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Thema: Fotoerlaubnis, Fotoverbote  Dieses Thema nach Facebook schicken  

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Mr. X
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Beitrag #17656 BeitragErstellt: 05.06.2006 13:56
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ps: ^^Solange man halt kein Geld damit verdienen will, wenn doch fragt man halt nett...



 

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E.S.G.
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Beitrag #17657 BeitragErstellt: 05.06.2006 14:14
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Quote:

ps: ^^Solange man halt kein Geld damit verdienen will, wenn doch fragt man halt nett...



Für private Zwecke, no problem, aber für eine HP, da würde ich aufpassen. Und wie gesagt, der ICE ist Mustergeschützt, müsste daher meines Wissens auch für Ö auch gelten.

MFG E.S.G.


 

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rudema
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Beitrag #17658 BeitragErstellt: 05.06.2006 14:36
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Man bekommt so schnell keine Konflikte, auch wenn man die Bilder auf seiner eigenen Privatenwebseite veröffentlich und sich damit kein Geld verdient.

Solange es deine eigenen Bilder sind kannst du sie veröffentlichen. Würdest du nun ein Poster machen und dieses am Markt teuer verkaufen, würde ich auf jedenfall mal nachfragen, ob es da keine Probleme gibt.

Ich habe auf meiner Webseite einige Fotos von der Münchner U-Bahn. Werde mit diesen Bildern bestimmt kein Problem bekommen, da ich damit kein Geld verdiene.

Anders ist es bei pornografischen Bildern. Aber das werden wir ja doch wissen, denn das sagt ja der Hausverstand.


Mein zweites zu Hause ist in Bus und Bim. :-)
 

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Martin
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Beitrag #17664 BeitragErstellt: 05.06.2006 17:34
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Quote:



Anders ist es bei pornografischen Bildern. Aber das werden wir ja doch wissen, denn das sagt ja der Hausverstand.



so eine Fall gab es vor eingen Jahren (möglicherweise sind´s schon 20) -als die Patscherkofelbahn noch unter IVB Flagge fuhr.
Ein einschlägiges Magazin machte Photos in einer der Kabinen. Offenbar war auf einigen Photos im Hintergrund das IVB-Logo zu sehen (ich kenne die Photos leider nicht) - und einige der Zeitschriften fanden angeblich auch ihren Weg zum IVB Personal. Soweit ich gehört habe hatte das ganze für ziemlich dicke Luft gesorgt.....

Oder meinst Du etwa lediglich hardcore-Eisenbahnphotos - auf denen nur die nackten Fahrzeuge ohne Umgebung zu sehen sind



 

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sLAnZk
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Beitrag #17665 BeitragErstellt: 05.06.2006 18:07
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das ist einmal eine interessante diskussion: allerdings ist sie auch von gewissen inkonsistenzen geprägt... denn wenn ESG einerseits auf dem zusammenhang besteht (was konsequent, ja zentral ist), andererseits auf das ris verweist, dann stimmt da irgendetwas nicht zusammen.

ohne hausverstand funktioniert auch unser recht nicht - denn die gesetzestexte, die nebenbei bemerkt immer schlechter werden, weil sie immer schneller produziert werden, müssen ja interpretiert werden, das heißt jemand muß sie lesen und verstehen. es wird zwar im ausnahmefall auf die protokolle der kommissionen und des parlaments zurückgegriffen, um zu eruieren "was die eigentlich gemeint haben", es gibt auch beispiele, wo das parlament hinterher beschlossen hat, was es gemeint hat ("authentische interpretation"), das steht aber in keiner weise im vordergrund.

das beispiel mit dem ICE-photo erscheint mir höchst seltsam, ich habe allerdings eher entfernte erlebnisse mit dem deutschen recht, das vielfach eher seltsam ist im vergleich, man denke nur an den abmahn-unfug, es ist also nicht ganz ausgeschlossen, daß dergleichen wirklich passieren kann. eher allerdings kann ich mir das vorstellen in visualisierungen von bahnhöfen, wenn der ICE als platzhalterbild für "einen zug" hergenommen wird, dergleichen auf private photos zu beziehen ist wahrscheinlich sogar mit dem deutschen recht nur sehr schwer auf eine welle zu bekommen.

und der hardcore-gedanke vom martin bringt mich auf die idee einer harten formulierung wider jene, die vor allem bilder, die nur den zug / die lok zeigen, ohne etwas anderes, ohne kontext - das ist dann wirklich geschmackssache, findet der sLAnZk.





______________________

 

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rudema
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Beitrag #17667 BeitragErstellt: 05.06.2006 18:55
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Da kann zum Beispiel die IVB den Fotografen oder den jenigen klagen, der die Hardcore-Fotos in dem Magazin veröffentlicht hat. Denn das IVB Logo wird hier dann in ein falsches Licht gerückt.

Wäre es hier zu einem Gerichtsverfahren gekommen, so hätte bestimmt die IVB recht bekommen.

Die Fotos die da gemacht wurden, würde ich echt mal gerne sehen.


Mein zweites zu Hause ist in Bus und Bim. :-)
 

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rudema
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Beitrag #17668 BeitragErstellt: 05.06.2006 18:59
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Folgendes ist mir mal passiert:

Ich stand in Linz am Hauptplatz und fotografierte dort einen Straßenbahn. Der Straßenbahnfahrer packte seine Handycam und lichtete mich damit ab.

Ich habe mir natürlich den Fahrer abgepasst und habe ihn wegen dieser Aktion zur Rede gestellt.

Er hatte es angeblich schon gelöscht, sagte er zu mir. Überprüfen wollte ich es nicht, da es mir egal war.


Was sagt ihr zu einer solchen Aktion?

Ich finde, dass man da gar nichts machen kann, solange dieser Fahrer das Bild nicht irgendwo gegen meinen Willen veröffentlicht.


Mein zweites zu Hause ist in Bus und Bim. :-)
 

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manni
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Beitrag #17669 BeitragErstellt: 05.06.2006 19:05
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Genau sowas konnten wir heute auch beobachten.
Wir fuhren am NAchmittag eine Runde am Nordast der Einser; bei der Rückfahrt, an der Europahauskreuzung, stellte sich ein offensichtlicher Bim-Fan vor dieselbe und fotografierte sie mehrmals, anschließend auch noch mal vom Gehsteig aus (nachdem wir dort wieder sicherlich eine halbe Minute bei Rot standen, hatte der gute Mann ja genug Zeit dafür).
Von diesem Fotografen hat der Straßenbahnfahrer mit dem Handy ein Foto gemacht.





 

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Beitrag #17670 BeitragErstellt: 05.06.2006 19:21
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Quote:
das ist einmal eine interessante diskussion: allerdings ist sie auch von gewissen inkonsistenzen geprägt... denn wenn ESG einerseits auf dem zusammenhang besteht (was konsequent, ja zentral ist), andererseits auf das ris verweist, dann stimmt da irgendetwas nicht zusammen.



Ja was soll denn daran inkonsequent sein? Natürlich bestehe ich auf zusammenhang, doch habe ich das Ris aus dem Grund angegeben, weil es die beste Quelle im Netz über Österreichisches Recht ist. Und wenn du unter Konsequenz verstehst, dass ich die Jeweiligen Paragrafen herusschreibe, dann muss ich dich diesbezülich enttäuschen, so viel zeit hat der E.S.G nicht. Ich meinte nur, dass ein richtiger Paragraf eher das vermittelt, was wesentlich ist, als der Inhalt aus einem Computermagazin.

MFG E.S.G.
 

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sLAnZk
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Beitrag #17673 BeitragErstellt: 05.06.2006 20:32
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den einzelnen paragraphen für sich zu zitieren mag sinnvoll sein, reißt ihn aber aus seinem zusammenhang - der für seine bedeutung häufig wichtig ist, fragen wie welche bestimmung nimmt auf den paragraphen bezug, seit wann gibt es ihn, auf welche bestimmung nimmt er bezug, an welcher stelle steht er in dem gesetz - das alles hat seine grundsätzliche bedeutung.
natürlich ist das ris eine hervorragende quelle, vor allem, weil es aktuell ist, der link ist wirklich wichtig.

der vorteil des computermagazins ist der, daß es sich möglicherweise eines juristen bedient hat, der die zusammenhänge kennt und es auf einen kurzen nenner bringen kann - was die recherche beim ris nach bestimmten begriffen (immerhin muß man für erfolgreiche recherche hier ja auch die juristischen zusammenhänge und somit begriffe kennen, damit die suche einigermaßen vollständige resultate zeitigt) nicht zu leisten vermag.

in bildern, die ich ins netz stelle, bin ich mittlerweile dazu übergegangen, die gesichter der fahrer mit einem schatten zu versehen oder die spiegelung der scheibe zu verstärken (soweit das möglich ist, ohne das bild zu zerstören, photoshop ermöglicht vieles, aber nicht alles), sodaß die silhouette des fahrers, die sehr wichtig ist für den bildaufbau, vor der konkreten person des fahrers, die ja, wenn überhaupt, nur im einzelfalle interessiert, zurücktritt.





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Beitrag #17686 BeitragErstellt: 06.06.2006 10:22
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Quote:
den einzelnen paragraphen für sich zu zitieren mag sinnvoll sein, reißt ihn aber aus seinem zusammenhang - der für seine bedeutung häufig wichtig ist, fragen wie welche bestimmung nimmt auf den paragraphen bezug, seit wann gibt es ihn, auf welche bestimmung nimmt er bezug, an welcher stelle steht er in dem gesetz - das alles hat seine grundsätzliche bedeutung.
natürlich ist das ris eine hervorragende quelle, vor allem, weil es aktuell ist, der link ist wirklich wichtig.



Und darum fassen wir das ganze möglichst kurz zusammen, damit dann jeglicher zusammenhang zu den anderen Paragrafen verlorengeht.

Quote:
der vorteil des computermagazins ist der, daß es sich möglicherweise eines juristen bedient hat, der die zusammenhänge kennt und es auf einen kurzen nenner bringen kann - was die recherche beim ris nach bestimmten begriffen (immerhin muß man für erfolgreiche recherche hier ja auch die juristischen zusammenhänge und somit begriffe kennen, damit die suche einigermaßen vollständige resultate zeitigt) nicht zu leisten vermag.



Alle Zusammenhänge auf einen kurzen Nenner? Geht nicht. Denn ein Paragraf ist eine Definition, wenn ich eine definition zusammenfasse, geht unweigerlich was verloren.
Zugegeben: beim RIS muss man mit Schlagwörtern suchen, aber das ist bei allen anderen Suchmaschinen auch so. Also lieber den Ursprungstext anschauen, und sich nicht auf eine Zusammenhassung verlassen.

MFG E.S.G.
 

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Beitrag #17690 BeitragErstellt: 06.06.2006 13:07
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Noch einmal zu den Fotoverboten oder Erlaubnissen:

BahnLinz hat das glaube ich gut zitiert:

1.) Jeder der ein Foto oder eine Planzeichnung herstellt gilt automatisch als Urheber dessen ohne dass er einen Copyrightvermerk anbringen müsste, geschweige sein Foto registrieren lassen müsste. Er ist Autor und hat unumschränkt alle Rechte!
2.) Ich darf auch alles fotografieren, was in der Öffentlichkeit steht! Auch einen ICE3. Ich darf das auch überall ohne zu fragen zu veröffentlichen! Auch den ICE3! Die DB AG hat hier alle angestrengten Prozesse mit dem Vermerk verloren, dass ihre Fahrzeuge in der Landschaft wie Allgemeingut zu sehen sind und niemanden in einem demokratischen Land verwehrt werden kann etwas zu fotografieren (ausser abgesperrte Zonen wie Betriebshöfe, Militärbasen) Und auch hier gilt: Zustimmung zum Einlass mit Fotoapparat gilt als Zustimmung zum Foto, sonst muss es ausdrücklich untersagt werden (Museen z.B.).
Ich brauche da keine Juristen in der Familie um das abzuklären, Recht geht viel mit Hausverstand vor, ist es doch die Summe der Wollens und Sollens Sätze einer Gesellschaft.
Aufpassen würde ich immer nur, wenn ich eindeutig erkennbares Fremdmaterial als mein eigenes verwerte, z.B. bei einem Bild ohne Zustimmung des Autors den Namen dazusetze oder bei einem Plan den Ersteller ausradiere und meinen Namen dazusetze. Ja dann wird egal wo das veröffentlicht wird es heikel und kann zu teuren Urheberrechtsprzessen führen.
Als Faustregel zur Veröffentlichung kann daher nur gesagt werden: Alles was ich selbst fotografiert habe, dort habe ich kein Problem, weder mit dem Foto selbst noch mit dessen Veröffentlichung. Dort aber wo Firmenbilder (z.B. ein DB Foto vom ICE3 oder ein Flexity Foto von der IVB) verwendet werden sollte immer die Zustimmung des Rechtsinhabers eingeholtz werden. Dann habt ihr im Europa der EU kein Problem mit dem Fotografieren - es sei denn ihr schaut aus wie Osama Bin Laden

Viel Glück bei den Fotos

Günter Denoth - Eisenbahnarchiv Tirol
 

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Beitrag #17691 BeitragErstellt: 06.06.2006 13:39
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@ ICE 3: die Sache alleine ist zugegebenermaßen sehr komisch, jedoch hat die DB meines Wissens einige Prozesse gewonnen, einige aber verloren.

MFG E.S.G.
 

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Beitrag #17692 BeitragErstellt: 06.06.2006 14:37
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Quote:

@ ICE 3: die Sache alleine ist zugegebenermaßen sehr komisch, jedoch hat die DB meines Wissens einige Prozesse gewonnen, einige aber verloren.

MFG E.S.G.



Das glaube ich dir nur wenn die Fotos aufn Betriebshof gemacht worden sind, sonst hat die DB AG ja nix davon. Derjenige was sonst sowas klagen würde hätte wohl einen Sprung in der Schüssel, es sei denn er wurde extrem konsevativ erzogen


(Editiert von Raphi am 06.06.2006 14:37)



 

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Beitrag #17693 BeitragErstellt: 06.06.2006 15:55
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Beitrag #17694 BeitragErstellt: 06.06.2006 16:05
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Nachdem man solche Fotos auch mit Zoom machen kann, ohne den Bahndamm zu betreten, würde ich, mal so rein hausverstandsmäßig, sagen, dass es da wohl auch keine Probleme geben kann? Ditto, wenn man mit Tele ein Firmengelände fotografiert. Kann man ja auch alles mit freiem Auge sehen.
Sonst dürfte man in einem Gartenzwergerlvorort ja auch nicht die Straße fotografieren, ohne die Erlaubnis von etlichen HausbesitzerInnen einzuholen...





 

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Beitrag #17695 BeitragErstellt: 06.06.2006 16:19
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Beitrag #17696 BeitragErstellt: 06.06.2006 16:21
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Beitrag #17697 BeitragErstellt: 06.06.2006 17:40
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Ich zähle meine Fotos die ich mit meiner Kamera gemacht habe als Eigentum, das ich den Usern auf meiner Webseite zur Betrachtung zur Verfügung stelle. Da ich mit diesen Bildern keinerlei Gewinn oder Geldgeschäfte mache, kann ich damit nicht in Konflikt geraten.

Mache ich ein Foto von einem Damm auf dem "Betreten verboten" steht, hat das mit der Fotoerlaubnis gar nichts zu tun. Ausnahme, wenn dort steht "Betreten verboten, Privatgrund" dann sieht der Sachverhalt glaube ich ganz anders aus.


Wenn man Fotos macht, zum Beispiel man fotografiert über den Zaun der IVB, dann ist das meiner Meinung auch kein Gesetzesbruch oder sonstiges. Da das alles für die Allgemeinheit sichtbar ist. Bei der LINZ AG sieht es da ganz anders aus. Dort sind zum Beispiel bei der Busgarage runderherum hohe Sträucher, sodass man nichts bis fast nichts von den Bussen sieht. Die Fahrzeuge sind auch so abgestellt, dass die immer versteckt sind. Ob das Absicht ist, weiß ich nicht.

(Editiert von bahnLinz am 06.06.2006 17:42)


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Beitrag #17700 BeitragErstellt: 06.06.2006 18:05
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Mir kommt die Diskussion hier irgendwie wie ein Kampf gegen Windmühlen vor. Solang sich keiner beschwert wo ist das Problem?

Und glaubt ihr ernsthaft die IVB strengt einen Prozess an, wegen dem Foto einer uralten Straßenbahn?


http://tram.afterdarknet.at/
 

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