit Fahrkarten ist nicht gestattet; soweit zum Erreichen
einer Umsteigstelle eine Gehstrecke notwendig ist, gilt dies nicht als
Fahrtunterbrechung.


Diesen Punkt finde ich im Zusammenhang mit dem Handy Ticket sehr interessant! Wie will man denn das beweisen? Ich finde, dass dieser Punkt im Interesse des Kundenservices ersatzlos zu streichen ist! Die Einzelkarte hat eine gewisse Zeitspanne in der sie gültig ist. Das muss reichen!
 

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DUEWAG 240
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Beitrag #30746 BeitragErstellt: 19.03.2008 10:24
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Ja, das kann man beweisen, denn auf den gedruckten Tickets steht ja die Uhrzeit, wann der/die Bus/Tram gefahren ist, als man sich das Ticket beim Fahrer gekauft hat, bzw. am Entwerter entwertet hat.
Auf dem Handyticket wird es wahrscheinlich auch möglich sein, aber das entzieht sich meinen Kenntnissen. Aber überhaupt sind Handytickets ja eine Stunde lang gültig, und nicht länger.
 

Wörter, die dieses Jahr noch aus dem Wörterbuch verschwinden:
- Straßenverkehrsordnung
- Gehsteig
- Fahrradlicht
- Fahrradklingel
- Rücksicht

Zuletzt bearbeitet von DUEWAG 240: 19.03.2008 10:25, insgesamt einmal bearbeitet

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Tramtiger
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Beitrag #30747 BeitragErstellt: 19.03.2008 10:31
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Seit wann hat ein Handy Ticket einen Aufdruck? Ich probiers aber einmal ob ich mein Handy in den Entwerter schieben kann...



eben - und in der Zeit kann ich fahren wohin ich will. da mir niemand beweisen kann, wo ich in die Strassenbahn oder den Bus eingestiegen bin. Der Ort des Lösens (aus der Zelle im Handynetz eruierbar) hat damit nix zu tun...
Ich kann also mit einer Einzelfahrt in die Stadt fahren und dann gleich wieder zurück! Niemand ist in der Lage das nachzuweisen!

big grin big grin big grin big grin
 

Zuletzt bearbeitet von Tramtiger: 19.03.2008 10:36, insgesamt einmal bearbeitet

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Obusfahrerin
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Beitrag #30748 BeitragErstellt: 19.03.2008 10:51
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Steph
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Beitrag #30756 BeitragErstellt: 19.03.2008 15:43
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Admiral schrieb:
*oder euch schonmal im F aufgefallen dass das gepäck wenn ein flugzeug ankommt artgerecht verstaut wird so dass es niemand behindert?
*oder schonmal jemand von der fahrt ausgeschlossen worden wenn er im hinteren busteil etwas lauter musik hört und sich ein fahrgast (nicht fahrer) deswegen aufregt? (siehe auch punkt Den Fahrgästen ist verboten, in den Anlagen und Fahrzeugen zu lärmen, zu musizieren und Lärm erzeugende Geräte zu betreiben)
*2 fahrräder? L6?!
*aussteiger vor einsteiger? sag das mal pensionisten, die beffeln dich zusammen wenn du sie nicht aussteigen lasst weil du rein magst, und beffeln dich zusammen wenn du aussteigen willst und sie rein...


big grin Das mit der 6er ist in der Tat ein gutes Beispiel...
 

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werner
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Beitrag #30773 BeitragErstellt: 20.03.2008 12:26
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shocked Hallo!
Das mit dem Fahrtausschluss ist schon eine Sache, die Fingerspitzengefühl erfordert. Normalerweise sind fast alle Fahrgäste einsichtig, wenn der/die Fahrer/in etwas sagt (z. B. Verstauen von sperrigen Gepäckstücken, Sichern von Kinderwägen, Herumturnen auf der Heckplattform von Straßenbahnen,...) Es kommt m. E. darauf an, dass der Fahrgast wahrnimmt, dass der/die Fahrer/in auch auf das Geschehen im Fahrzeug achtet.
Von der Fahrt ausschließen würde ich nur Personen, die andere Fahrgäste bewusst belästigen bzw. anstänkern, betrunken sind (Sicherheitsaspekt!!!) bzw. sich trotz Ermahnung nicht vernünftig verhalten.
Die Fahrräder in der Igler sind zwar manchmal ein Problem (wegen der großen Anzahl), ich glaube aber nicht, dass es sinnvoll ist, eine relativ große Benutzerklientel dadurch von der Igler wegzuekeln, da die sonstigen Stammgäste auf kurz oder lang aufgrund ihres Alters wegfallen werden und die nächste Pensionistengeneration bereits mit dem Auto aufgewachsen ist und nur wenig Bezug zur Igler als Ausflugs-beförderungsmittel hat.
 

Zuletzt bearbeitet von werner: 20.03.2008 12:27, insgesamt einmal bearbeitet

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