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Innsbrucker
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Beitrag #99204 BeitragErstellt: 14.02.2015 19:06
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Linie O schrieb:
Woher hast du das mit den 30 Minuten?
Es gab/gibt keine wirkliche zeitliche Einschärkung. Einzelfahrten gelten für eine Fahrt in vorwärtsstrebender Richtung mit einmaligem Umsteigen.


Dass man nur einmal umsteigen dürfte, steht nirgendwo.

lech schrieb:
Tja, man kann leider ohne Umsteigen und innerhalb der Kernzone mehr als 30 Minuten mit einer IVB-Fahrt verbringen (mit T, O).

Und leider gibt's auch Kontrollore die diesen 30-Minuten-Scherz erst nehmen, sodass die Kunden dann immer mit dem Kundendienst streiten dürfen um sich die Strafe zurückzuholen. Eigentlich auch ein Skandal ;-(


Das wird man wohl wie beim Einzelfahrschein als letzten Umstieg nach 30 min interpretieren dürfen und nicht als 30 min Gesamtfahrzeit. Selbst dieses Limit ist aber schon recht heftig. Allerdings wird man den Fahrgast für Abweichungen vom Fahrplan nicht haftbar machen können.

lech schrieb:
Natürlich kann man andererseits in 30 Minuten bei kurzer Strecke 2 getrennte Fahrten erledigen, aber das sind dann 2 Kurzstrecken und IMO ist das ein legitimer Ersatz für die Nicht-Existenz eines Kurzstreckentickets a la Wien.


Darf man aber nicht.
 

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Linie O
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Beitrag #99205 BeitragErstellt: 14.02.2015 19:16
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lech schrieb:
Natürlich kann man andererseits in 30 Minuten bei kurzer Strecke 2 getrennte Fahrten erledigen, aber das sind dann 2 Kurzstrecken und IMO ist das ein legitimer Ersatz für die Nicht-Existenz eines Kurzstreckentickets a la Wien.


Nur blöd dass auf dem Entwerterstempel u. A. Linie und Fahrtrichtung vermerkt sind, das schränkt die Möglichkeiten für diese Nutzung ein.
Kurzstrecken gibt es in Wien schon seit bald zwei Jahren nicht mehr!
 

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upwards
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Beitrag #99207 BeitragErstellt: 14.02.2015 20:26
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Fahrtrichtung am Entwerter?
handyticket bis hierher hatte doch länger als 30' Gültigkeit, fahrtrichtung war auch egal, oder irre ich mich?

Fragen tu ich mich, wie man in der Kürze Fahrgästinnen Beförderungsbedingungen oder Tarifbestimmungen vermitteln will.

Noch eine Frage zu behördlich bewilligt:
gilt das eigentlich nur für den Einzelfahrschein?
 

Zuletzt bearbeitet von upwards: 14.02.2015 22:02, insgesamt 2 mal bearbeitet

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Beitrag #99208 BeitragErstellt: 14.02.2015 20:32
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Innsbrucker schrieb:

Dass man nur einmal umsteigen dürfte, steht nirgendwo.


Ich hab diese Formulierung schon öfter im Verkaufssystem der Straßenbahnfahrer gesehen wenn ich ihnen über die Schultern geschaut habe.

Hat mich auch etwas gewundert.

Ob es sonst noch wo steht hab ich nicht nachgeschaut.
 

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Beitrag #99209 BeitragErstellt: 14.02.2015 20:49
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auf ivb.at stehen in den allg. Beförderungsbedingungn keine Einschränkungen zum Umsteigen oder zur Fahrzeit.
was sollte sonst noch für eine Beurteilung herangezogen werden?

Das Handeln der ivb ist...
randständig
 

Zuletzt bearbeitet von upwards: 14.02.2015 21:52, insgesamt einmal bearbeitet

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ice108
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Beitrag #99210 BeitragErstellt: 14.02.2015 21:50
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Also hier

http://www.ivb.at/de/ticketstarife/innsbruck-tickets/5-fahrten-ticket.html

steht:

Zitat:

Das Ticket ist je nach Entwertung maximal 30 Minuten gültig. Ein Umsteigen auf andere Linien ist möglich.


Also keine Einschränkung zum Umsteigen, wohl aber eine scharfe Einschränkung zur Gültigkeitsdauer, da scheint wirklich die Fahrzeit gemeint zu sein. [das "je nach Entwertung" nehm ich mal als sprachlichen Ausrutscher, sie werden wohl "nach jeder Entwertung" gemeint haben].

Lustig, da wird man ja schon zum Schwarzfahrer wenn man abends von der Hungerburg nach Sadrach fährt (wahrlich keine Weltreise, aber halt hohe Umstiegszeiten im 30-Minuten-Takt, damit 31 Minuten Fahrzeit im Abendfahrplan)

Also man könnte auch sagen: Die IVB lässt sich ihre teils großen Umstiegszeiten jetzt auch noch in Form höherer Fahrpreise bezahlen.
 

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Beitrag #99211 BeitragErstellt: 14.02.2015 22:01
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Von Kranebitten nach Arzl um diese Uhrzeit
Fahrzeiten um 40'

"je nach Entwertung" wird schon seine Richtigkeit haben, mit Rücksicht auf die Taktung der Entwerter. Bei Zeit der Abfahrt= Zeitstempel gelingen die "maximal 30 Minuten Gültigkeit.

Dh. weiters, bereits Verbindungen mit ca. 25' Fahrzeit könnten strittig werden...
 

Zuletzt bearbeitet von upwards: 14.02.2015 22:04, insgesamt 2 mal bearbeitet

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Linie O
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Beitrag #99212 BeitragErstellt: 14.02.2015 22:04
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blof schrieb:
Nun zahlt man 5,10 Euro für einen Verfall um Mitternacht.


Nur der Vollständigkeit halber: Tritt man eine Fahrt vor 0 Uhr an, so kann man diese mit dem Tagesticket auch nach 0 Uhr beenden und muss dafür nicht ein neues Ticket lösen.


upwards schrieb:
Fahrtrichtung am Entwerter?


Ja, der Entwerter stempelt Linie, Zone, Fahrtrichtung, Tag, Monat, Stunde, Minute (in 5'-Schritten).

Ebenso sind auf allen Tickets, die beim Fahrer gekauft werden unter Anderem Bedienstetennumer, Liniennummer, Fahrtrichtung sowie Datum und Uhrzeit vermerkt.
 

Zuletzt bearbeitet von Linie O: 14.02.2015 22:08, insgesamt einmal bearbeitet

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blof
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Beitrag #99213 BeitragErstellt: 14.02.2015 22:09
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upwards schrieb:


Dh. weiters, bereits Verbindungen mit ca. 25' Fahrzeit könnten strittig werden...


Von Allerheiligen bis Schützenstraße benötigt man 27'. Mit üblicher Verspätung ist man über den 30 Minuten erlaubter Fahrzeit, ohne einmal umgestiegen zu sein...
 

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lech
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Beitrag #99214 BeitragErstellt: 14.02.2015 22:12
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Sollten wir die 30-Minuten-Diskussion in einen eigenen Thread siedeln?
Und evtl. mal über FB-Seite der IVB o.ä. thematisieren?
 

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Linie O
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Beitrag #99215 BeitragErstellt: 14.02.2015 22:28
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lech schrieb:
Und evtl. mal über FB-Seite der IVB o.ä. thematisieren?


Das wäre IMO keine schlechte Idee, da z.B. auch auf den Fahrscheindruckern weiterhin nur die von mir zitierte Formulierung gibt. Von 30 Minuten gibts keine Spur.
 

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sLAnZk
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Beitrag #99216 BeitragErstellt: 15.02.2015 12:34
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Das mit Stunde und Minute ist sowieso Lotterie, denn wie breit dein Fahrschein ist, weißt du erst, wenn du ihn in der Hand hältst. Meistens ist bei der Entwertung zumindest die Minute abgeschnitten.

Das sollte man auch thematisieren.

Wenn man ein Zeitlimit einführt, so sollte man die Zahl der Umstiege und die Fahrtrichtung freistellen.
Bei beschränkten Umstiegen sollte man kein Zeitlimit akzeptieren müssen.

Am gescheitesten wäre, zu definieren, daß ein Fahrschein eine Stunde gilt. Das kann man sinnvoll kontrollieren, sofern man die Uhrzeit an prominenterer Position aufdruckt, wo sie nicht abgeschnitten wird. Und in einer Stunde kommt man gemeinhin dorthin, wo man hinwill. Keine Diskussionen mehr, kein Schmerz - und was an Reise über eine Stunde hinausgeht, ist eben keine Einzelfahrt mehr, eine Überlegung, die nicht schwer zu rechtfertigen sein dürfte.
 

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Beitrag #99219 BeitragErstellt: 15.02.2015 14:33
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sLAnZk schrieb:

Wenn man ein Zeitlimit einführt, so sollte man die Zahl der Umstiege und die Fahrtrichtung freistellen.
Bei beschränkten Umstiegen sollte man kein Zeitlimit akzeptieren müssen.


Erstere Konstruktion ist wohl nicht wirklich ein Thema (s. u.). Letztere Konstruktion würde sich eigentlich anbieten. Es ist zwar in Verkehrsverbünden allgemein üblich, die Gesamtfahrtdauer zu deckeln (wobei "letzter Umstieg" übliches Kriterium ist), allerdings auf einem Niveau, dass plausible Fahrten nicht beeinträchtigt. Wirklich nötig ist es selten, wenn die Festlegung gilt, dass die Fahrt nicht unterbrochen wird und beim Umsteigen der nächstfolgende Anschluss zu benutzen ist. Die Notwendigkeit einer Festlegung einer Maximaldauer gibt es teilweise im Umland von Großstädten, wenn die Tarifzonen ringförmig angeordnet sind. Da kosten Fahrten ausschließlich in einem der Ringe üblicherweise ungeachtet der Fahrtstrecke alle gleich viel. Bestimmte Tangentialverbindungen können sich da u. U. über Stunden hinziehen. Das ist anscheinend nicht gewollt (wäre auch kaum noch prüfbar), daher wird eine Maximaldauer festgelegt. Als Fahrgast hat man dann die Möglichkeit, die nächsthöhere Preisstufe zu nehmen, die neben einer größeren räumlichen Gültigkeit auch länger gilt.

In Innsbruck greift diese Notwendigkeit überhaupt nicht. Wenn man maximal 30 min nach Entwertung noch umsteigen kann, ist es z. B. von weiten Teilen der Stadt aus nicht möglich, Kranebitten mit einem Einzelfahrschein zu erreichen, weil man ja kurz vor Fahrtende noch mal umsteigen muss. Und da es ja nur eine einzige Preisstufe gibt, kann man noch nicht mal aufzahlen, sondern muss zwei mal bezahlen. Und auch das Abhängen der Linie 6 muss man in diesem Zusammenhang kritischer sehen. Wenn man alle gewöhnlichen Fahrten in Richung innerstädtisches Ziel ohne irgendwelche Tricksereien mit einem Fahrschein ermöglichen will, kann man die Frist für den letzten Umstieg problemlos auf 1 h verlängern, eigentlich kann es auch 2 h sein. Missbrauch im eigentlichen Sinne ist damit ausgeschlossen, es ist nur der Verzicht auf eine schikanöse Maßnahme.

sLAnZk schrieb:

Am gescheitesten wäre, zu definieren, daß ein Fahrschein eine Stunde gilt. Das kann man sinnvoll kontrollieren, sofern man die Uhrzeit an prominenterer Position aufdruckt, wo sie nicht abgeschnitten wird. Und in einer Stunde kommt man gemeinhin dorthin, wo man hinwill. Keine Diskussionen mehr, kein Schmerz - und was an Reise über eine Stunde hinausgeht, ist eben keine Einzelfahrt mehr, eine Überlegung, die nicht schwer zu rechtfertigen sein dürfte.


Das wäre eine Alternative zum Kurzstreckenfahrschein, weil man dann in einigen Fällen Hin- und Rückweg mit einem Fahrschein erledigen könnte. Daher wird das Einführen einer solchen Regelung gewöhnlich als besonderes Entgegenkommen gewertet, bedarf daher eines besonderen politischen Willenbildungsprozesses. Aus Gerechtigkeitsgründen ist das auch nicht wirklich überzeugend, weil Nutzer häufiger verkehrender Linien dadurch bevorzugt werden. Und der Fahrgast würde das Risiko von Betriebsstörungen ganz allein tragen.
 

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Beitrag #99221 BeitragErstellt: 15.02.2015 14:54
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lt. Tarifbestimmungen beträgt die maximale Gültigkeitsdauer eines Einzelfahrscheines in der Kernzone (wie auch in jeder anderen VVT-Zone) 30 min, ebenso sind nur Fahrten in eine Richtung zulässig, wobei beliebig oft umgestiegen werden kann, wenn das Fahrziel nicht mit einer Linie direkt erreicht werden kann.

In der Praxis wird auch eine Überschreitung der Gültigkeitsdauer akzeptiert, wenn die sonstigen Bedingungen (nächstmöglicher Umstieg, vorwärtsstrebende Richtung, etc.) eingehalten wurden. (Dies wird auch so geschult)
 

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Beitrag #99223 BeitragErstellt: 15.02.2015 14:58
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Wenn man schnell genug ist kann man mit einem Handyticket in die Stadt und wieder zurück fahren, ohne dass das festgestellt werden kann. Es gibt ja keinen Stempel, der etwas über den Einsteigeort aussagt zwinkern

Und ob eine Handypeilung rechtlich zulässig ist wage ich zu bezweifeln...
 

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Beitrag #99224 BeitragErstellt: 15.02.2015 15:04
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Das widerspricht auch nicht den Tarifbestimmungen, das "Single-Ticket" per Handy ist genau 45 min gültig und es gibt keine Einschränkungen betreffend Fahrtrichtungen, Unterbrechungen etc., jedoch muss die Fahrt eben nach diesen 45min beendet sein (und WICHTIG: Das Ticket muss vor Betreten des Fahrzeuges gültig sein)
 

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lech
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Beitrag #99225 BeitragErstellt: 15.02.2015 15:14
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Fibk schrieb:
ebenso sind nur Fahrten in eine Richtung zulässig, wobei beliebig oft umgestiegen werden kann, wenn das Fahrziel nicht mit einer Linie direkt erreicht werden kann.

Das ist manchmal auch ein schlechter Scherz.
Das würde mich teils zwingen mit dem T eine Stadtrundfahrt zu machen obwohl ich mit anderen Linien und Umsteigen in der Innenstadt schneller wäre ;-(

Fibk schrieb:
In der Praxis wird auch eine Überschreitung der Gültigkeitsdauer akzeptiert, wenn die sonstigen Bedingungen (nächstmöglicher Umstieg, vorwärtsstrebende Richtung, etc.) eingehalten wurden. (Dies wird auch so geschult)

Scheinbar nicht konsequent, sie oben irgendwo eine Geschichte mit 30-Minuten-Strafe sogar ohne Umsteigen.
 

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Beitrag #99226 BeitragErstellt: 15.02.2015 15:21
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lech schrieb:

Das würde mich teils zwingen mit dem T eine Stadtrundfahrt zu machen obwohl ich mit anderen Linien und Umsteigen in der Innenstadt schneller wäre ;-(


Auch das (Fahrzeitverkürzung) ist in Ordnung, denn der T fährt ja nicht den "direkten Weg". Nicht in Ordnung wäre hingegen eine Fahrt O-Dorf-Fürstenweg mit Umstieg in den R
 

Zuletzt bearbeitet von Fibk: 15.02.2015 15:22, insgesamt einmal bearbeitet

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Beitrag #99228 BeitragErstellt: 15.02.2015 16:46
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@Fibk
So vertreibt man Öffi- Newbies.
Jene, die noch ivb müssen, wechseln bald aufs Rad.
Baltes lächelt, Grün entzückt.

Die Tarifreform lukriert von den echten Jahreskarten- Inhabern ein sattes Minus, einige Halbjahres- Abonennten werden aufzahlen, den Verlust aber nicht ausgleichen.
 

Rot Neues Grün.

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Beitrag #99229 BeitragErstellt: 15.02.2015 18:07
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Ich würde das nicht unbedingt als Entgegenkommen sehen, @Innsbrucker - es profitieren beide Seiten sehr stark durch die gesteigerte Klarheit. Eine Stunde ist eine Stunde, keine Diskussionen mehr über irgendetwas, die Zeit steht am Fahrschein.

Und auch zB ein Anrainer am O, der von Amras kommt und heim will, profitiert höchstens insofern, als sich ein schneller Sprung irgendwo in ein Geschäft noch ausgeht. Ich finde das aber nicht überzogen.

Was ich überdenken würde ist der Fünf-Fahrten-Schein. Der ist einfach hanebüchen mit dem Gefalte, das ist wirklich eine Lächerlichkeit. Wenn man nicht will, daß der Buschauffeur wechseln muß, soll man ihn keine Fahrscheine verkaufen lassen. Wenn man nicht will, daß er Münzen kramt, ist mein Vorschlag von oben, Einzel um 3,-- oder Kombi Viererblock + Einzel um 10,-- weit besser.

Enthalten die Fahrscheine jetzt eigentlich Bisphenol A oder nicht?
 

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