Innsbrucker schrieb: |
.... Es ist allerdings inzwischen eingerissen, selbst bei nachrangigen Problemen NBÜ festzulegen; die Abwägung wird sehr einseitig vorgenommen. Man sieht das schön am Beispiel der Mittenwaldbahn, die bis Reith NBÜ-Strecke ist (das stadtseitige Ende ist mir nicht bekannt), obwohl es neben etlichen Abschnitten mit klarer NBÜ-Rechtfertigung auch problemlose Abschnitte darin gibt. Da muss wohl erst mal was passieren, bis man da umdenkt.
Ob man die Fahrgäste irgendwie mit Fahrzeugen wegbekommt, ist nicht der korrekte Maßstab, zumal notfalls die Strecke als Fußweg zur Verfügung steht. Solange die Fahrgäste auch bei voller Besetzung die Möglichkeit haben, das Fahrzeug zu verlassen und sicheren Abstand zum Fahrzeug zu bekommen (falls das brennt), braucht man eigentlich keine NBÜ. Wenn diese Erosion der NBÜ-Anwendung so weitergeht, kann man die Notbremsen bald ganz abschaffen. |
Admiral schrieb: |
kurt, die regulatorik wäre hier interessanter, wie NBÜ bereiche ausgewählt werden (müssen), oder ob das nach goodwill betreiber geschieht (das was ich auf die schnelle im netz gefunden hab, aber mir nicht vorstellen kann dass hier das das engültige ist)... |
Innsbrucker schrieb: |
Ich hab das schon verstanden, was die NBÜ macht. Ich teile allerdings die sorglose Sichtweise nicht. Bei der NBÜ kommt es nur zur Notbremsung, wenn der Fahrer noch handlungsfähig ist, und auch dann nur mit Verzögerung. Ansonsten würde es eine Notklingel auch tun. |
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