Erstellt: 05.05.2018 19:09
Wenn ein Werk unter Unternehmern, und die IVB ist ein Unternehmer, übernommen und die Mängelrüge bei nicht verdeckten Mängeln unterlassen wird, ist Gewährleistung und Schadenersatz gegenüber dem Werkvertragsnehmer (Baufirma) verspielt. Gesetz und ÖNORM sehen das so vor und was anderes dürfte nicht vereinbart sein. Keine Ahnung, wer hier die Bauaufsicht hatte, ggf. könnte eine beauftragte Aufsicht zum Schadenersatz herangezogen werden. Bei einem Planungsmangel wird es schwieriger, da hier die Frage nach der Planprüfung aufzuwerfen ist. Die IVB als Eisenbahnunternehmen können sich nicht so einfach auf (fachliche) Unkenntnis berufen. Uns sie haben auch die richtigen Planvorgaben zu erteilen. Persönlich kann ich es nicht so recht glauben, was hier passiert sein soll.
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