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Thema: Wann kann ich auf Kosten der IVB ein Taxi anfordern (IVB Fahrgastcharta)  Dieses Thema nach Facebook schicken  

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Semmeljoke
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Beitrag #87414 BeitragErstellt: 09.12.2012 22:47
Wann kann ich auf Kosten der IVB ein Taxi anfordern (IVB Fahrgastcharta)
Antworten mit Zitat Absenden
 
Eine Frage, die mich schon immer interessiert hat.

Wenn die Verspätung von Linien über 20 Minuten überschreitet, kann man ja auf Kosten der IVB ein Taxi anfordern. Gilt das in allen Situationen? Bei Schneefall könnte man im Falle der IVB ja juristisch auf höhere Gewalt verweisen und in dem Fall ist eine Erstattung hinfällig.


edit Steph: Titel aussagekräftiger gestaltet
 

Zuletzt bearbeitet von Steph: 11.12.2012 12:54, insgesamt einmal bearbeitet

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manni
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Beitrag #87417 BeitragErstellt: 09.12.2012 22:57
Antworten mit Zitat Absenden
 
Das war mir bisher auch entgangen. In der IVB-Fahrgastcharta heißt es (Zitat):

"ausgenommen sind Staus, Unwetter, Verparkungen, Unfälle, Straßensperren, Baustellen, ..."

Das fällt wohl unter Unwetter. Das Verparkung und Stau auch nicht gedeckt ist, war mir nicht klar. Damit wird dieses Angebot ziemlich wertlos. Was wird denn dann überhaupt gedeckt? Ausgefallene Kurse wegen Fahrzeugdefekt? Oder würde das dann unter "..." fallen?
 

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Beitrag #87423 BeitragErstellt: 10.12.2012 00:08
Antworten mit Zitat Absenden
 
Ich habe schon erfolgreichh die Fahrgastcharte beanspruchen können, und die verschuldete Verspätung war nur das Fahrplanintervall, somit weniger als 20 Minuten (weil ich in einen Wagen nicht an der Tür einsteigen konnte ).
Ging unkompliziert und wurde sehr entgegenkommend von der IVB behandelt.
Was mich dann noch interessieren würde, wenn ich durch eine kleine Verspätung einen Anschluß versäume, und sich infolge die Verspätung auf über 20 Minuten steigert. In diesem Zusammenhang auch der Übergang auf Postbus oder ÖBB.
Und ist die Fahrplanauskunft der IVB für die Anwendung der Charta intern verbindlich? Ich denke da auch an die sog. blauen Kurse, Linie 1 am Sonntag, die Ri. Bergisel regelmäßig verspätet, etc.
Die Charta ist erstmals Kulanz, das wissen wir, und keine EU- Vorgabe.
Zumindest bBei Verparkung sollte der Verursacher in Anspruch genommen werden. Ob ein österr. Gericht auch erweiterte Ansprüche wie Kosten für die Charta anerkennt?
 

Rot Neues Grün.

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