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Thema: Copyright bei Eisenbahnsammlern  Dieses Thema nach Facebook schicken  

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Peter021
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Beitrag #16162 BeitragErstellt: 05.04.2006 19:06
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Liebe community,

Nachdem es in letzter Zeit vermehrt verschiedene Ansichten zum Thema copyright von Namen oder Bildern gab darf ich die offizielle Pressemitteilung der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit der Universität Innsbruck dazu wiedergeben. Den Vortrag habe ich gehört, sehr aufschlussreich - also Achtung was alles unter "copyright" erfasst wird:

03. 04. 2006
(fs) - Gerade wer wissenschaftlich publiziert, sollte das kleine Einmaleins des Urheberrechts beherrschen. Wichtige Tipps und Tricks vermittelte eine diesbezügliche Informationsveranstaltung des projekt.service.büros psb.
Foto: v.l.: Prof. Mag. Franz-Leo Popp, Priv-Doz. Dr. Sara Matt-Leubner (psb), Dr. Robert Rebitsch (psb), Dr. Cornelia Rhomberg (psb), RA Dr. Stefan Warbek.

Dr. Stefan Warbek, Rechtsanwalt in Innsbruck mit den Fachgebieten Urheberrecht, Lizenz- und Patentmanagement, sowie Prof. Mag. Franz-Leo Popp, Geschäftsführer der Verwertungsgesellschaft Literar-Mechana, waren letzte Woche in den HS 5 im GeiWi-Turm geladen worden, um rechtliche und praktische Aspekte des Urheberrechts gemeinsam mit den interessierten ZuhörerInnen zu erörtern. Dabei räumten sie auch so manches Missverständnis aus.



Intellectual Property Rights IPR



„Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum des Urhebers. Da dieses sinnlich erfahrbar, aber nicht in Händen gehalten werden kann, denken Sie etwa an ein Musikstück, zählt das Urheberrecht zu den so genannten Immaterialgüterrechten“, führte RA Dr. Warbek aus. Dass das Urheberrecht aber lediglich auf künstlerische Leistungen Anwendung finde, sei ein weit verbreiteter Irrtum. „Wenn sie beim Frühstück Radio hören, haben sie es mit Urheberrecht zu tun. Wenn sie ins Büro fahren und Windows Word starten ebenso. Sie sehen, das Urheberrecht begegnet uns im alltäglichen Leben und nicht nur in künstlerischen Belangen“, so der Rechtsanwalt.



Braucht es einen besonderen Vermerk?



Der Schutz geistigen Eigentums durch das Urheberrecht entsteht automatisch mit der Schaffung eines Werkes und bleibt bis Ablauf einer 70 jährigen Frist beim Urheber. Eine Registrierung oder ein Copyright-Vermerk, das berühmte ©, sind nicht erforderlich. Allerdings ist Vorsicht geboten: Verstöße gegen das Urheberrecht sind kein Kavaliersdelikt. „Ein bekanntes Beispiel ist das gewerbsmäßige Herstellen von Raubkopien, etwa von DVD´s oder Musik-CD´s. Neben Schadensersatzforderungen drohen auch Geld- und Haftstrafen“, so RA Warbek.



Wer darf was?



Gerade im Lehrbetrieb einer Universität ist es oftmals unerlässlich, den Studierenden Auszüge aus wissenschaftlichen Büchern als Kopie zu erstellen. Aus rechtlicher Sicht ist dies unproblematisch, allerdings gilt es grundlegende Bestimmungen zu beachten: Es darf nur soviel wiedergegeben werden, wie für den Anlass notwendig ist. Ein ganzes Buch abzulichten ist nicht erlaubt. Ebenso ist auf die korrekte Zitierweise zu achten. Es muss klar erkennbar sein, wer den Text geschrieben hat und aus welchem Buch er entnommen wurde. Die anfallenden Kosten für die Vervielfältigung dürfen an die Studierenden weitergegeben werden. Eine Ausnahme stellen aber Schulbücher dar. Literatur, welche explizit für den Lehrbetrieb erstellt wurde, darf auch auszugsweise nicht abkopiert werden.



Verwertungs- und Persönlichkeitsrechte liegen beim Urheber



Wer beispielsweise eine wissenschaftliche Arbeit verfasst und diese publiziert, besitzt neben dem Recht der ersten Inhaltsangabe auch das alleinige Bearbeitungs-, Übersetzungs- und Vervielfältigungsrecht. Außerdem fallen dem Urheber das Verbreitungs-, Sende-, Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, das Wiedergaberecht (für Datenbanken) und das Zurverfügungstellungsrecht (für das Internet) anheim. Ist man Auftraggeber an einem Werk, sollte man sich vorab gut über die Rechtslage informieren; dem Auftraggeber stehen nicht automatisch alle Rechte an einem Werk zu. Wer beispielsweise bei einer Werbeagentur Plakate, Sujets, Folder usw. in Auftrag gibt, muss damit rechnen, dass diese geistiges Eigentum des Auftragnehmers bleiben.

Quelle: Referat für Öffentlichkeitsarbeit der LFU, www.uibk.ac.at


Also als Abschluss meine Zusammenfassung zu den Standpunkten die im Hungerburgbahn Tread erörtert wurden:

Lieber Admiral:

Vom Copyright wird weit mehr erfasst, als Du meinst. Wenn eine bestimmte Person oder insbesondere ein Verein oder eine Arbeitsgemeinschaft mit einem aus natürlichen Wörtern zusammengesetzten Namen in die Öffentlichkeit geht ist dieser Name für den Urheber geschützt, egal ob er registriert ist oder nicht (berühmter Firn Fall!) Also sowohl die Wortzusammensetzungen Tiroler Museumsbahnen als auch Eisenbahnarchiv Tirol sind daher für ihre Urheber geschützt. Eine Registrierung erleichert nur die Beweisbarkeit wer früher war) Nur bei Publikationen kann man sich das getrost sparen! Wenn nun ein Mitbewerber oder Konkurrent diese Wortkombination so verwendet, dass dadurch in der Öffentlichkeit Verwechslungsgefahr bestehen könnte, er also bewusst den anderen schädigen will, begeht er eine klassische Urheberrechtsverletzung! Wenn also ich bei einer Ausstellung als Tiroler Museumsbahnen auftrete könnten die TMB berechtigt sauer werden, weil der Eindruck erweckt würde ich vertrete ihren Verein. Umgekehrt (und gerade bei Arbeitsgemeinschaften, vergleiche doch mal die "blutigen Rechtsstreite im Bauwesen dazu in der Literatur: Eine ARGE Strengener Tunnel ist ein urheberrechtlich erfasster Begriff!) aber genauso. Nun was ist öffentlich? Der Begriff Öffentlichkeit geht viel weiter als Du meinen magst! Internet ist eine der klassischen Formen "meheren Personen" etwas öffentlich zu machen. Wenn also eine TMB hergeht und öffentlich (jeder kann zugreifen) den Namen Eisenbahnarchiv Tirol (Schreibweise auch mit Bindestrich egal) dazu verwendet um den Eindruck zu erwecken, den Mitstreiter dessen Namen in der Öffentlichkeit mehrfach verwendet wird verkörpern zu wollen, ist das einer der dilletantischten Urheberrechtsverletzungen die es gibt (und die auch sehr teuer werden könnten!) Also TMB lasst das bitte, bevor ihr wieder einen Vergleich unterschreiben müsst, der einem Anerkenntnis des Gegnerischen Rechtes gleichkommt. Solche Provokationen an meine Adresse bringen wirklich nichts und schüren nur weiter Unfrieden!
Weiter möchte ich zu Bildrechten und Planzeichnungen Stellung nehmen, da auch hier vermehrt in letzter Zeit Missverständisse auftraten:

Bei der Veröffentlichung von Fotos gerade im Internet sollte man sich davor gut absichern, woher man die Fotos hat. Hat man ein Original ist man, gesetzt den Fall dass es älter als 70 Jahre ist oder der Urheber und dessen Nachfahren keine Ansprüche mehr stellen werden (Verlage die es nicht mehr gibt und wo auch keine Nachkommen Rechte haben), fein raus, das kann man immer verwenden! Aber Vorsicht, wenn man das über dritte und vierte Quellen bekommt und nicht weiss wer das Original hat - hier heisst es abklären. Auch eine Sammlung kann copyright erzeugen! Sammlung Tiroler Museumsbahnen genauso wie Sammlung Eisenbahnarchiv Tirol, beides anerkannte Einrichtungen zur Dokumentation des Eisenbahnwesens. Also ein Beispiel: sollte man ein Foto z.B. vom Jenbacher Museum bekommen sollte man nachfragen: Habt ihr die Rechte? Denn wenn das Foto aus der Sammlung eines Dritten kommt kann (und wird) es sehr unangenehm, wenn dann die Frage auftaucht "Geklaut oderm Original!"
Nun zu den Planzeichnungen ein kleines 1x1, das Fairness bedeuten würde, dessen Verstoss aber wieder das Urheberrecht auf den Plan ruft. Alleine dazuzuschreiben: Sammlung TMB, Zeichnung Meier ist unklug, gerade wenn man weiss, dass das nicht stimmt. Ebenso wird es nicht seine Zeichnung wenn er durch das Dazufügen einiger (schiefer) Linien das Original verändert, der Plan aber nachwievor deutlich erkennbar auf dem Original basiert. Seien Petrovitsch Pläne oder Pozzato Pläne, so was tut man nicht und man darf sich nicht wundern, wenn es dann soweit kommt, dass Mitglieder austreten, weil sie sich so was nicht gefallen lassen.
Daher als Abschluss mein Appell an die Fairness, der auch juristisch gesünder ist. Akzeptieren wir das Copyright als Fairnessklausel. Fragen kostet nichts und versuchen wir endlich (nach 6 Jahren) artverwandte Einrichtungen in Tirol nicht aufs Messer in der Öffentlichkeit zu bekämpfen sondern zu akzeptieren! Ein Verein kann gar nicht alles erfassen und dokumentieren. Überschneidungen gibt es immer, nur zumindest ich seitens des Eisenbahnarchivs Tirol war so fair offen in "100 Jahre elektrische Bahnen um Innsbruck auf die Tiroler Museumsbahnen und deren Museum hinzuweisen" Die Antwort folgte prompt: Die TMB sind das grösste Eisenbahnarchiv Tirols mit lauter Plänen des Herrn xy, der noch kaum einen Pinselstrich dafür gerührt hat - Fair?

Günter
 

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Beitrag #16166 BeitragErstellt: 05.04.2006 23:11
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manni
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Beitrag #16169 BeitragErstellt: 05.04.2006 23:42
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Wohl, Admi, kleine "Seitenhiebe" gegen das Eisenbahnarchiv Tirol gab es von den TMB. Das ist mir nämlich extra aufgefallen, wie auch die "Seitenhiebe" gegen unser Forum.
Da war z.B. mal in einer LYRA die Rede davon, dass das E.A.T. (umschrieben als "andere" oder so) sich an das Jubiläum "100 Jahre Stubaitalbahn" mit seiner Festschrift angehängt hat, und dass diese nicht besonders gelungen sei. Auf Wunsch such' ich das mal raus. Und soweit ich mich erinnere, kam sowas noch ein, zwei, drei Mal vor.

Und "Eisenbahn-Archiv" mag zwar kein geschützter Begriff sein, aber wer das geschrieben hat, kennt wohl auch das Eisenbahnarchiv Tirol und hätte daher, schon allein um Missverständnisse zu vermeiden, ebenso gut einfach "Archiv" schreiben können.

Das ist halt, wie wenn man kleine Kohlenstücke ins Feuer wirft. Ich finde es einfach nicht notwendig. Das ist genau der Mangel an Respekt, den ich meine!






 

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Beitrag #16171 BeitragErstellt: 05.04.2006 23:57
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Beitrag #16201 BeitragErstellt: 06.04.2006 15:20
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und der seitenhieb auf das forum ist da los gegangen wo jemand irgendwelche unwahrheiten reingestellt hat


Naaaaaaaaajjjjjjjaaaaaaaaaa.
Das Forum soll niveau verloren haben aber die TMB ist ja wieder ganz scheinheilig und dort passt ja alles....
Admi: Verstehst was ich sagen will?




 

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Beitrag #16202 BeitragErstellt: 06.04.2006 15:23
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Beitrag #16203 BeitragErstellt: 06.04.2006 15:30
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Dürfte ich den Admiral fragen wen er meint mit "Kindsköpf"?
Weisst, wenn da jetzt jemand nicht in die Monarchie der TMB beitreten sondern einfach nur die Fahrzeuge geniesen will dann hat man praktisch ausgschi.....n.
Du wirst das nicht so merken weil du nicht so ein großes problem damit hast dass man dir was vorschreibt, ander mögen das nicht und finden das sehr respeklos wenn man einfach so zammengschissn wird wenn man was gegen den willen der Monarchie macht.




 

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Beitrag #16204 BeitragErstellt: 06.04.2006 15:31
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Quote:

und nun das mit den unwahrheiten bzgl der aussage von dr1974 lässt sich schwer leugnen...




Könntst ma das heraussuchen?




 

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Beitrag #16221 BeitragErstellt: 06.04.2006 17:22
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Beitrag #16235 BeitragErstellt: 06.04.2006 20:23
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ich kann hier eine erstaunliche vielfalt von leuten sehr gut verstehen - wenn es auch so sein dürfte, daß jedem von den einzelnen die einsicht, daß eigentlich alle in gewisser weise recht haben, sehr mißfallen wird.






______________________

 

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Peter021
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Beitrag #16358 BeitragErstellt: 09.04.2006 21:58
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Liebe Forumsmitglieder, insbesondere Admiral,

Ich kann mannis Meinung nur absolut beipflichten und finde es sehr begrüssenswert, dass manni sich einfach neutral heran macht und nicht dagegenredet sondern analysiert. Soll man was ändern, wie soll man umgehen, oder soll man nur hetzen?
Zum Admiral speziell:

Sowohl Deine juristischen wie auch plantechnischen Kenntnisse sind nicht gerade umfangreich. Erstens juristisch (und wie gesagt ich komme da schon aus der Praxis, gerade was Urheberrecht betrifft) sind meine Ausführungen zu dem Copyright bei Namen eindeutig dargelegt und eben so kindische Aktionen der TMB (Quelle www.tmb.at) sich unbedingt „Eisenbahn – Archiv Tirol“ nennen zu müssen. Niemand hat was gegen Strassenbahnarchiv, Localbahnarchiv u.ä. Bewusst gegen Eisenbahnarchiv Tirol habe ich als Gründer sehr wohl etwas dagegen, dass es so missbraucht wird. Und eben ich brauche nicht so wie Ihr argumentieren o.ä., wenn es zu bunt wird gibt’s einfach eine (nicht billige) Unterlassungsklage mit Schadenersatzforderung gleich angehängt, basta!
Zu den Plänen: Also zwischen Deinen, meinen DG Kenntnissen, die jeder Mittelschüler hat und professionell angefertigten Planskizzen eines technischen Zeichners (wo gibt’s denn so was noch im Zeitalter des PC) ist wohl ein riesen Unterschied! Das ist eine Beleidigung des Planzeichners gegenüber. Fact ist, dass Helmut Petrovitsch den TMB den Rücken gekehrt hat und somit seine Skizzen keiner Verwendung bei den TMB mehr zugeführt werden dürfen. Kann aber jeder selber den Pinsel schwingen. Nur eben so Schnitzer, wie die Zeichnung des Kristallwaggons oder des Stadttriebwagen klauen ist kein Kavaliersdelikt!
Sei es wie es sei, ich bin auf mannis Line endlich zu akzeptieren und nicht so plump zu kaempfen; In Zusammenarbeit koennte man viel erreichen, aber bei den TMb scheint es sehr viele ,Selbstdarsteller zu geben, die meinen die Oeffentlichkeit immer mobil zu machen, obwohl deren fachliche Fundierung stark angezweifelt werden darf.
Diesbezueglich verweise ich nur auf den Artikel über den Triebwagen 105 der Rittnerbahn (Alioth). Meine Klassifizierung dafür „Märchenstunde mit Onkel Walter“ ach ja und der Plan ist wohl nicht besagtes Fahrzeug - und auch nicht vom angegebenen Autor wie auch davior schon Kristallwaggon oder Stadttriebwagen - peinlich! Möchte nur wissen wo jemand so viel Stuss in einem Artikel zusammenträgt. Historisch ist davon nichts bekannt, im Gegenteil manche Sachen schiessen sich geradezu aus! … Wagenpark an die Fleimstalbahn???, übermotorisierter Triebwagen???, nein bitte es sollen Leute schreiben, die wenigstens ein historisches Verständnis haben. In diesem Artikel ist jeder zweite Satz mit einer historschen Unrichtigkeit versehen.
Ich hoffe halt nach wie vor auf eine Trendwende; auch wenn ich sie mir unter derzeit handelnden Personen dort nicht erwarten darf. Wie gesagt/ meine Meinung Kraefte buendeln und zusammenarbeiten. Jeder soll das machen was er kann und wo er sich auskennt. Dann kann man sehr viel in Tirol bewegen.

Beste Gruesse

Guenter vom Eisenbahnarchiv



 

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Beitrag #16359 BeitragErstellt: 09.04.2006 23:59
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Martin
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Beitrag #16391 BeitragErstellt: 10.04.2006 22:17
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TMB und Eisenbahnarchiv streitet´s Euch nicht mehr. Das ist alles wirklich sehr traurig.

PS.:
Ich hoffe, das Eisenbahnrchiv(tirol) hat noch keine Klage vom Eisenbahnarchiv(de) erhalten...
Ich hoffe weiters, die TMB (tirol) hat noch keine Klage von der TMB (fr) erhalten....




 

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Beitrag #16394 BeitragErstellt: 10.04.2006 22:55
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TMB und Eisenbahnarchiv streitet´s Euch nicht mehr. Das ist alles wirklich sehr traurig.




Normal heißt es ja immer: Zum streiten gehören immer zwei.
Nunja, ich habe eigentlich ziemlich viel gutes (vom manni) über das Eisenbahnarchiv gehört, und kann mir schwer vorstellen dass das Eisenbahnarchiv über die TMB lästert. Umgekehrt ist es alledings anderst, in der Lyra werden immer wieder kleine Seitenhiebe über das Eisenbahnarchiv gemacht. Echt schade. Grad weil (soviel ich gehört habe) unser Peter021 der sogenannte "Erzfeind der TMB" ist. Das ist echt nimmer normal.

Quello non è genuinly completamente caca il qualche cosa più meglio del TMB, deve fare.



(Editiert von Raphi am 10.04.2006 22:56)



 

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Beitrag #16398 BeitragErstellt: 10.04.2006 23:20
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Beitrag #16400 BeitragErstellt: 10.04.2006 23:21
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wer hat hier im forum immer seitenhiebe richtung TMB fallen lassen?



Überleg mal du, wann hab ich was vom Forum gesagt.





 

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Beitrag #16401 BeitragErstellt: 10.04.2006 23:24
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Beitrag #16408 BeitragErstellt: 11.04.2006 02:02
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das wort eisenbahnarchiv dürfte ja wohl keine probleme machen oder? und es ist dezitiert nicht die phrase eisenbahnarchiv tirol gefallen oder? dass der wortlaut eisenbahnarchiv tirol vielleicht dem urheberrecht unterliegt okay, das kann ich mir vorstellen aber das wort eisenbahnarchiv alleine eher nicht...



Ich konzentrier' mich mal auf das bei meinem Reply.
Für mich geht es da gar nicht um Urheberrechte, sondern nur darum, dass ich, wenn ich das lese, weiss, dass derjenige, der das geschrieben hat, wusste, warum er das so formuliert, und auch gewusst hätte, wie er es anders formulieren hätte können.
Das ist eine Frage der persönlichen Einstellung, vielleicht auch des Charakters. Will ich etwas so formulieren, dass es falsch verstanden werden kann, auch wenn man mir keinen Strick daraus drehen kann, oder lasse ich das lieber bleiben und verzichte ich darauf, angespannte Beziehungen nicht noch mehr zu belasten oder Anspannungen möglicherweise erst zu erzeugen? Welchen Zweck verfolge ich mit kleinen Seitenhieben, einer zweideutigen Bemerkung da und einer eindeutigeren dort? Ist das wünschenswertes Verhalten?

In keiner Publikation des EAT habe ich bisher solche Zweideutigkeiten in Richtung TMB feststellen können (falls ich was übersehen habe, bitte mir zeigen!), in umgekehrter Richtung hingegen schon.

Und da frag' ich mich einfach: muss das denn wirklich sein?

Tut mir leid, aber hier muss ich mich aus dem, was ich bisher an Fakten (veröffentlichten Texten) habe, ganz klar auf die Seite von Günter schlagen.

Vielleicht dachte man bei den TMB ja, dass das niemandem auffällt oder dass es niemanden stört außer die "Betroffenen" selbst - ist aber, glaube ich, nicht so. Vielleicht findet dort ja jetzt ein Umdenken statt - wir alle lernen glücklicherweise ständig was dazu. Hoffen wir mal darauf!







 

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Beitrag #16421 BeitragErstellt: 11.04.2006 10:38
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Danke, manni, du bringst es auf den Punkt.



 

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Beitrag #16429 BeitragErstellt: 11.04.2006 11:06
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