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Linie O Globaler Forums-Moderator

Alter: 30
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Beitrag #30728 Erstellt: 18.03.2008 21:28 Beförderungbedingungen |
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Könnte mir irgendjemand vielleicht die Beförderungbedingungen der IVB schicken, da ich sie auf der Website nicht gefunden habe!
Danke im Voraus
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manni Betreiber des Forums

Alter: 46
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Beitrag #30731 Erstellt: 18.03.2008 23:20
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Hier gibt's wenigstens eine Kurz-Kurzfassung:
http://www.ivb.at/fileadmin/download/tickets-tarife/ticketinformationen/wichtige-hinweise/befoerde.pdf
Die Langversion gibt's nicht auf der IVB-Website zum Download, daher ist sie im geschlossenen Bereich:
http://forum.strassenbahn.tk/viewtopic.php?t=1640
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Zuletzt bearbeitet von manni: 18.03.2008 23:24, insgesamt 2 mal bearbeitet
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Tramtiger VerkehrsministerIn
Alter: 125
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Beitrag #30745 Erstellt: 19.03.2008 10:17
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Zitat: |
K. FAHRTUNTERBRECHUNG
Eine Fahrtunterbrechung mit Fahrkarten ist nicht gestattet; soweit zum Erreichen
einer Umsteigstelle eine Gehstrecke notwendig ist, gilt dies nicht als
Fahrtunterbrechung. |
Diesen Punkt finde ich im Zusammenhang mit dem Handy Ticket sehr interessant! Wie will man denn das beweisen? Ich finde, dass dieser Punkt im Interesse des Kundenservices ersatzlos zu streichen ist! Die Einzelkarte hat eine gewisse Zeitspanne in der sie gültig ist. Das muss reichen!
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DUEWAG 240 Weltverkehrs-ImperatorIn
Alter: 32
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Beitrag #30746 Erstellt: 19.03.2008 10:24
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Ja, das kann man beweisen, denn auf den gedruckten Tickets steht ja die Uhrzeit, wann der/die Bus/Tram gefahren ist, als man sich das Ticket beim Fahrer gekauft hat, bzw. am Entwerter entwertet hat.
Auf dem Handyticket wird es wahrscheinlich auch möglich sein, aber das entzieht sich meinen Kenntnissen. Aber überhaupt sind Handytickets ja eine Stunde lang gültig, und nicht länger.
Wörter, die dieses Jahr noch aus dem Wörterbuch verschwinden:
- Straßenverkehrsordnung
- Gehsteig
- Fahrradlicht
- Fahrradklingel
- Rücksicht
Zuletzt bearbeitet von DUEWAG 240: 19.03.2008 10:25, insgesamt einmal bearbeitet
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Tramtiger VerkehrsministerIn
Alter: 125
Dabei seit: 29.03.2004
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Obusfahrerin Gast
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Beitrag #30748 Erstellt: 19.03.2008 10:51
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[Der Text dieses Postings wurde auf Wunsch des Users gelöscht]
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Steph Globaler Forums-Moderator
Alter: 38
Dabei seit: 16.06.2007
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werner FahrdienstleiterIn
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Beitrag #30773 Erstellt: 20.03.2008 12:26
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Hallo!
Das mit dem Fahrtausschluss ist schon eine Sache, die Fingerspitzengefühl erfordert. Normalerweise sind fast alle Fahrgäste einsichtig, wenn der/die Fahrer/in etwas sagt (z. B. Verstauen von sperrigen Gepäckstücken, Sichern von Kinderwägen, Herumturnen auf der Heckplattform von Straßenbahnen,...) Es kommt m. E. darauf an, dass der Fahrgast wahrnimmt, dass der/die Fahrer/in auch auf das Geschehen im Fahrzeug achtet.
Von der Fahrt ausschließen würde ich nur Personen, die andere Fahrgäste bewusst belästigen bzw. anstänkern, betrunken sind (Sicherheitsaspekt!!!) bzw. sich trotz Ermahnung nicht vernünftig verhalten.
Die Fahrräder in der Igler sind zwar manchmal ein Problem (wegen der großen Anzahl), ich glaube aber nicht, dass es sinnvoll ist, eine relativ große Benutzerklientel dadurch von der Igler wegzuekeln, da die sonstigen Stammgäste auf kurz oder lang aufgrund ihres Alters wegfallen werden und die nächste Pensionistengeneration bereits mit dem Auto aufgewachsen ist und nur wenig Bezug zur Igler als Ausflugs-beförderungsmittel hat.
Zuletzt bearbeitet von werner: 20.03.2008 12:27, insgesamt einmal bearbeitet
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