Erstellt: 26.08.2017 09:25
Admiral schrieb: |
öhm der vertrag ist sehr wohl mit dem VVT geschlossen, der fahrschein ist mehr als nur eine quittung... |
Ja natürlich. Ein Fahrschein aus dem Vorverkauf ist ein Gutschein. Der Beförderungsvertrag kann aber nur mit dem Beförderungsunternehmen geschlossen werden. Der Fahrscheinautomat kann ja nicht wissen, ob Du mit ÖBB oder Postbus von Innsbruck nach Schwaz fährst. Dem ist das ganz egal. Für den Vertrag ist es nicht egal.
Admiral schrieb: |
und in der tat, der VVT ist hier einfach der besitzer der linien, und der billigstbieter bekommt das geld vom VVT dafür dass er dessen linie fahrt und liefert die einnahmen an den VVT ab... |
Das ist der völlig normale Ablauf des Bestellerprinzips im öffentlichen Nahverkehr innerhalb eines Verkehrsverbunds. Das hat nichts mit der Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer zu tun.
Admiral schrieb: |
das ist einfach fakt, auch wenn es wo anderst anderst üblich ist, aber wie du sagst, das ist wo anderst... |
Nichts mit "wo anderst" (was auch immer das sein soll). Das ist der ganz normale EU-weit vorgesehene Ablauf des Bestellerprinzips. Die Linienkonzessionen werden nicht mehr dauerhaft und direkt vergeben, sondern können ausgeschrieben werden. An der Rechtslage zwischen Verkehrsunternehmer und Fahrgast ändert sich dadurch gar nichts.
Dass es den Aufgabenträgern (die keineswegs grundsätzlich Verkehrsverbünde sein müssen - wie auch der VVT keineswegs überall Aufgabeträger ist, wo sein Tarif gilt) nicht egal ist, was die Verkehrsunternehmer leisten, liegt schon daran, dass sie eben auch Kunden der Verkehrsunternehmer sind - und auch daran, dass man ihnen von politischer Seite eine Verantwortung für Qualitätssicherung zuschreiben kann.
Admiral schrieb: |
und wie bereits an anderer stelle von anderen bermerkt, der lehrende fühlt sich wohl nicht dazu berufen mal selbst belehren zu lassen. über diesen kritikpunkt darf ruhig nachgedacht werden... außerdem wenn ich und IBKbus einer meinung sind, dann muss da was dran sein |
Ich habe kein Problem damit, mich belehren zu lassen. Nur sollte das dann schon faktenkompatibel sein.
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