upwards schrieb: |
Hier wird der Poller am Fürstenweg diskutiert, dort scheint der Poller obsolet. Frage an das Gericht, weiß man schon etwas? |
lech schrieb: |
[...], und die MÜG stellt als Gegenleistung für die Durchfahrerlaubnis 24x7 jemanden hin? |
StVO §26a Abs. 1a schrieb: |
Die Lenker von Fahrzeugen, die nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften mit Warnzeichen mit blauem Licht und Schallzeichen mit Aufeinanderfolge verschieden hoher Töne ausgestattet sind, sind auch außerhalb von Einsatzfahrten an die Verbote gemäß § 52 lit. a Z 1 und 2 und die Gebote gemäß § 52 lit. b Z 15 nicht gebunden, wenn Ausnahmen für andere Kraftfahrzeuge und Fuhrwerke bestehen. Sie dürfen auch Fahrstreifen und Straßen für Omnibusse benützen. |
manni schrieb: |
Der Poller ist immer genau so lange weg, bis das Gericht ihn wieder freigibt. Das Problem gibt es bei derartigen Anlagen aufgrund der Rechtslage in ganz Österreich. Diesmal leider zwei Mal hintereinander.
Man bräuchte ein redundantes System, was aber die Kosten verdoppelt. Einen Lösungsansatz gibt es leider im Momwent noch nicht. |
manni schrieb: |
Der Poller musste wegen technischer Schwierigkeiten mit der Funkanmeldung durch über den Fürstenweg umgeleitete Regionalbusse deaktiviert werden und ist ab kommender Woche wieder in Betrieb.
Die Funkanmeldung der IBR-Linien an Ampeln funktioniert aus dem selben Grund seit einigen Tagen endlich wieder. |
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