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manni Betreiber des Forums

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manni Betreiber des Forums

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bahnbauer FahrbetriebsleiterIn
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manni Betreiber des Forums

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HCl TrittbrettfahrerIn
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Beitrag #10347 Erstellt: 07.10.2005 13:24
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Na da kann man den Innsbruckern nur gratulieren. Der Flexity Outlook ist momentan sicher das ausgereifteste Fahrzeug am Markt. Die Entscheidung für Zweirichtungswagen macht somit auch zukünftige Netzerweiterungen weitgehend möglich ohne ganze Straßenzüge aufwendig für Wendeschleifen adaptieren zu müssen. Ebenso wären eingleisige Abschnitte möglich. (Editiert von HCl am 07.10.2005 13:26)
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dr1974 TeamleiterIn
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Obusfahrerin Gast
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Beitrag #10351 Erstellt: 07.10.2005 16:16
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werner FahrdienstleiterIn
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Beitrag #10354 Erstellt: 07.10.2005 17:47
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Hallo! Auch ich freue mich aus o. g. Gründen über die Entscheidung für die Flexis. Soweit ich informiert bin, bleiben die bestehenden Endschleifen erhalten bzw. werden, wo es die Platzverhältnisse erlauben, auch solche errichtet. Diese Entscheidung ist zu begrüßen, denn sonst muss die Wendezeit großzügig bemessen werden, damit der Fahrer den Wagen ab- und aufrüsten kann, Fahrerplatz wechseln, Fahrscheindrucker umstecken etc. . Man sehe sich diese doch recht umständliche Prozedur einmal in Fulpmes an! Andererseits ist ein kompletter 2-Richtungs- Fuhrpark unheimlich flexibel bei Kurzführungen, Baustellen etc, da notfalls ein Gleiswechsel bzw. eine Kletterweiche genügt. Bei kurzfristigen Unterbrechungen braucht man auch nicht darauf zu achten, ob an der Umleitungsstrecke eine Schleife zur Verfügung steht. Die Lohner und Bifis werden wohl somit eher auf der 1er oder 3er und 6er im Einschubdienst arbeiten, da im Westen vsl. nur eine Endschleife entsteht (Hötting West).
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Wolfgang VerkehrsstadträtIn
Alter: 123
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Beitrag #10356 Erstellt: 07.10.2005 18:40
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Quote:
damit der Fahrer den Wagen ab- und aufrüsten kann
Ist das Auf- bzw. Abrüsten das "Aktivieren" (bzw. "Deaktivieren") des Bedienfeldes oder ist das was anderes?
Ist beim Outlook die Fahrerkabine eigentlich richtig vom Innenraum getrennt (wie bei einem normalen Zug)? Wenn ja ist ein Fahrscheinverkauf durch den Fahrer ja ohnehin nicht möglich, oder?
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Obusfahrerin Gast
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Beitrag #10357 Erstellt: 07.10.2005 18:54
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Heli VerkehrsministerIn
Alter: 51
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Beitrag #10358 Erstellt: 07.10.2005 19:44
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Eine abgetrennte, verschliessbare und klimatisierte Fahrerkabine ist ein der aktuellen Fassung der BO Strab vorgeschrieben. Was geht, ist, wie in Graz, eine Öffnung in der Tür oder, wie bei den Augsburger Combinos, in der Trennwand daneben zur Aufnahme der Kassa und zum Ausgeben der Tickets. Heli
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Wolfgang VerkehrsstadträtIn
Alter: 123
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Beitrag #10360 Erstellt: 07.10.2005 20:25
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Heißt das, dass sich der Fahrer zum Ticketverkauf umdrehen muss (ich gehe mal davon aus, dass die 1. Türe hinter der Fahrerkabine ist und nicht wie jetzt neben dieser)? Scheint mir doch reichlich umständlich zu sein. Ist schon entschieden, wie es in Ibk gehandhabt wird (Fahrer oder Automat)? (Editiert von Wolfgang am 07.10.2005 20:27)
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sLAnZk BeherrscherIn allen Verkehrslebens

Alter: 67
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Beitrag #10365 Erstellt: 08.10.2005 14:32
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der sLAnZk hat das in graz gut beobachten können: es ist dort wie im flexi für die türkei, den wir alle kennen, eine öffnung in der tür, durch die der fahrer, wie richtig vermutet verrenkt, fahrscheine verkauft, während er fährt.
Zweirichtungswagen? Prima, dann ersparen wir uns künftig die Endschleifen! was soll denn das heißen? soll die straßenbahn in innsbruck ihren sinn verlieren? sollen wir für alle zukunft auf raum und licht in den wagen verzichten? das erschiene dem sLAnZk allerdings wenig angenehm, und zum glück ist daran auch nicht gedacht. die durchgehende ausstattung mit zweirichtungswagen hat für die zeit des streckenausbaus sicherlich ihr gutes, und danach, wenn man größere wagen brauchen wird, werden wohl sowieso wieder einrichtungsfahrzeuge gekauft.
die flexis haben sich bewähren können, in der zwischenzeit sind sie sicherlich sehr gut ausgereift, sodaß man die nächsten zwei jahre mit vorfreude verbringen kann.
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kurt User verstorben
Alter: 68
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Beitrag #10367 Erstellt: 08.10.2005 17:01
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Hallo Leute, habt Ihr schon in der heutigen TT auf Seite 9 die Computergrafik gesehen. Sieht ja fast so aus als ob unser Flexi die gleiche oder ähnliche Kopfform bekommt wie die Brüsseler Wagen. Sieht ja echt "megastark" noch dazu in dem weinroten Anstrich aus. Freu mich schon riesig wenn der erste von diesen Wagen durch Innsbruck rollen wird.
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sLAnZk BeherrscherIn allen Verkehrslebens

Alter: 67
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Beitrag #10368 Erstellt: 09.10.2005 01:28
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ja das ist mir auch aufgefallen... mir gefällt die form sehr gut, sie ist zwar etwas schwerer als die des probewagens, aber gut strukturiert, sodaß sie nicht klobig wirkt. - wenn auch die geschmäcker hier verschieden sein dürften, denn einer der (damaligen?) honoratioren der innsbrucker universität, der des probeflexis in der MTS ansichtig wurde, hat (nicht unfreundlich) gesagt: das ist ja ein riesenmöbel!
wichtig scheint vor allem auch, daß die neuen strecken kommen.
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HCl TrittbrettfahrerIn
Dabei seit: 03.04.2004
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Beitrag #10369 Erstellt: 09.10.2005 03:17
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Quote:
Eine abgetrennte, verschliessbare und klimatisierte Fahrerkabine ist ein der aktuellen Fassung der BO Strab vorgeschrieben. Was geht, ist, wie in Graz, eine Öffnung in der Tür oder, wie bei den Augsburger Combinos, in der Trennwand daneben zur Aufnahme der Kassa und zum Ausgeben der Tickets. Heli
Gilt in Österreich nicht die StrabVO - keine Ahnung allerdings ob da auch sowas vorgeschrieben ist. Wer will kann ja auf ris.bka.gv.at danach suchen.
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manni Betreiber des Forums

Alter: 44
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manni Betreiber des Forums

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Beitrag #10371 Erstellt: 09.10.2005 10:54
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In Österreich gilt das BGB "Straßenbahnverordnung 1999". Darin steht über den Fahrzeugführerplatz:
Fahrzeugführerplatz § 46. (1) Der Fahrzeugführerplatz muß so gestaltet sein, daß der Fahrzeugführer den Zug sicher führen kann. Insbesondere müssen eine ausreichende Bewegungsfreiheit und ein ausreichendes Sichtfeld, Einrichtungen zum Schutz gegen witterungsbedingte Einflüsse und gegen Zugluft sowie Einrichtungen für die Ablage eines Mantels und für die sichere Verwahrung der mitzuführenden Ausrüstung vorhanden sein. Behinderungen durch Fahrgäste müssen durch geeignete technische Maßnahmen vermieden werden. Bei straßenabhängigen Bahnen muß ein direkter Sprechkontakt zum Fahrzeugführer möglich sein. Der Fahrzeugführerplatz, insbesondere der Fahrzeugführersitz, muß nach den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln und Erkenntnissen eingerichtet sein. (2) Fahrzeugführerplätze müssen so gebaut sein, daß sie im Notfall schnell verlassen werden können. (3) Fahrzeugführerplätze müssen mit Geschwindigkeitsanzeigern ausgerüstet sein. (4) Bei Fahrzeugen straßenabhängiger Bahnen muß im Sichtbereich des Fahrzeugführers mindestens auf der in Fahrtrichtung rechten Seite des Fahrzeuges ein Rückblickspiegel vorhanden sein. (5) Für Plätze, die nur für die Bedienung von Fahrzeugen bei Verschubbewegungen und im Störfall vorgesehen sind, gelten die Absätze 1 bis 4 nur insoweit, wie dies für den vorgesehenen Zweck erforderlich ist. (6) Der Fahrzeugführerplatz muß so gestaltet sein, daß keine Sichtbeeinträchtigung durch störende Lichtreflexionen zu erwarten ist.
Eine abgetrennte Kabine ist in Österreich demnach also (leider) nicht vorgeschrieben, es sei denn, man legt die Abschnitte mit den Störungen und den Lichtreflexionen so aus?
Wer selber nachlesen will: die Straßenbahnverordnung 1999 befindet sich unter Ressourcen/Links ( http://www.manni.org/inntram/download/bgbl-strassenbahnverordnung_1999.pdf ).
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Heli VerkehrsministerIn
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Beitrag #10373 Erstellt: 09.10.2005 11:58
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Quote: ... Behinderungen durch Fahrgäste müssen durch geeignete technische Maßnahmen vermieden werden...
Diese Formulierung lässt einen grossen Interpretationsspielraum zu, was technische Maßnahmen zur Vermeidung von Behinderung durch Fahrgäste sind.
Quote: ...für die sichere Verwahrung der mitzuführenden Ausrüstung...
sprich Kasse, Geldtasche, usw. Also: abschliessbar. In den ersten Visualisierungen ist die erste Tür einflügelig, d. h. die Klapprampe für Rollis ist nicht an der ersten Türe, ergo muss der Fahrer, um selbige zu betätigen, den Fahrerplatz grossräumig verlassen, also wird sie abschliessbar sein müssen, denn es wird wohl keiner ernsthaft verlangen, dass bei jedem kurzen Verlassen des Cockpits Kasse und Geldtasche mitgenommen werden müssen. Das ist ja der Grund, warum wir einer der wenigen Betriebe sind, die bei den Bussen die Rampe an der ersten Türe haben, fast überall sonst ist diese an der zweiten Türe (dort verkauft der Fahrer eben keine Fahrscheine bzw. der Fahrerplatz ist mit einer versperrbaren Türe ausgestattet - namentlich in Italien, Frankreich und im ehemaligen Ostblock). Und, btw, soll der in Fahrtrichtung hintere Fahrerplatz bzw. im geführten Tw beide dann jedem offen zugänglich sein?
Es ist alles nur eine Frage der Interpretation, Logik und Praxiserprobtheit. Heli
(Editiert von Heli am 09.10.2005 11:59)
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sLAnZk BeherrscherIn allen Verkehrslebens

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Beitrag #10374 Erstellt: 09.10.2005 12:17
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das finde ich problematisch, daß der fahrer für die bedienung der rampe aussteigen muß, das hatte ich gar nicht gesehen auf der visualisierung in der tt - so sollte man es doch besser mit helmi halten: schau gena-u! da braucht es bei leuten im rollstuhl schon eine ziemlich robuste psyche, wenn sie sehen, daß ihretwegen das ganze werkl steht - womöglich in dieser anschauung noch lauthals unterstützt durch einen unserer charmanten mitbürger... das war, so will der sLAnZk glauben, auch schon thema unter dem handicap-thema.
zur vermeidung der behinderung durch fahrgäste: bei den zwei schönen typen in wien ist der schutz des fahrers so gelöst, daß eine hinter dem fahrerplatz diagonal von etwas unter brusthöhe bis deutlich unter hüfthöhe des stehenden normpassagiers verlaufende stange vorgesehen ist. vollendeter schutz ist das keiner, da ist die lösung mit der abgeschlossenen kabine schon besser, wenn auch der sLAnZk anmerken will, daß es unabdingbar ist, daß auch so der blick nach vorne frei bleibt.
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