Erstellt: 25.11.2017 20:13
Admiral schrieb: |
nachteil ist, in innsbruck schei*t sich einfach niemand darum. und solang man einen betrieb hat, der sagt, man soll vor zebrastreifen stehen bleiben mit der tram, weil fußgänger wissen ja nicht, dass die strab da nicht halten muss, anstatt die bevölkerung mit benimms hier mal zu informieren, dass die strab sonderrechte hat, und diese auch nützt |
Da kann man sicher mal was machen. Eigentlich böte sich eine zusätzliche Beschilderung an, aber die könnte auch wieder als Sonderregelung für die konkrete Situation missverstanden werden, obwohl sie nur ein Hinweis auf eine sowieso bestehende Regelung ist. Alternativ könnte man auch an den betroffenen Stellen die Fußgängerüberwege beseitigen. Z. B. ist es an der Haltestellenanlage vor dem Hauptbahnhof völlig witzlos. Busse müssen warten, Straßenbahnen nicht (und bei SEV muss der Bus natürlich wieder warten). Die fahrbahnquerenden Überwege dagegen sollten bleiben, gerade am Überweg unmittelbar vor dem Bahnhof kann man immer wieder grob rücksichtloses Verhalten von Busfahrern erleben (die meinen wohl, sie wären auch ein bisschen Straßenbahn).
Admiral schrieb: |
und jeder fahrer der nicht mit der erlaubten Vmax durch die gegend bolzt eine verwarnung bekommt |
Disziplinarische Maßnahmen sind nicht unbedingt erste Wahl im Umgang mit Arbeitnehmern.
Admiral schrieb: |
und wenns dann halt alle 2min ein auto verschrottet oder einen radlfahrer verwurschtet, auch sagt, tragisch aber das sind die verkehrsregeln, unsere fahrer haben sich einwandfrei dran gehalten |
Genau das geht eben nicht. Zivilrechtlich geht es wegen der Gefährdungshaftung nicht, und strafrechtlich steht sowieso der Fahrer ganz allein vor Gericht. Wenn die IVB gut sind, kümmern sie sich um die Stellung eines guten Rechtsanwalts, mehr können sie nicht tun. Auch wer Vorrang im Straßenverkehr hat, hat die Pflicht zur Unfallvermeidung. Es wird schließlich immer noch auf Sicht gefahren.
Anders sähe das aus, wenn die Fahrer zu unfallträchtigem Verhalten von den IVB genötigt würden, dann wäre die Leitung der IVB u. U. strafrechtlich zusätzlich dran, was aber den Fahrer kaum entlasten dürfte.
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