Erstellt: 29.09.2017 22:05
wo wird die linie 2 zweckentfremdet?
hm man muss nicht nur die weichen anpassen sondern auch die vorschriften der IVB formschlüssige weichen, so wie in der stadt verwendet, schreiben eigentlich keine geschwindigkeitsbegrenzung vor, in innsbruck ist hier aber mit 10km/h drüber zu fahren.. genauso wie auf eigenem gleiskörper stumpfbefahrene weichen nur mit 25km/h zu befahren sind... oder diverse weichen keine endlagefeder haben, weswegen ma sie nicht rückwärts befahren kann, siehe bürgerstraße oder unibrücke.. wieder frag ich mich, warum gehen solche sachen in anderen gegenden ordentlich gemacht, aber in innsbruck bekommt man es nicht zusammen... auch hier wäre die politik gefordert und müsste mal auf den tisch klopfen und sagen, dass man moderne standards anzuwenden hat...
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