Fahrplanwechsel 2015/16
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Inntram-Forum -> IVB / VVT allgemeine Diskussion

Beitrag Nr. 121   |  Autor: Fibk   |  BeitragErstellt: 16.02.2016 16:52
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Mal etwas anderes: Ich denke Verbesserungspotential gibt es auf der Linie J Samstags, diese verkehrt nämlich erst ab 9 Uhr im 15min Takt was in den Zeiten zuvor für überfüllte Busse sorgt. Dies ist umso bemerkenswerter als alle anderen Stadt Linien bereits ab spätestens 7 Uhr im Normaltakt verkehren ...

Beitrag Nr. 122   |  Autor: thmmax   |  BeitragErstellt: 21.02.2016 00:24
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Heute Abend auf den Smartinfos: "Wegen Verparkung kann die Linie 4 den Bahnhof Hall heute nicht mehr bedienen". Das kann ja wohl nicht ernst gemeint sein?!? Man schafft es also nicht, eine Verparkung zu beseitigen und damit fällt ein Teil der Strecke einfach aus?

Beitrag Nr. 123   |  Autor: manniStadt / Stadtteil:
I-Arzl
   |  BeitragErstellt: 21.02.2016 02:10
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Thmmax, danke. Das ist der Super-GAU und sowas darf einfach nicht vorkommen, da gibt es keine Entschuldigung. Ich gebe das sofort weiter und berichte, wenn ich erfahre was da genau war und wie so etwas in Zukunft verhindert wird.

Beitrag Nr. 124   |  Autor: Linie OStadt / Stadtteil:
Innsbruck
   |  BeitragErstellt: 21.02.2016 09:35
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Das Problem an der Sache ist, dass die IVB die Abschleppung nicht direkt veranlassen darf und es sonst aber niemanden interessiert.
Änliches ist auch bei verparkten Hatestellen außerhalb Innsbrucks der Fall.

Besonders kurios wird es bei Ersatzhaltestellen (auch innerhalb Innsbrucks) dort darf die MÜG zwar eintsprechende Strafen ausstellen, trotz temporären Halteverbot aber nicht abschleppen!

Beitrag Nr. 125   |  Autor: Innsbrucker   |  BeitragErstellt: 21.02.2016 11:22
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Und warum dürfen die das nicht?

Beitrag Nr. 126   |  Autor: Trolli   |  BeitragErstellt: 21.02.2016 13:34
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Abschleppungen wurden aber in der Vergangenheit beim Kurhaus auch gemacht, obwohl der Bus passieren konnte. Da war nur die Haltestelle verparkt.

Beitrag Nr. 127   |  Autor: manniStadt / Stadtteil:
I-Arzl
   |  BeitragErstellt: 21.02.2016 14:45
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Innsbrucker schrieb:
Und warum dürfen die das nicht?


Das wird bei uns so praktiziert, ich verstehe es aber auch nicht. In der StVO steht in §89:


(3) Im Falle der Unaufschiebbarkeit sind auch die Organe der Straßenaufsicht, des Straßenerhalters, der Feuerwehr oder eines Kraftfahrlinien- oder Eisenbahnunternehmens berechtigt, unter den im Abs. 2 genannten Voraussetzungen die dort bezeichneten Gegenstände zu entfernen oder entfernen zu lassen. Dies gilt insbesondere auch bei Vorliegen der Voraussetzungen für unaufschiebbare Verkehrsbeschränkungen nach § 44b Abs. 1.


Die IVB dürfen demnach Abschleppungen veranlassen, die Polizei muss lediglich verständigt werden.

Beitrag Nr. 128   |  Autor: tiroler16   |  BeitragErstellt: 21.02.2016 15:07
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Aber die Kosten für die Abschleppung muss die IVB vorstrecken und dann das Geld vom Abgeschleppten eintreiben.
Im schlimmsten Fall (wenn der Abgeschleppte klagt und gewinnt) bleibt die IVB auf den Kosten sitzen.

Beitrag Nr. 129   |  Autor: Linie OStadt / Stadtteil:
Innsbruck
   |  BeitragErstellt: 21.02.2016 15:37
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manni schrieb:
Das wird bei uns so praktiziert, ich verstehe es aber auch nicht. In der StVO steht in §89: [...] Die IVB dürfen demnach Abschleppungen veranlassen, die Polizei muss lediglich verständigt werden.


Warum das bei Ersatzhaltestellen und außerhalb Innsbrucks offenbar ein Problem darstelltet, weiß ich nicht...

Folgendes konkretes Beispiel dazu: Letzten Sonntag war die Ersatzhaltestelle Studentenhaus in der Innerkoflerstraße verparkt, die entsprechenden Fahrzeuge wurden gestraft, durften aber eben nicht abgeschleppt werden (da konnte auch die MÜG nichts ändern...).

Zuletzt bearbeitet von Linie O: 21.02.2016 15:37, insgesamt einmal bearbeitet

Beitrag Nr. 130   |  Autor: Innsbrucker   |  BeitragErstellt: 21.02.2016 15:42
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tiroler16 schrieb:
Aber die Kosten für die Abschleppung muss die IVB vorstrecken und dann das Geld vom Abgeschleppten eintreiben.


Das ist normalerweise kein Problem, da auch die IVB das Auto als Pfand einbehalten können, das dann nur gegen Kostenersatz herausgegeben wird.

tiroler16 schrieb:

Im schlimmsten Fall (wenn der Abgeschleppte klagt und gewinnt) bleibt die IVB auf den Kosten sitzen.


Eben. Der Halter muss klagen, nicht die IVB. Ein Restrisiko bleibt, aber das können die IVB durchaus tragen.

Ich vermute da als Ursache eher das grundsätzliche Problem der IVB, dass ihnen alles egal ist. Wozu soll da jemand was unternehmen, wenn doch eh nur die Fahrgäste das Problem damit haben?

Beitrag Nr. 131   |  Autor: lechStadt / Stadtteil:
Innsbruck Wilten
   |  BeitragErstellt: 21.02.2016 15:45
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Gibt's zur Stadt-Polizei evtl. einen besseren/kürzeren Draht und/oder ein inoffizielles Agreement, außerhalb evtl. nicht?
Gleisparker vor unseren Büro in der Conradstr. sind nie länger als 20 Minuten gestanden, meist eher 10-15. Hier funktioniert das Abschleppen immer zügig.

Beitrag Nr. 132   |  Autor: Linie OStadt / Stadtteil:
Innsbruck
   |  BeitragErstellt: 21.02.2016 16:43
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Innsbrucker schrieb:
Das ist normalerweise kein Problem, da auch die IVB das Auto als Pfand einbehalten können, das dann nur gegen Kostenersatz herausgegeben wird.


Die IVB veranlasst die Abschleppung, führt diese aber nicht durch.

Beitrag Nr. 133   |  Autor: lechStadt / Stadtteil:
Innsbruck Wilten
   |  BeitragErstellt: 21.02.2016 16:45
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Linie O schrieb:
Innsbrucker schrieb:
Das ist normalerweise kein Problem, da auch die IVB das Auto als Pfand einbehalten können, das dann nur gegen Kostenersatz herausgegeben wird.


Die IVB veranlasst die Abschleppung, führt diese aber nicht durch.

Abgestellt werden die abgeschleppten aber normalerweise am IVB-Gelände zwinkern
Laut einer Gleisparkerin vor unserem Büro ...

Beitrag Nr. 134   |  Autor: Linie OStadt / Stadtteil:
Innsbruck
   |  BeitragErstellt: 21.02.2016 17:16
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Die Abschleppfirma, die üblicherweise die Fahrzeuge abschleppt meint dazu folgendens:
ABS24 schrieb:
Egal ob im Freien oder in der Tiefgarage wir entfernen dieses Fahrzeug und verwahren es auf unserem Gelände. Für Sie entstehen keine Kosten sofern folgende drei Kriterien erfüllt sind: 1. Das abzuschleppende Fahrzeug ist angemeldet, 2. sie haben einen Nachweis dass dieses Fahrzeug auf ihrem Privatgrundstück oder auf einen von Ihnen gemieteten Parkplatz steht und 3. sie erteilen uns einen schriftlichen Auftrag. Die Abwicklung ist sehr einfach! Um alles weitere kümmern wir uns! Damit der Fahrzeuglenker sein Fahrzeug wieder findet, wird jede Abschleppung von uns an die Exekutive gemeldet.

Beitrag Nr. 135   |  Autor: Innsbrucker   |  BeitragErstellt: 21.02.2016 17:47
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Linie O schrieb:

Die IVB veranlasst die Abschleppung, führt diese aber nicht durch.


Natürlich nicht. Wenn die Abschleppfirma aber nicht das Inkasso übernimmt, sondern auf IVB-Rechnung abschleppt, brauchen die IVB das Auto als Sicherheit.

Beitrag Nr. 136   |  Autor: tiroler16   |  BeitragErstellt: 17.05.2016 19:15
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So wie`s aussieht wird der 504er im Dezember wieder komplett Umgestellt und die Milser bekommen einen neuen Dorfbus.
Haben die Verantwortlichen endlich eingesehen, dass sie Mist gebaut haben zwinkern



http://www.tt.com/panorama/verkehr/11492797-91/mils-will-den-busverkehr-erneut-kr%C3%A4ftig-umkrempeln.csp

Beitrag Nr. 137   |  Autor: lechStadt / Stadtteil:
Innsbruck Wilten
   |  BeitragErstellt: 17.05.2016 19:39
    —
Der Artikel bedeutet auch dass die Milser Gemeindeführung Öffi-Versorgung tatsächlich als Aufgabe sieht und nicht nur KFZ-Besitzer sieht.
(Das täte einigen anderen Gemeinden im Inntal auch ganz gut ...)

Nach Ablehnung der nicht sooo schlecht vorgeschlagenen kombinierten Lösung für Autobahn- und S-Bahn-Anbindung ist das ja ein Fortschritt. Vielleicht sollte man für letzteres auch nochmal angehen, nach Erforschung wer damals solche Anti-Stimmung gemacht hat samt einem Zuckerl für denjenigen?

Beitrag Nr. 138   |  Autor: thmmax   |  BeitragErstellt: 19.05.2016 21:00
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manni schrieb:

Neue Parkplätze in der Innenstadt gibt's nur noch für Fahrräder, deshalb kommen dort Fahrradbügel hin.


Mit den Fahrradbügeln an der ehemaligen Haltestelle Anichstraße ist es wohl nichts geworden, stadtauswärts gibts jetzt neue Parkplätze und stadteinwärts eine Einbiegespur, die aber auch als Parkplatz genutzt wird...

Beitrag Nr. 139   |  Autor: Fibk   |  BeitragErstellt: 19.05.2016 23:48
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Es wurde zwar schon mal gepostet, aber der Samstagsfahrplan am J ist stark verbesserungsbedürftig. Wieso gondeln beispielsweise am H oder am M ab 7 Uhr leere Busse im 15 min Takt umher während sich die Fahrgäste am J in überfüllte Busse zwängen müssen?
Zuletzt bearbeitet von Fibk: 19.05.2016 23:48, insgesamt einmal bearbeitet

Beitrag Nr. 140   |  Autor: Innsbrucker   |  BeitragErstellt: 20.05.2016 22:37
    —
Fibk schrieb:
der Samstagsfahrplan am J ist stark verbesserungsbedürftig.


Inwiefern? Zu welcher Tageszeit? Oder womöglich generell für den ganzen Tag? Worauf begründet sich dieser "Bedarf"? Durch Fahrgastzählungen ermittelt oder nur "gefühlt" unter starker Mitwirkung der in diesem Forum häufig anzutreffenden Partikularinteressen?

Fibk schrieb:

Wieso gondeln beispielsweise am H oder am M ab 7 Uhr leere Busse im 15 min Takt umher


Knappe Antwort unter Anerkennung, dass da zumindest scheinbar ein Missverhältnis besteht: Weil die Linien H und M in ein Deckliniensystem eingebunden sind, deren Linien zwingend synchrone Takte haben müssen. Bei der Linie H kommt hinzu, dass sie zwei Teiläste mit halbiertem Angebot hat und auf diesen Leuten die Leute trotzdem noch unter zumutbaren Bedingungen zur Arbeit kommen können müssen, u. U. auch am Samstag. Im übrigen lässt die Auslastung der Linien H und M täglich und ganztägig zu wünschen übrig.

Fibk schrieb:
während sich die Fahrgäste am J in überfüllte Busse zwängen müssen?


Da hat doch tatsächlich mal jemand in Vill beim Einstieg in den letzten Bus vor der Taktverdichtung keinen Sitzplatz mehr abgekriegt, und schon wird hier was von "überfüllten Bussen" rumkrakeelt. Ein Bus ist überfüllt, wenn niemand mehr reinpasst oder wenn die Fahrgastdichte im Bus so hoch ist, dass der Fahrgastwechsel so massiv beeinträchtigt wird, dass es auf die Fahrplantreue durchschlägt. Alles andere sind Komforteinbußen, auch wenn diese im Sinne eines attraktiven ÖPNV kein Übermaß annehmen sollten. Eine Sitzplatzgarantie gibt es nun mal nicht, und im Sinne wirtschaftlichen Einsatzes öffentlicher Mittel kann das auch kein vernünftiges verkehrspolitisches Ziel sein.

So, und nun noch mal zum Missverhältnis zwischen den Linien H und M einerseits und J andererseits: Gemeint ist vermutlich, dass der 15-min-Takt samstags bei der Linie J später einsetzt als bei anderen Linien. Es ist klar erkennbar, dass bei der Fahrplangestaltung der IVB eines gewisse Unflexibilität vorliegt. Jede Linie und jede Verkehrszeit muss in ein Schema von anscheinend anzahlmäßig begrenzten Varianten passen. Das bereits genannte Decklinienprinzip, in das die Linien A und H einerseits und C, F und M andererseits eingebunden sind, hat daran wesentlichen Anteil, und das ist der leicht zu rechtfertigende Teil des Problems.

Die Linie J fällt da völlig raus, weil sie mit keiner Linie auf Taktlücke fährt (Eigentlich wäre ein Fahren auf Taktlücke mit der Linie H zum Höttinger Kirchplatz erstrebenswert, das wurde aber durch die Verdichtung der Linie J mo - fr als irrelevant demonstriert, das Fehlen einer einheitlichen Abfahrthaltestelle im Zentrum hat daran auch sicher Anteil). Sie ist auch die einzige "normalwertige" Linie, die neben den "Doppellinien" O und R am Sonntag alle 15 min fährt. Sie ist also eher privilegiert als benachteiligt. Ob die Verdichtung am Sonntag mit der später einsetzenden Verdichtung am Samstag mal ursächlich zusammenhing (d. h. ob eine Verdichtung am Sonntag mal mit einer Kürzung am Samstagmorgen teilkompensiert wurde), weiß ich nicht, vermutlich eher nicht. Jedenfalls sind die Fahrpläne der Linie J für samstags und sonntags vom Konzept her weitgehend baugleich, was es sonst bei keiner innerstädtischen Linie gibt. Es wäre nun durchaus denkbar, die Verdichtung samstags 2 h früher einsetzen zu lassen. Vermutlich sieht man dafür aber keinen Bedarf, wohl auch zu recht. Warum die anderen Linien schon so früh verdichten? Weiß ich auch nicht. Man scheut möglicherweise den Aufwand, für alle 5 Linien einen kompletten Fahrplan mit passenden Wendezeiten und Fahren auf Taktlücke zusammenzustellen, der dem Bedarf und den Umlaufzeiten am Samstagmorgen gerecht würde. Tatsächlich wäre das aber die näherliegende Konsequenz. Somit wären die von Dir als nicht ausgelastet bemängelten Linien samstags vor etwa 10 Uhr auf 30-min-Takt auszudünnen.

Ich würde mir da insgesamt etwas mehr Flexibilität wünschen. Sicher, der samstags teilweise abweichende Takt auf 10-/20-min-Basis bei den Linien O und R ist eh schon unschön. Aber aus der Erfahrung nicht nur in Innsbruck kann ich schon feststellen, dass das Verkehrsaufkommen am Samstagnachmittag und am Sonntagnachmittag eben nicht um den Faktor 2 auseinanderliegt, und dass das Verkehrsaufkommen am Sonntagvormittag auch nicht identisch mit dem am Sonntagnachmittag ist. Solange man nur um den Faktor 2 variieren kann, hat man da ein Problem. Da bliebe nur, der Minderauslastung am Samstagmorgen und -spätnachmittag (traditionell eine äußerst flaue Zeit, auch wenn sich das durch verlängerte Ladenöffnungszeiten abgeschwächt hat) durch Ausdünnung Rechnung zu tragen, während es am Sonntagnachmittag vielleicht auch mal etwas mehr sein könnte. Die IVB wird sich sowieso was ausdenken müssen, wenn Linie 3 nach Westen verlängert wird. Die Takte der Linien 3 und O passen nämlich zwar sonntags bis freitags aufeinander, aber nicht samstags. Das müssen sie dann aber, und das schreit geradezu nach einer etwas differenzierteren Betrachtung der einzelnen Abschnitte des Samstags, zu der man sich bisher nicht entschließen konnte und die zu den beschriebenen Missverhältnissen führen.

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