Erstellt: 07.02.2017 20:18
Admiral schrieb: |
defacto fährt die IVB im auftrag des VVT. du kaufst die karte beim VVT (welche durch die "außenstelle" im bus oder beim automaten verkauft wird), und darfst dafür seine linie benützen. |
Nein. Der VVT fungiert als ÖPNV-Aufgabenträger, nicht als Verkehrsunternehmen, das gegenüber dem Fahrgast verantwortlich. Das Bestellerprinzip im ÖPNV gibt es nicht schon ewig. Der Übergang von rein eigenwirtschaftlichen Verkehren über kommunale Verlustausgleiche zum Bestellerprinzip hat am Vertragsverhältnis zwischen Verkehrsunternehmen und Fahrgast nie was geändert.
Admiral schrieb: |
Die IVB/Postbus/LM/ÖT/PT haben keine direkte gewinnbeteiligung an der Fahrkarte. sie werden für die leistung, fahren und transportieren von sovielen personen wie geht bezahlt. |
Ich bin nicht sicher, ob das stimmt; es ändert aber auch nichts. Das ist lediglich eine Frage der Abrechnung, die aber am Vertragsverhältnis nichts ändert.
Admiral schrieb: |
deswegen kann ich auch mit der öbb bis seefeld fahren und dort in den bus in die leutasch umsteigen, weil ich kunde des VVT bin und nicht kunde der öbb und des postbus getrennt. |
Nein, was Du beschreibst, ist das Funktionieren eines Verkehrsverbunds.
Admiral schrieb: |
anders wäre es, wenn die IVB vom VVT die linie pachten würde, einen gewissen betrag zahlen würde und dort auf teufel komm raus fahren würde um möglichst viel geld in die eigene tasche zu scheffeln, dann wäre man kunde der IVB... |
Du kannst Linien nicht pachten. Du kannst aber auch weiterhin Linien eigenwirtschaftlich betreiben (sofern nicht in Konkurrenz zu bestehenden Linien und sofern Du eine Konzession bekommst). Du kannst Dir auch einen anderen Aufgabenträger als den VVT aussuchen, wie z. B. beim Stadtbus Wörgl (dort scheint die Stadt Wörgl aber tatsächlich Konzessionsinhaber zu sein).
lech schrieb: |
Ich hab' gestern die "Tarifbestimmungen" von VVT und IVB nach "vertrag" durchsucht und nicht viel gefunden. |
Eine klare Aussage fehlt. Es gibt aber deutliche Indizien, z. B. beim erhöhten Beförderungsentgelt, dass dem jeweiligen Unternehmen überlassen bleibt.
lech schrieb: |
Bin inzwischen der Ansicht dass man als Fahrgast mehrere Verträge abschliesst:
1. mit dem Ticketkauf einen Vertrag über die grundsätzliche Dienstleistung zu bestimmten (vor allem bestimmten wirtschaftlichen) Bedingungen, also z.B. "einmaliger (bzw. wiederholter) Transport von A nach B um x Euro").
Etwas anders gelagert sind noch Sonderfälle wie Verbundinterne Zugfahrten mit ÖBB-Ticket, und Shuttlebusse (Schibusse, Messezubringer, Kristallwelten-Bus, usw.)
2. mit jedem Einsteigen in ein öffentliches Verkehrsmittel einen Vertrag mit dem jeweils konkret fahrenden Unternehmen über "Mitnahme bis man aussteigt". Wenn die Linie normal von Betreiber C gefahren wird aber zufällig gerade Betreiber D aushilft dann mit Betreiber D. (Eine Linie könnte auch planmäßig von mehreren Betreibern bedient werden, in Manchester ist das z.B. normal) |
Das trifft es ganz gut. Ich habe mich immer nur auf den konkreten Beförderungsvertrag bezogen, also bei Dir unter 2. genannt. Allerdings kann da nicht mal eben ein anderes Unternehmen als im Fahrplan angegeben verantwortlich werden. Es gibt durchaus Fälle von Gemeinschaftslinien, z. B. die Seefelder Ringlinie über Leutasch und Scharnitz. Da ist aber klar ausgewiesen, wer verantwortlich ist. Subunternehmer z. B. im Auftrag der IVB, also Deutschmann und Ledermair, werden nicht zu Vertragspartnern des Fahrgasts. Die sind wirklich reine Auftragsdienstleister und tauchen auch im Fahrplan nicht auf.
lech schrieb: |
Ob alle innerstädtischen Linien im Auftrag des VVT betrieben werden oder teils rein im Auftrag der Stadt wäre ich jetzt nicht sicher. Es könnte schon sein, aber ich denke einige Linien in Innsbruck (und einige Ortbusse in anderen Gemeinden) gäbe es ohne Initiative der Gemeinden nicht. Da gibt's wohl öfter "Dreiecksverhältnisse" und Tarifsystem-Ausnahmen (z.B. Ortsbustarife und öBB-Vorteilscard-Tickets in S-Bahnen jeweils unter VVT-Preisen). |
Für die Aufgabenträgerschaft gibt es eine Arbeitsteilung bei den stadtgrenzenüberschreitenden Linien, für die Linien mit längerem Überlandabschnitt (eben die vor einiger Zeit ausgeschriebenen und umbenannten Linien) ist der VVT zuständig (wohl auch für die STB), für die Stadtlinien mit außerstädtischen Schnipseln (A, J und T) die IVB. Das schließt einen Kostenausgleich nicht aus, das weiß ich nicht. Aber das betrifft allein die Aufgabenträgerschaft und betrifft den Fahrgast überhaupt nicht.
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