upwards schrieb: |
Von Duden empfohlene Schreibung: Fake News
Alternative Schreibungen: Fake-News, Fakenews, die wir doch vermeiden wollen, darum die Klarstellung. |
manni schrieb: |
Mit den Fahrgastzählungen wurde inzwischen bereits begonnen. |
Innsbrucker schrieb: |
Wie kann man eigentlich ein Verkehrsunternehmen wie die IVB mit dem VVT als Verkehrsverbund auf eine Ebene stellen? Werden die IVB damit auf eine städtische Filiale des VVT reduziert und Innbus übernimmt dann auch den Straßenbahnverkehr? Oder beschränkt sich die Verschmelzung auf diejenigen Elemente, die exakt äquivalent sind und bei denen die IVB in Innsbruck an der Stelle des VVT stehen; und die Funktion der IVB als Verkehrsunternehmen bleibt unberührt? |
IBKBus schrieb: |
Die IVB plant Linien und erstellt Fahrpläne, genauso wie der VVT. Wer schlussendlich die operative Leistung ausführt, ist hier eher nebensächlich. |
IBKBus schrieb: |
Anfangen könnten sie zum Beispiel damit, ein gemeinsames RBL bzw das gleiche IBIS zu verwenden. Es ist doch immer noch erschreckend, dass VVT-Busse bis heute mit keinem Sprechfunk ausgestattet sind (ausgenommen IRV) bzw keine Verkehrsleitstelle über sich zur Koordination haben. |
IBKBus schrieb: |
Wer schlussendlich die operative Leistung ausführt, ist hier eher nebensächlich. |
Zitat: |
Thomas Scheiber, []: "Die Direktvergabe hat für innstädtische Verkehrsbetriebe und Nebenbahnen besondere Bedeutung. (... )" |
Vertrag schrieb: |
(...) Das Land Tirol und die Landeshauptstadt Innsbruck schließen diesen Vertrag zur Sicherstellung und Verbesserung des Öffentlichen Verkehrs in der Landeshauptstadt Innsbruck im Bewusstsein, dass (...) d) eine langfristige Sicherung des Öffentlichen Verkehrs aus finanzieller und verkehrsplanerischer Sicht nur durch ein abgestimmtes und gemeinsames Vorgehen von Land Tirol, der Verkehrsverbund Tirol GesmbH (in der Folge kurz „VTG“), der Landeshauptstadt Innsbruck und der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (in der Folge kurz „IVB“) möglich ist; e) eine Liniennetzoptimierung durch Abstimmung von regionalen und städtischen Verkehrssystemen große Optimierungspotentiale aufweist, die gemeinsam genutzt werden müssen; f) Beschleunigungsmaßnahmen (z.B. VLSA-Priorisierungen, Bus- und Bahnspuren, etc.) in gemeinsamen Abstimmungen festzulegen und umzusetzen sind, um die damit verbundenen Effizienzsteigerungen im Betrieb bestmöglich auszunützen; g) Strategische mittel- und langfristige Entscheidungen im Bereich des Öffentlichen Verkehrs unter Einbindung aller relevanten Partner beider Gebietskörperschaften getroffen werden müssen, um die bestmöglichen Wirkungen zu erzielen; h) Kooperationen von der VTG und der IVB (z.B. im Bereich von Vertriebssystemen, der Fahrgastinformation, der Entwicklung von Tarifsystemen, etc.) zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Sicherstellung der wirtschaftlich erforderlichen Basis für den Öffentlichen Verkehr im Tiroler Zentralraum erforderlich sind; i) Aufgaben- und Verantwortungsverteilungen im Bereich des Öffentlichen Verkehrs zwischen dem Land Tirol und der Landeshauptstadt Innsbruck derart getroffen werden müssen, dass einerseits Doppelgleisigkeiten vermieden und andererseits effiziente Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse sichergestellt werden; (...) l) ein Ausbau des Öffentlichen Verkehrs gleichermaßen auf Basis zielgruppenorientierter als auch wirtschaftlicher Planungen zu erfolgen hat; m) die für den öffentlichen Verkehr erforderliche Infrastruktur gemeinsam entwickelt und entsprechend der Aufgabenverteilung vom Land Tirol und der Landeshauptstadt Innsbruck umgesetzt werden soll. (...) II. Gemeinsame Planung (1) Die Vertragspartner kommen überein, strategische Konzepte, Planungen und Umsetzungen von regionalen und städtischen ÖV-Systemen inkl. der damit verbundenen und erforderlichen Infrastruktur gegenseitig und aufeinander mit dem Ziel abzustimmen, ein effizientes Gesamtsystem des Öffentlichen Verkehrs in Innsbruck, bestehend aus regionalen und städtischen Schienen- und Busverkehrsmitteln zu erreichen. (2) Dabei sollen Leistungen von der Gebietskörperschaft, der VTG und der IVB bestellt bzw. erbracht werden, die diese am effizientesten im Sinne des Gesamtsystems im Öffentlichen Verkehr zur Verfügung stellen kann. (3) Beide Vertragspartner nehmen dabei auf die gegenseitigen Bedürfnisse, Anforderungen und Interessen bei regionalen und städtischen Verkehrsmitteln Rücksicht. (4) Das Land Tirol sichert der Landeshauptstadt Innsbruck bei regionalen Linien ein Mitspracherecht bei der Gestaltung der Linienführung sowie Haltestellenbedienung in Innsbruck zu. (5) Die Landeshauptstadt Innsbruck sichert dem Land Tirol ein Mitspracherecht bei der strategischen Entwicklung des städtischen Netzes, insbesondere der Entwicklung von Takt- und Umsteigeknoten und Linienführungen zu. (...) III. Strukturelle Kooperation (1) Das Land Tirol und die Landeshauptstadt Innsbruck streben ein effizientes, insbesondere ohne Doppelgleisigkeiten geführtes Gesamtsystem im Öffentlichen Verkehr an. Dabei sollen insbesondere Strukturen (Infrastruktur, Vertriebssystem, Fahrgastinformation und Verkehrsmodelle, etc.) derart geschaffen werden, dass diese sowohl von beiden Vertragspartnern als auch von VTG und IVB gegenseitig im erforderlichen Ausmaß genutzt werden können. (2) Die Planung, Umsetzung und Nutzung dieser Projekte hat daher derart zu erfolgen, dass die Anforderungen von beiden Seiten von Beginn an berücksichtigt und abgestimmt werden. (...) VI. ÖV-Stabstelle (...) (9) Die Stabstelle hat ihren Aufgabenbereich umfassend zu betrachten. Zur Erfüllung der Aufgaben ist gegebenenfalls die Zuziehung von anderen Organisationseinheiten des Landes Tirol oder der Landeshauptstadt Innsbruck erforderlich. Der Vorsitz hat auf Wunsch zumindest eines Mitglieds der Stabstelle andere Organisationseinheiten zu Beratungen hinzu zu ziehen. Betroffene Organisationseinheiten des Landes Tirol und der Landeshauptstadt Innsbruck haben die Arbeit der Stabstelle in ihrem Zuständigkeitsbereich bestmöglich zu unterstützen. (...) |
lech schrieb: |
upwards' Vorschlag mit einer Obmudsstelle finde ich sehr gut.
Es sollte eine zentrale Stelle und/oder Plattform (nicht FB, was öffentliches) ausserhalb der beauftragten Firmen geben wo man Beschwerden (vn mir auch aus Anrgegungen, Lob, ...) loswerden kann. Es wird zwar bei VVT und IVB meist auf Anfragen per E-Mail bzw. FB reagiert, und manchmal auch was gelöst (z.B. ausgefallene Abfahrtsmonitore wiederbelebt) oder sogar nachgeforscht. Aber bei groben Missstände würden eine unabhängige zentrale öffentliche Stelle mehr Verbesserungs-Druck erzeugen. |
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