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Taliesin FahrdienstleiterIn
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Beitrag #97847 Erstellt: 26.09.2014 09:38
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In der Realprobe ist aus Beobachtersicht eine größere Breite für den Innenraum von Vorteil, wenn wir davon ausgehen, daß es keinen Unterschied in der Bestuhlung macht ob die Bahnen 2,4m oder 2,65m breit sind. Dabei sieht Doppeltraktion in unterschiedlicher Breite zwar ziemlich hohl aus, es spricht aber physikalisch nichts dagegen.
Gerade bei mittlerer Auslastung tendieren die Leute sonst eher Trauben um die Ausgänge zu bilden, was fast zwangsläufig zu Verzögerungen von bis zu 15 Sek. pro Haltestelle im Betriebsablauf führt, die sich pro Umlauf auf bis zu drei Minuten (in der Stadt) bzw. bis zu fünf Minuten (auf den längeren Regionalbahnumläufen) summieren würden:
Stehplatzpotential welches von den Türen Richtung Gänge verlagert wird bedeutet, daß verharrende Fahrgäste und ein-/aussteigende Fahrgäste sich nicht im Weg herum stehen, was den Fahrgastwechsel minimal aber über einen Umlauf betrachtet erheblich beschleunigt.
Da davon auszugehen ist, daß die Regionalbahn auch für die Feinverteilung kurzer Strecken besonders im Bereich Hall sowie Neurum zuständig sein wird, ist es meiner Ansicht nach unerlässlich sowohl - für längere Strecken - ausreichend bestuhlt zu sein, als auch - für kürzere Strecken - entsprechend stehplatzoptimiert zu sein.
Sinnvoll erachte ich deshalb entweder einen Mischauftrag 2,4m/2,65m oder einen Auftrag nur 2,65m.
Zuletzt bearbeitet von Taliesin: 26.09.2014 09:38, insgesamt einmal bearbeitet
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Tramtiger VerkehrsministerIn
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Beitrag #97848 Erstellt: 26.09.2014 09:55
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Ein Mischbetrieb 1,4 - 2,65 sehe ich durchaus problematisch. Wenn der 2,4m Triebwagen voraus fährt, dann kann es leicht passieren, dass der breitere 2. Wagen an Autos oder... streift.
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manni Betreiber des Forums
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Beitrag #97849 Erstellt: 26.09.2014 10:12
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Mischbetrieb unterschiedlich breiter Fahrzeuge gibt es auch in anderen Betrieben. Da sehe ich kein Problem. Auf den Linien 2 und 5, wo diese Wagen verkehren werden, ist ohnehin dafür zu sorgen, dass Mischverkehr und parkende Autos keine Rolle spielen.
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manni Betreiber des Forums
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Beitrag #97852 Erstellt: 26.09.2014 10:45
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BTW, es war AFAIK auch mal eine Zwischenvariante mit 2,55 im Gespräch. Das würde in den Zwischenmodulen bereits eine zusätzliche Sitzreihe ermöglichen und im Rest mehr Stehplätze. Der Vorteil wäre eine Kostenersparnis, weil man dann nicht zwei unterschiedliche Varianten bestellen müsste (abgesehen vom ZLS, das aber nur aus Einbauten besteht).
In diesem Zusammenhang frage ich mich aber, warum man auch bei den vorhandenen Bahnen die Spiegel durch Kameras ersetzen muss. Das geschieht ja wegen der Trassenbreite im O-Dorf. Dass breitere Wagen dadurch weniger Platz benötigen, sehe ich ein, aber die vorhandenen schmalen Wagen werden doch mit den Spiegeln nicht breiter sein als die breiten Wagen ohne Spiegel? Oder brauchen die Spiegel wirklich 25 cm pro Seite? Das habe ich noch nicht verstanden.
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Beitrag #97873 Erstellt: 29.09.2014 20:40
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manni schrieb: |
Mischbetrieb unterschiedlich breiter Fahrzeuge gibt es auch in anderen Betrieben. Da sehe ich kein Problem. Auf den Linien 2 und 5, wo diese Wagen verkehren werden, ist ohnehin dafür zu sorgen, dass Mischverkehr und parkende Autos keine Rolle spielen. |
Der Einwand bezog sich wohl auf gemischte Doppeltraktionen, vermutlich irrtümlich. Die sind tatsächlich nicht möglich, bzw. dürfen geführte Triebwagen oder Beiwagen nicht breiter als der führende Triebwagen sein. Unterschiedlich breite Fahrzeuge könnten also nicht in Doppeltraktionen kombiniert werden. Aber das muss ja auch nicht sein.
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Tramtiger VerkehrsministerIn
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Beitrag #97876 Erstellt: 30.09.2014 07:27
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Ja, genau das meinte ich...
Dachte das wäre eindeutig ...
Zitat: |
Ein Mischbetrieb 2,4 - 2,65 sehe ich durchaus problematisch. Wenn der 2,4m Triebwagen voraus fährt, dann kann es leicht passieren, dass der breitere 2. Wagen an Autos oder... streift. |
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Beitrag #97877 Erstellt: 30.09.2014 09:58
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OK, dann ist das ja hinfällig.
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Beitrag #97880 Erstellt: 30.09.2014 16:14
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Innsbrucker schrieb: |
bzw. dürfen geführte Triebwagen oder Beiwagen nicht breiter als der führende Triebwagen sein. Unterschiedlich breite Fahrzeuge könnten also nicht in Doppeltraktionen kombiniert werden. |
Ich finde da nichts... kannst du mir bitte die Stelle in der StrabVO nennen, in der das steht? Danke!
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Innsbrucker VerkehrsstadträtIn
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Beitrag #97881 Erstellt: 30.09.2014 18:13
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OK, als explizite Regelung kenne ich es nur aus Deutschland, und auch da nur ohne Quelle. Solche Dinge können durchaus im Zulassungsverfahren geregelt werden. Aufgrund des Verbots von breiteren geführten Beiwagen oder Triebwagen mussten z. B. in Hannover in den 70er Jahren die Triebwagen der Breitraumserie mit völlig funktionslosen Wülsten verbreitert werden, weil die Beiwagen auf der Türseite durch Umbau auf Tunneltauglichkeit breiter wurden. Bei den meisten Verkehrsbetrieben hat das Problem auch nie existiert, aber Einsätze überbreiter geführter Fahrzeuge wird definitiv nicht zugelassen.
Aus der Frühzeit der DDR ist mir ein einziges Gegenbeispiel mit Bildbeleg bekannt (Gera; Altbautriebwagen mit Breite von nur 2,00 m mit Einheitsbeiwagen mit 2,20 m). Da waren die Sachzwänge des Mangels wohl schwerwiegender.
Die Regelung soll sicherstellen, dass mögliche Profilkonflikte sofort vorn mit Sicht des Fahrers erkannt werden und nicht 30 m weiter, wenn der Fahrer nichts mehr sehen kann. Und auch andere Verkehrsteilnehmer verlassen sich auf gerader Strecke darauf, dem zweiten Triebwagen nicht plötzlich gefährlich nah zu kommen.
Bei Eisenbahnen mit exakt freigehaltenem Profil gilt das natürlich nicht.
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Tramtiger VerkehrsministerIn
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Beitrag #97904 Erstellt: 05.10.2014 19:02
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Der Einbau von Isolierglasfenstern würde vermutlich deutlich mehr bringen als die werbewirksamen aber lächerliche Aktivitäten mit LED-Beleuchtung und Supercaps...
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manni Betreiber des Forums
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Beitrag #97934 Erstellt: 08.10.2014 22:53
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20 Bahnen + noch 10 optionale sind jetzt ausgeschrieben, siehe Newsartikel.
Die Angebotsfrist ist ungewöhnlich kurz, bereits am 17. ist Abgabeschluss.
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ivb tw 87 FahrerIn
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Beitrag #98552 Erstellt: 04.12.2014 21:32
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Ist schon bekannt wer die Ausschreibung gewonnen hat???
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manni Betreiber des Forums
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Beitrag #98553 Erstellt: 04.12.2014 21:38
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Nein, das war erst die erste Stufe, es folgt noch eine zweite. Die IVB müssen über die laufende Ausschreibung aber bis Mai absolutes Stillschweigen bewahren, bis dahin wird niemand irgend etwas erfahren.
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ivb tw 87 FahrerIn
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Beitrag #99927 Erstellt: 05.05.2015 12:55
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So jetzt ist Mai!!
Gibt es schon erfahrungsberichte von der Firma CAF?
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manni Betreiber des Forums
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Beitrag #99928 Erstellt: 05.05.2015 13:07
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Mitte Mai wird's bekanntgegeben.
Über CAF gibt's in der Wikipedia einen ganz guten Artikel. Die Fahrzeuge sind inzwischen doch schon recht verbreitet, rein von dem her müssen die ganz gut sein, mehr kann ich leider auch nicht darüber sagen.
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Beitrag #99941 Erstellt: 05.05.2015 20:22
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Danke für die interessanten Bilder, Wolfgang!
Ich denke auch, dass es einen Grund für den Erfolg dieser Fahrzeuge geben muss. Ich glaub aber trotzdem, dass Bombardier am längsten Ast sitzt.
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wwehrle User verstorben
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Beitrag #99947 Erstellt: 06.05.2015 08:09 ... geht es in Österreich nicht nach den EU-Ausschreibungsregeln? |
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Hallo Manni, meines Wissens besagen die EU-Ausschreibungsregeln, dass von den Anbietern, die die Ausschreibungskriterien erfüllen, der Günstigste genommen werden muss. Ich vermute mal, deswegen ist CAF bei uns auch vor Siemens gelegen. Läuft das bei Euch nicht auch so? Gruß aus Freiburg.
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Linie O Globaler Forums-Moderator
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Beitrag #99951 Erstellt: 06.05.2015 08:45
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Es gibt doch auch die Möglichkeit nach einem Bewertungsschlüssel den Bestbieter zu ermitteln?
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Hager FahrbetriebsleiterIn
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Beitrag #99957 Erstellt: 06.05.2015 16:22
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Ausgeschrieben werden kann nach dem Best- oder dem Billigstbieterprinzip. Im ersten Fall darf die Eignung nicht in die Bewertung einfließen, sondern ist (wie auch beim anderen Prinzip) Teilnahmevoraussetzung. Die Schwierigkeit beim Bestbieterprinzip liegt in der Erstellung objektiver Zuschlagskriterien, deren nachvollziehbare Bewertung (meist Punktesystem) in Verbindung mit dem Preis (je nach vorbestimmten Gewichtungsverhälntis)den Bestbieter ergeben. Anzuwenden ist hier das Bundes-Vergabegesetz, wobei die IVB als Sektorenauftraggeber ausschreiben kann.
Wenn man will, geht viel. Wenn man nicht will, geht nichts.
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