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Thema: Vorgehen bei Gleisparkern in München  Dieses Thema nach Facebook schicken  

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manni
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Beitrag #97366 BeitragErstellt: 11.08.2014 16:17
Vorgehen bei Gleisparkern in München
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Wie kürzlich in der DSBL-Liste zu lesen war, ist die Vorgangsweise bei Gleisparkern in München folgende:

Zitat:

Die Münchner Straßenbahn hat für solche Fälle ein eingespieltes
Procedere:
- Fahrer ruft Leitstelle und gibt seinen Standort durch sowie ungefähre
Anzahl der Fahrgäste
- Leitstelle ruft Taxizentrale
- Taxis bringen die Fahrgäste an ihr Fahrtziel
- Der Fahrzeughalter bekommt die Rechnung(en) zugestellt - zusätzlich zu
den Abschleppgebühren, Bußgeld und Schadenersatz für den Verkehrbetrieb
selbst.

Das ganze wurde einmal vor Gericht durchgezogen und ist nicht mehr
anfechtbar. Die Taxifahrer zeigen sich sehr kooperativ.

Und die Abschreckung durch locker vierstellige "Parkgebühren" scheint
halbwegs zu funktionieren. Für 70 min Blockade in der Abendspitze
wäre wohl ein fünfstelliger Betrag fällig.


In Innsbruck muss hingegen auf den Schienenersatzbus gewartet werden, was auch gut und gern mal 20 Minuten dauern kann.

Ich bin zwar absolut kein Freund des Taxiwesens, halte die Münchner Methode aber wegen der Effizienz (Fahrgäste sind gleich schnell oder vielleicht sogar noch schneller am Ziel) und der hohen Kosten (für den Gleisparker) für eine hervorragende Idee. Was denkt ihr, sollte man auch in Innsbruck veranlassen, dass das so gehandhabt wird, oder seht ihr da gröbere Nachteile? Es ist natürlich schon auch so, dass da dann ein ganzer Schwarm zusätzlicher PKW in Form von Taxis herumfährt, was an sich ja nicht so wünschenswert ist.
 

Zuletzt bearbeitet von manni: 11.08.2014 16:19, insgesamt einmal bearbeitet

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ice108
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Beitrag #97368 BeitragErstellt: 11.08.2014 17:43
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Gibts eigentlich eine Statistik darüber, wie oft das (wo) in Innsbruck passiert? Also, wie oft im Jahr holen die IVB eigentlich den Abschleppdienst?
 

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Beitrag #97369 BeitragErstellt: 11.08.2014 18:25
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Taxiwesen ist in D noch regulierter als bei uns. ( Und schweige schon-denn keinesfalls laß ich mir gesinnungsmäßig etwas unterstellen grübel )

Wer verstellt in IBK nochmal die Tramspur in IBK und staut die MUS mit Kfz? big grin
 

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Beitrag #97370 BeitragErstellt: 11.08.2014 18:30
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ice108 schrieb:
Gibts eigentlich eine Statistik darüber, wie oft das (wo) in Innsbruck passiert? Also, wie oft im Jahr holen die IVB eigentlich den Abschleppdienst?


Öffentlich bin ich mir nicht sicher. Intern aber schon, immerhin wird jede Störung/Bustausch/Ersatzbus... dokumentiert.
 

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Beitrag #97371 BeitragErstellt: 11.08.2014 19:58
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Ich stehe solchen Ersatzbefriedigungsaktionen generell recht kritisch gegenüber. Ersatzbefriedigung ist es deswegen, weil die eigentlich vorgesehene Sanktion als zu billig empfunden wird, und daher werden dann Kosten aufgebaut, die vielleicht nicht sein müssten. Von der Deutschen Bahn sind bei Betriebsstörungen durch unbefugte Personen ähnliche Praktiken bekannt. Solche Aktionen werden auch nicht mit einem einzigen Gerichtsurteil wasserdicht. Das nächste Urteil kann durchaus anders ausfallen, das wird sicher kein Urteil vom Oberlandesgericht gewesen sein.

Das soll nun nicht heißen, dass ich diese konkrete Verfahrensweise nicht gutheißen würde. Parken im Gleis ist rücksichtslos und asozial, da mit einem Minimum an gesundem Menschenverstand die Auswirkungen erkennbar sein sollten. Und es ist besser, eine festgeschriebene Verfahrensweise zu haben, als im Einzelfall mit Überlegungen anzufangen.

In München mögen die Taxikosten wohl höher werden als in Innsbruck mit recht begrenzten Fahrgastzahlen. Gerade die derzeitigen Straßenbahnlinien sind ja meistens nicht umwerfend gut ausgelastet. Wenn man Sammelbeförderung annimmt (und das muss man, sonst bekommt man eh nicht genug Taxis), und z. B. 60 Fahrgäste, käme man auf 15 Taxis zu im Mittel nicht mehr als 20 Euro. Somit wäre man bei 300 Euro für den Erstschaden, bei einer 2. und 3. Bahn dahinter entsprechend mehr. Das ist also gar nicht mal so furchtbar teuer. Und Straßenbahnen mit 60 Fahrgästen muss man in Innsbruck schon mit der Lupe suchen. Da werden die Kosten für den SEV höher sein. Und der ist eigentlich auch unentbehrlich, weil ja danach noch Fahrgäste zusteigen wollen könnten. Eigentlich müsste man die auch mit dem Taxi einsammeln, was natürlich ebenso in Rechnung zu stellen wäre. Der SEV wird aber gebraucht, um an der Endhaltestelle einzusetzen. Die Verzögerungen dabei werden geringer ausfallen, wenn der Bus direkt dorthinfahren kann und nicht eine vielleicht schlecht erreichbare Unterwegshaltestelle anfahren muss.

In eben dieser Kostengrößenordnung läge auch das rechtliche Risiko für die IVB - und die genannten 900 Euro wären für die IVB Peanuts.
 

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Beitrag #97372 BeitragErstellt: 11.08.2014 20:02
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Natürlich bitter vor allem wenns a no fünfstellig wird.. scho heftig. Aber auf der andern Seite verständlich, dasst für den Schaden denst verursachst, auch dafür aufkommst. Wäre noch interessant zu wissen wie sowas in anderen Tram-Städten gehandhabt wird.
 

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upwards
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Beitrag #97373 BeitragErstellt: 11.08.2014 20:55
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@Ibker
wahre Worte. In D soll es gut Haftstrafen für Erschleichen von Beförderungsleistungen geben.
Wenn die Geldbeträge erst noch eingeklagt werden müssen- Drohkulisse funktioniert bei vorstrafenbewehrten Dingern, was Gleisparken doch nicht ist.
Es können nur Taxitarife, und keine Fantastillarden in Rechnung gestellt werden, am Tag in der Entfernung sowieso für nur Ziele entlang der Gleistrasse.
Informationsaustausch mit MÜG, G4$ oder wie, und(!) IVB sollte präventiv realisiert werden.
 

Zuletzt bearbeitet von upwards: 11.08.2014 20:56, insgesamt 2 mal bearbeitet

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Bazora61
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Beitrag #97376 BeitragErstellt: 12.08.2014 10:35
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Letztendlich muss man sich der Frage stellen, wie die wenigsten Fahrgäste von solchen Maßnahmen betroffen sein können. Das setzt voraus, dass schnell agiert wird und im idealfall nur wenige Wagen betrifft.

Hier sehe ich eine Möglichkeit, dass durch den Wagenführer selber das Problem teilweise beseitigt werden kann. Ich stelle mir dabei "Reifenuntersetzer" vor, durch die der PKW seitwärts verschoben werden kann und somit die Standzeit vermindert werden kann.

Andererseits muss auch bedacht werden wie später, nach der Unterbrechung der Straßenbahnverkehr wieder Planmäßig wird. Dort wiederum liegt der Schlüssel sicher in vermehrten Parallelweichen vor besonders "gefärdeten" Straßen/Streckenabschnitten. Wenn ich an Neubaustrecken denke fällt mir hier besonders die Defreggerstraße ein.
Eventuell könnte man ja einen Schienenersatzverkehr sich durch Kurzführungen und zu Fuß Umgehung der Verparkung ersparen. Durch den eigenen Gleiskörper ist ja auch Linksverkehr möglich.

Derzeit wird ja für allfällige Ausfälle der Straßenbahn für jeden TW eine ganze Runde mit Bus gefahren und Anschließend wieder auf die Tram umzusteigen. Das macht die Beseitigung der Scherben zwar einfach, hat allerdings mit effizienz und vor allem mit Qualität und Kapazität nichts zu tun.

Nur in besonderen Fällen kann derzeit auf das Schienennetz zurück gegriffen werden, wie zum Beispiel letzten Samstag an dem eine Garnitur der Dreier in der Anichstraße gewendet hat, da in der Höttinger Au kein weiterkommen mehr war (Grund unbekannt. Vermutung: Unfall).

Das alles ist aber eigentlich nur ein Kniefall vor den Verparkern, der die Auswirkungen so klein wie möglich halten soll. Es ändert allerdings nichts an der Ursache!
 

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manni
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Beitrag #97378 BeitragErstellt: 12.08.2014 10:40
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Kurze Anmerkung: es geht nicht um das Verhindern des Gleisparkens, das ist ein anderes Thema und ist bereits in Arbeit. Es geht um den möglichst schnellen Weitertransport der Fahrgäste bei möglichst harter Bestrafung der Gleisparkenden, um auch ein verkehrspolitisches Signal zu setzen.
 

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Beitrag #97381 BeitragErstellt: 12.08.2014 11:53
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Manni es tut mir leid aber ich kann hier kein Posting erkennen in dem es um das Verhindern des Gleisparkens geht.
 

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manni
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Beitrag #97384 BeitragErstellt: 12.08.2014 13:25
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Letzter Satz deines Postings. Wollte nur präventiv verhindern, dass wieder irgendwelche Grundsatzdiskussionen losbrechen.

Zur Sache noch: selber Beseitigen wird nie möglich sein. In Österreich muss sogat die Polizei die Abschleppung veranlassen. In der Praxis benachrichtigt die Leitstelle zwar selbst den Aschleppdienst, der muss aber auf das Eintreffen der Polizei warten. Da könnte man auch Zeit sparen.
 

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Beitrag #97385 BeitragErstellt: 12.08.2014 15:59
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Ich denke, dass das die Schlagrichtung sein muss. Die Bürokratie auf der einen Seite zu minimieren um auf der anderen Seite die Störung so klein wie möglich zu halten. Dass wegen jedem "Schaas" auf gut Deutsch gesagt die Zustimmung der Polizei her muss, halte ich in erster Linie für übertrieben. Es soll wirklich eine Sofortmaßnahme sein um die Auswirkungen in Grenzen zu halten. Es geht hier auch primär nicht ums Abschleppen selbst, sondern um die Verschiebung einer Achse eines Pks um sage ich maximal einen halben Meter. (Das haben Freunde von mir auch ohne Hilfsmittel mit einem Kleinwagen hergebracht, allerdins zu einem anderen Zweck big grin ) Meist ist es ja einfach schlampigstes parken in eine an und für sich rechtsmäßige Parklücke.

Ich denke es muss alles eine Verhältnismäßigkeit besitzen. Und die von dir Manni beschriebne Bürokratie hat das in erster Linie nicht. Ich will damit nicht Verparkungen legitimieren! Ich sehe auch, dass dieses Parkdelikt mit einer weitaus höhere Strafe geahndet werden soll als parken ohne Parkschein. Ein Betrag von 150 halte ich für Zweckmäßig (ohne Abschleppgebühren oder erscheinen der Polizei). Aber ich apelliere nicht aus jeder Mücke einen Elefanten zu machen.
 

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Beitrag #97390 BeitragErstellt: 12.08.2014 18:47
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manni schrieb:
Kurze Anmerkung: es geht nicht um das Verhindern des Gleisparkens, das ist ein anderes Thema und ist bereits in Arbeit. Es geht um den möglichst schnellen Weitertransport der Fahrgäste bei möglichst harter Bestrafung der Gleisparkenden, um auch ein verkehrspolitisches Signal zu setzen.


Genau letzteres ist aber problematisch, weil rechtlich nicht gedeckt. Die Bestrafung wird durch das Bußgeld erledigt. Wenn das zu niedrig erscheint, ist das eine rein politische Frage (Falschparken kostet ja sonst auch nur einen Bruchteil vom Preis fürs Schwarzfahren). Es steht dem Verkehrsbetrieb nicht mal ansatzweise zu, den Verursacher der Störung zu bestrafen. Daher konstruiert man eben einen Zusatzaufwand von fragwürdiger Notwendigkeit, den man sich dann erstatten lässt. Das Problem dabei ist die strikte Pflicht zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Die wird z. B. ganz sicher nicht gegeben sein, wenn jemand 300 m weiter sowieso aussteigen wollte (normalerweise würde man da aber auch gar nicht erst auf das Taxi warten wollen). Es bleibt eine Gratwanderung, und wenn man da auch ansatzweise durchblicken lässt, dass es " so richtig schön teuer" werden soll, wird man vor Gericht ganz schnell den kürzeren ziehen.

Ob der reale Nutzen für den Fahrgast immer so riesig groß ist, ist natürlich auch die Frage. Man sollte sich daher seitens des Verkehrsbetriebs explizit auf die Linie festlegen "Wer auch immer die Straßenbahn behindert, es soll nicht Ihr Schaden als Fahrgast sein, wir kümmern uns um alles für Sie." Bestrafung als Konzept dagegen wäre ganz klar rechtswidrig.
 

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Beitrag #97399 BeitragErstellt: 12.08.2014 20:19
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Es ist auch nicht so, daß Leute sich durch besonders harte Strafen von Verhalten abbringen lassen, das nicht erwünscht ist. Sie lassen sich durch die Gewißheit abhalten, daß sie erwischt werden.

Hier wäre erstgradig sinnvoll, die Parkstreifen mit einem Randstein so zu begrenzen, daß jeder sehen kann, wo er der Tram in den Weg zu ragen beginnt. Das ist heute noch nicht bzw. sehr bedingt der Fall. Ein schlichter Streifen verschwindet einfach mit der Zeit.

Und es muß mehr Bewußtsein her, daß eingegriffen wird, wenn die Tram behindert wird, und hier kann man am meisten Geschrei verursachen, wenn man den Taxlern vor der HNO endlich militant und unglaublich lästig auf die Griffel klopft - vor allem im Frühverkehr, aber sonst auch gelegentlich. Eine Polizeistreife, die dort vorbeikommt, sollte auf jeden Fall einen Blick werfen, und wenn einer im Halteverbot steht, so soll es 50,-- kosten, und wenn gerade eine Bahn kommt, einen Hunderter.

Alles andere ist weitgehend Mumpitz, denn wer erfährt schon von einem solchen Prozeß? Und angenommen, drei Jahre später sagt der OGH, die Taxis zahlt der, der sie bestellt hat, dann ist alles wieder beim Alten.
 

Es kreist die Tram in meinem Kopfe
herum fährt sie mit Strom
es liegt so Spannung an meinem Schopfe
das hab ich jetzt davon.

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manni
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Beitrag #97414 BeitragErstellt: 14.08.2014 10:13
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Anmerkung --- Anmerkung --- Anmerkung --- Anmerkung (Code 11)


Zwei Off-Topic-Postings mit Nullaussage von bahnbauer gelöscht.
 

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