patler schrieb: |
Das mit der Versicherungsfrage ist gar nicht so uninteressant: Es geht hier auch um die schwere der Körperverletzung. Ich weiß zwar nicht wie das bei Senioren ist, aber bei Erwachsenen unterhalb des Pensionsantrittes läuft das so: Egal wie schwer/leicht die Verletzung ist: Spätestens ab 2 Wochen Beeinträchtigung (einhergehend mit Arbeitsunfähigkeit) wird aus einer Kleinigkeit bereits eine schwere Körperverletzung. |
Zitat: |
Schwere Körperverletzung
§ 84. (1) Wer einen anderen am Körper misshandelt und dadurch fahrlässig eine länger als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit oder eine an sich schwere Verletzung oder Gesundheitsschädigung zufügt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. |
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