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Thema: Fotoerlaubnis, Fotoverbote  Dieses Thema nach Facebook schicken  

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rudema
Verkehrsbetriebs-Boss



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Beitrag #17701 BeitragErstellt: 06.06.2006 19:29
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Danke Klaus! Du hast wirklich recht, solange es keine Probleme gibt und ich glaube mehr als diesen aussagekräftigen Bericht über "Fotoerlaubnis" konnte man nun nicht mehr reinstellen.

Eigentlich müsste alles klar sein und finde nun auch eine weitere Diskussion was Fotoerlaubnis betrifft sinnlos.

Was ich dazu meine zur Fotoerlaubnis, könnt ihr aus meinen oberen Beiträgen lesen, da sich meine Meinung weiterhin nicht geändert hat.


Mein zweites zu Hause ist in Bus und Bim. :-)
 

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manni
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Beitrag #17702 BeitragErstellt: 06.06.2006 22:48
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Ist auch eine Hausverstandssache: wenn etwas nicht gesehen oder fotografiert werden soll, muss man es eben verstecken, im Fall des Linzer Betriebshofes hinter hohen Hecken und Sträuchern. Beim IVB-Gelände würde das, zugegebenermaßen, allerdings eher schwierig.





 

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Martin
Weltverkehrs-ImperatorIn



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Beitrag #17721 BeitragErstellt: 07.06.2006 14:54
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Quote:


Sonst dürfte man in einem Gartenzwergerlvorort ja auch nicht die Straße fotografieren, ohne die Erlaubnis von etlichen HausbesitzerInnen einzuholen...




Soweit ich weiß ist das Photographieren von Huasgruppen unproblematisch - nicht jedoch von einzelnen Häusern. Damit kann nämlich die Privatsphäre einzelner Personen verletzt werden. Es gibt da gerüchteweise einen Fall einer Veröffentlichung einen Bauwerks in einer Bank-Werbezeitschrift - leider gehörte das Haus aber einem höheren Bediensteten einer konkurrenzierenden Bank. Ob allerdings die Veröffentlichung auf Basis "Wahrung von Privatsphäre" bekämpft wurde, entzieht sich meiner Kenntnis.





 

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ManuelausDE
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Beitrag #17784 BeitragErstellt: 10.06.2006 21:23
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Hier kann ich zum deutschen Recht noch zwei kleine Punkte ergänzen:

a) Konkreter Fall ICE3: GEWERBLICHE Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen sind nur mit Genehmigung der Bahn zulässig, und zwar auf dem gesamten Gelände der DB

b) Konkreter Fall Hausgruppe: In Deutschland darf man so viele Häuser, wie man will, auch einzeln, fotografieren, solange nur die äußere Ansicht erkennbar ist. D.h.: Alles, was hinter den Scheiben ist, darf nicht erkennbar sein, wenn ein Haus gezielt fotografiert wurde.

Grüße,
Manuel
 

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ChristianMUC
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Beitrag #17835 BeitragErstellt: 16.06.2006 17:00
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Die Geschichte mit dem ICE (alle, nicht nur der 3er) ist aber ne andere. Die Bahn hat den Namen "ICE" markenrechtlich geschützt. Nachdem das ICE praktischerweise auf allen Zügen draufsteht, greift der Schutz auch hier.


Viele Grüße, Christian
www.christianmuc.de

 

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Mr. X
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Beitrag #17841 BeitragErstellt: 16.06.2006 19:29
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Und das heißt jetzt das man ihn nicht bei uns Fotografieren darf - oder liege ich da falsch.



 

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Aus
FahrbetriebsleiterIn



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Beitrag #17899 BeitragErstellt: 19.06.2006 21:26
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Klar darfst du den bei uns Fotografieren.


http://tram.afterdarknet.at/
 

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ChristianMUC
FahrdienstleiterIn



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Beitrag #17900 BeitragErstellt: 19.06.2006 21:29
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Natürlich darfst du ihn fotografieren - nur wenn die Aufnahme gewerblich nutzen willst, brauchst du eine Genehmigung der DB, diese kostet dann natürlich Geld. Gewerblich meint jetzt aber nicht das Abdrucken in einem Eisenbahnmagazin, wo du 20,- für bekommst, sondern das Verwenden in Werbung, etc.


Viele Grüße, Christian
www.christianmuc.de

 

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