Erstellt: 19.05.2022 10:19
Das sich ständig fortentwickelnde EU-Recht im Eisenbahnsektor startete mit den RL zum der Eisenbahnunternehmen (1991) und den TEN-Leitlinien (HGV und konventionelles Netz). Österreich kam erst 1995 zur EG (heute EU). für Neubaustrecken in A waren ab 1990 die HL-AG und nur für den Brennerkorrdidor ab 1996 die BEG zuständig.
HL-Strecken entsprachen nicht dem System der EU (HGV / konv. Netz). HL-Strecken waren und sind Mischverkehrsstrecken, was die Trassierung sehr erschwert (Radien, Überhöhung, Steigung) da sie den Anforderungen des Güter- wie des Personen(schnell-)verkehrs entsprechen müssen.
Nach heutigem Stand würde man im Unterinntal wohl nur Einspurtunnels bauen. Der Sicherheitsgewinn und die Vorteile in Belüftung / Aerodynamik sind bekannt. Seit dem Start der Planung sind bald 30 Jahre vergangen. Die ungünstige aerodynamische Konzeption des RJ gegenüber dem ICE liegen klar auf der Hand. Selbst der TGV-Douplex dürfte besser abschneiden (Bauform etc.).
Das Hauptproblem der Radien ist die Querbeschleunigung (Komfortkriterium) bei hohen Geschwindigkeiten versus dem Überhöhung, die beim langsamen Güterzug zur Verlagerung auf die Innschiene mit sehr hohen Abnutzungen ("Eiern" des Spurkranzes) führt. Ich kann mich an einen Fachvortrag erinnern, wo ein Experte der TU dies an einem Beispiel aufzeigte. Die Schienen waren nach nur neun Jahren auszutauschen.
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