Operative und teilweise auch organisatorische Verschmelzung von VVT und IVB
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Inntram-Forum -> IVB / VVT allgemeine Diskussion

Beitrag Nr. 21   |  Autor: Admiral   |  BeitragErstellt: 21.08.2017 20:30
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insofern ist das schon richtig, nachdem der VVT zahlt, sollten auch dort die beschwerden eingehen, damit diese der auftragnehmer nicht unter den tisch wischen kann... der VVT hat hier ja auch die möglichkeit für finanzielle sanktionen bei nicht einhalten der qualitätsstandards, wobei die frage ist, ob außer beim fahrer kassieren und keine knöpfe für automatisierten fahrgastwechsel andere qualitätsvereinbarungen getroffen worden sind...

Beitrag Nr. 22   |  Autor: Innsbrucker   |  BeitragErstellt: 21.08.2017 21:07
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Die Unternehmen im VVT sind keine Subunternehmer, sondern selbst voll und allein gegenüber dem Fahrgast verantwortlich. Nur für echte Subunternehmer (wie z. B. Deutschmann auf der 590) ist der Linieninhaber mit verantwortlich. Insofern ist der Aufgabeträger (hier der VVT) erst die nächste Eskalationsstufe - und zwar eine, die durchaus wirksam sein kann. Wenn natürlich alles gleich beim Verkehrsverbund landet, ist es keine Eskalation mehr.

Beitrag Nr. 23   |  Autor: Admiral   |  BeitragErstellt: 22.08.2017 22:26
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mich als fahrgast interessiert das herzlich wenig, ob ötztaler, da gummimeier, tiroltours, ivb, bahnbus oder sonst wer eine linie fährt, ich will genau eine stelle an die ich mich wenden kann wenn der gelbe bus xyz mal wieder wie der letzte mensch durch die landschaft fährt... auch eine beschwerdestelle ist fahrgastkomfort...

Beitrag Nr. 24   |  Autor: upwards   |  BeitragErstellt: 22.08.2017 23:06
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Irgendwohin muß die Kritik auch zusammenlaufen, und nicht beim einzelnen VU verbleiben.
"Kunden" sind weniger die Fahrgäste, sondern die sog. Besteller. Was die in den Genuß kommenden wirklich von Leistung oder Angeboten halten, soll so eine Ombudsstelle ins öffentliche Bewußtsein bringen. Parlamentarisch wegen der Kontrolle (Faymann und die Krone bleiben ungut in Erinnerung), berichtet würde dem Landtag und damit öffentlich. Das stellt zwar nicht direkt auf Mängel ab, kann vielleicht später Berücksichtigung finden(in einer Ausschreibung oder informell ). Mein Gedanke war, der Besteller soll abseits von Parteipolitik und bürokratischer Abläufe direkt über eine gewählte Vertretung adressiert werden können.
Beschwerdemanagement, sogar die ivb bieten eine Mobilitätsgarantie, beschwichtigt nur den Einzelfall. Für einen Erfolg muß erst der Bürgermeister in der Tiroler Tageszeitung lancieren. Dann wird abgewiegelt und geglättet , bis Ruh' ist.

Zu den Absichten gehören noch Konzepte, zum Trotz mieselsüchtigen Fahrgastzählens ob des Wahlkampfs, gerade heute wieder in deer TT. Kommt doch noch was? Bin gespannt.

Zuletzt bearbeitet von upwards: 22.08.2017 23:21, insgesamt 4 mal bearbeitet

Beitrag Nr. 25   |  Autor: Innsbrucker   |  BeitragErstellt: 23.08.2017 20:48
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Admiral schrieb:
mich als fahrgast interessiert das herzlich wenig, ob ötztaler, da gummimeier, tiroltours, ivb, bahnbus oder sonst wer eine linie fährt, ich will genau eine stelle an die ich mich wenden kann wenn der gelbe bus xyz mal wieder wie der letzte mensch durch die landschaft fährt... auch eine beschwerdestelle ist fahrgastkomfort...


Man kann das so sehen, das muss dann aber etabliert werden. Denn zwischen Fahrgast und Verkehrsverbund gibt es ja kein Vertragsverhältnis. Das kann dann der Verkehrsverbund nur als Dienstleister für den Fahrgast übernehmen. Wenn man es so definiert, bekommt man auch weniger Probleme mit Grenzfällen (z. B. grenzüberschreitende Linien, wo der VVT nicht mehr Aufgabenträger ist, sondern nur noch Verkehresverbund, oder auch der Stadtbus Wörgl, der den VVT-Tarif vermutlich nur einseitig anerkennt).

upwards schrieb:
Irgendwohin muß die Kritik auch zusammenlaufen, und nicht beim einzelnen VU verbleiben.
"Kunden" sind weniger die Fahrgäste, sondern die sog. Besteller.


Genau diese Sichtweise halte ich für problematisch. Die Fahrgäste sind die Kunden, nicht der Besteller. Für größere Zusammenhänge mag das Zusammenlaufen beim Besteller sinnvoll sein, aber das ist nicht alles.

upwards schrieb:

Beschwerdemanagement, sogar die ivb bieten eine Mobilitätsgarantie, beschwichtigt nur den Einzelfall.


Auch das muss aber gemacht werden.

Beitrag Nr. 26   |  Autor: Admiral   |  BeitragErstellt: 24.08.2017 18:36
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hm, dann informier dich doch bitte mal wie das bei uns läuft.. der verkehrsverbund bestimmt sehr genau wer wo wann wie fährt, und der vertragskontrahent kann auf den linien auch nicht nach gutdünken fahren... hier wird für eine leistung von seiten des VVTs gezahlt und der dienstnehmer hat das zu bieten was verlangt wird... wer am billigsten bietet bekommt den auftrag für die linie... also ist der VVT sehr wohl der ansprechpartner in dem fall, vor allen dingen weil da alle busse warnwestengelb sind und überall VVT oben steht breit...
und es macht sicher einen unterschied, ob ich überland fahre, wo 10 anbieter sind, oder lokal, wo ein dienstnehmer der gemeinde untersteht und von dieser gezahlt wird, das dürfte so ziemlich jeder mitbekommen, wenn dort ein anderes verkehrsunternehmen oben steht...

Beitrag Nr. 27   |  Autor: IBKBusStadt / Stadtteil:
Innsbruck
   |  BeitragErstellt: 24.08.2017 18:49
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Admiral schrieb:
hm, dann informier dich doch bitte mal wie das bei uns läuft...

Sehe ich genauso. Der VVT ist praktisch ein VU, der, anstatt selber zu fahren, Linien ausschreibt. So wie die IVB. Nur dass die halt selbst fahren, bzw auch etwas fremdvergeben.
Das sagen hat der VVT. Die Busfahrer sind übrigens alle mit einer Dienstnummer beim VVT angemeldet, ansonsten ist keine Anmeldung am VVT-FSD5 möglich.

Beitrag Nr. 28   |  Autor: Innsbrucker   |  BeitragErstellt: 24.08.2017 19:35
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Admiral schrieb:
hm, dann informier dich doch bitte mal wie das bei uns läuft..


Es ist immer wieder schön, wie nett man hier belehrt wird. Um das im gleichen Ton zurückzugeben: Hört endlich mal auf, Verkehrsunternehmer und Aufgabenträger in einen Topf zu schmeißen.

Admiral schrieb:

der verkehrsverbund bestimmt sehr genau wer wo wann wie fährt, und der vertragskontrahent kann auf den linien auch nicht nach gutdünken fahren... hier wird für eine leistung von seiten des VVTs gezahlt und der dienstnehmer hat das zu bieten was verlangt wird...


Ja, das ist das ganz normale Bestellerprinzip. Und das ist ganz und gar nichts typisch österreichisches, das ist in der ganzen EU so (sofern nicht eigenwirtschaftlich gefahren wird).

Admiral schrieb:

wer am billigsten bietet bekommt den auftrag für die linie...


Eben. Für die Linie. Immer für eine ganze Linie. Subunternehmer bekommen auch einzelne Fahrten zugeteilt. Das ist also ganz was anderes.

Admiral schrieb:

also ist der VVT sehr wohl der ansprechpartner in dem fall, vor allen dingen weil da alle busse warnwestengelb sind und überall VVT oben steht breit...


Das sind wirklich schlagende Argumente. Weil alles Busse gelb sind, ist der Verkehrsverbund der Ansprechpartner, obwohl man mit ihm gar keinen Beförderungsvertrag schließt, und im Fahrplan dick und fett der verantwortliche (!) Unternehmer steht.

Admiral schrieb:

und es macht sicher einen unterschied, ob ich überland fahre, wo 10 anbieter sind, oder lokal, wo ein dienstnehmer der gemeinde untersteht und von dieser gezahlt wird, das dürfte so ziemlich jeder mitbekommen, wenn dort ein anderes verkehrsunternehmen oben steht...


Kannst Du das auch noch mal lesbar und nachvollziehbar schreiben?

IBKBus schrieb:

Sehe ich genauso. Der VVT ist praktisch ein VU, der, anstatt selber zu fahren, Linien ausschreibt. So wie die IVB. Nur dass die halt selbst fahren, bzw auch etwas fremdvergeben.


Tja, "praktisch". Ist aber eben doch nicht ganz so, wie es "praktisch" ist. Dass die IVB Linien ausschreiben würde, wäre mir auch neu. Das Verhältnis zu Innbus ist dann allerdings ein Sonderfall.

Beitrag Nr. 29   |  Autor: IBKBusStadt / Stadtteil:
Innsbruck
   |  BeitragErstellt: 24.08.2017 19:55
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Innsbrucker, ersetze "praktisch" mit "de-fakto".

Außerdem bin ich mir nicht sicher, was genau du uns eigentlich mitteilen willst. Ich lese eigentlich nur heraus, dass irgendetwas irgendwo die Regel ist usw. Inwiefern hat das mit der Fusionierung (operativ und teilweise auch Organisatorisch) von VVT mit der IVB zu tun?

Zur Aussage, dass "der Kunde" keinen Vertrag mit dem VVT schließt: Was liest der Kunde, nachdem er im VVT Kundencenter war, auf seinem neu erworbenen Ticket?

Beitrag Nr. 30   |  Autor: Innsbrucker   |  BeitragErstellt: 24.08.2017 20:14
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IBKBus schrieb:
Innsbrucker, ersetze "praktisch" mit "de-fakto".


Und? Was ändert das? Ich nehme zur Kenntnis, dass der VVT gefühlt sich in Richtung Verkehrsunternehmen entwickelt. Aber eben nur gefühlt, er ist keins.

IBKBus schrieb:

Außerdem bin ich mir nicht sicher, was genau du uns eigentlich mitteilen willst. Ich lese eigentlich nur heraus, dass irgendetwas irgendwo die Regel ist usw. Inwiefern hat das mit der Fusionierung (operativ und teilweise auch Organisatorisch) von VVT mit der IVB zu tun?


VVT und IVB können gar nicht fusionieren. Allenfalls können die IVB ihre Aufgaben, die sie für die Stadt Innsbruck im Sinne eines Aufgabenträgers wahrnehmen (der sie nicht mal sind) in den VVT einbringen. Und genau so soll es ja wohl auch werden.

Ansatzpunkt war allerdings der Vorschlag einer zentralen Stelle für Beschwerden.

IBKBus schrieb:

Zur Aussage, dass "der Kunde" keinen Vertrag mit dem VVT schließt: Was liest der Kunde, nachdem er im VVT Kundencenter war, auf seinem neu erworbenen Ticket?


Er sollte jedenfalls wissen, dass der Fahrschein kein Vertrag, sondern eine Quittung ist.

Beitrag Nr. 31   |  Autor: IBKBusStadt / Stadtteil:
Innsbruck
   |  BeitragErstellt: 24.08.2017 20:38
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Mir hat mal ein Mensch aus dem südlichen Teil Deutschlands ausführlich erzählt wie kompliziert Behördengänge in Deutschland sind. Als er nach Innsbruck zog, war er positiv überrascht, wie schnell und einfach das meiste bei uns funktioniert. Lange Rede kurzer Sinn, wir unterhalten uns hier über Dinge, die hauptsächlich Juristen untereinander diskutieren.
Zuletzt bearbeitet von IBKBus: 24.08.2017 20:39, insgesamt einmal bearbeitet

Beitrag Nr. 32   |  Autor: Innsbrucker   |  BeitragErstellt: 24.08.2017 21:05
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IBKBus schrieb:
Mir hat mal ein Mensch aus dem südlichen Teil Deutschlands ausführlich erzählt wie kompliziert Behördengänge in Deutschland sind. Als er nach Innsbruck zog, war er positiv überrascht, wie schnell und einfach das meiste bei uns funktioniert.


Aber sicher nicht Behördengänge. Von Einwohnermeldeamt in Innsbruck bin ich jedenfalls nicht begeistert. Schon gar nicht von dessen Öffnungszeiten, die man anderswo eher auf dem Dorf erwarten würde. Ist aber eher OT.

IBKBus schrieb:

Lange Rede kurzer Sinn, wir unterhalten uns hier über Dinge, die hauptsächlich Juristen untereinander diskutieren.


Scheinbar. Aber das kann sich ändern, wenn es mal handfesten Ärger mit einem ganz konkreten Verkehrsunternehmen gibt. Dann bleibt der VVT nämlich komplett draußen.

Solange man sich bewusst ist, dass der VVT nicht wirklich das verantwortliche Verkehrsunternehmen ist, sondern in erster Linie eine geldsammelnde -verteilende sowieso koordinierende Funktion hat, kann man sich durchaus daran machen, diese koordinierende Funktion zugunsten des Fahrgasts auszubauen.

Beitrag Nr. 33   |  Autor: Admiral   |  BeitragErstellt: 25.08.2017 22:22
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öhm der vertrag ist sehr wohl mit dem VVT geschlossen, der fahrschein ist mehr als nur eine quittung... soviel hab ich mich mit fahrgastrechten schon auseinander gesetzt. und in der tat, der VVT ist hier einfach der besitzer der linien, und der billigstbieter bekommt das geld vom VVT dafür dass er dessen linie fahrt und liefert die einnahmen an den VVT ab... der gewinn für den bieter liegt darin, dass er eine gewinnspanne zwischen seiner erbrachten leistung und dem vom VVT gezahlten preis hat... das ist einfach fakt, auch wenn es wo anderst anderst üblich ist, aber wie du sagst, das ist wo anderst... und wie bereits an anderer stelle von anderen bermerkt, der lehrende fühlt sich wohl nicht dazu berufen mal selbst belehren zu lassen. über diesen kritikpunkt darf ruhig nachgedacht werden... außerdem wenn ich und IBKbus einer meinung sind, dann muss da was dran sein lol

Beitrag Nr. 34   |  Autor: Innsbrucker   |  BeitragErstellt: 26.08.2017 08:25
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Admiral schrieb:
öhm der vertrag ist sehr wohl mit dem VVT geschlossen, der fahrschein ist mehr als nur eine quittung...


Ja natürlich. Ein Fahrschein aus dem Vorverkauf ist ein Gutschein. Der Beförderungsvertrag kann aber nur mit dem Beförderungsunternehmen geschlossen werden. Der Fahrscheinautomat kann ja nicht wissen, ob Du mit ÖBB oder Postbus von Innsbruck nach Schwaz fährst. Dem ist das ganz egal. Für den Vertrag ist es nicht egal.

Admiral schrieb:

und in der tat, der VVT ist hier einfach der besitzer der linien, und der billigstbieter bekommt das geld vom VVT dafür dass er dessen linie fahrt und liefert die einnahmen an den VVT ab...


Das ist der völlig normale Ablauf des Bestellerprinzips im öffentlichen Nahverkehr innerhalb eines Verkehrsverbunds. Das hat nichts mit der Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer zu tun.

Admiral schrieb:

das ist einfach fakt, auch wenn es wo anderst anderst üblich ist, aber wie du sagst, das ist wo anderst...


Nichts mit "wo anderst" (was auch immer das sein soll). Das ist der ganz normale EU-weit vorgesehene Ablauf des Bestellerprinzips. Die Linienkonzessionen werden nicht mehr dauerhaft und direkt vergeben, sondern können ausgeschrieben werden. An der Rechtslage zwischen Verkehrsunternehmer und Fahrgast ändert sich dadurch gar nichts.

Dass es den Aufgabenträgern (die keineswegs grundsätzlich Verkehrsverbünde sein müssen - wie auch der VVT keineswegs überall Aufgabeträger ist, wo sein Tarif gilt) nicht egal ist, was die Verkehrsunternehmer leisten, liegt schon daran, dass sie eben auch Kunden der Verkehrsunternehmer sind - und auch daran, dass man ihnen von politischer Seite eine Verantwortung für Qualitätssicherung zuschreiben kann.

Admiral schrieb:

und wie bereits an anderer stelle von anderen bermerkt, der lehrende fühlt sich wohl nicht dazu berufen mal selbst belehren zu lassen. über diesen kritikpunkt darf ruhig nachgedacht werden... außerdem wenn ich und IBKbus einer meinung sind, dann muss da was dran sein lol


Ich habe kein Problem damit, mich belehren zu lassen. Nur sollte das dann schon faktenkompatibel sein.

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