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Hager
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Beitrag #119123 BeitragErstellt: 04.12.2023 07:41
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Zwei Tatsachen fallen mir auf:
1. Die Bahnen unterlassen eine Ausschlägern neben ihren Trassen, auch wenn dies das Eisenbahngesetz in Österreich ermöglicht. Das führt zur Zerstörung der Oberleitungen wie jetzt wieder erlebt. Die Asfinag hat vor Jahren nach einem ähnlichen Desaster radikal entlang der Autobahn geschlägert. Man muss den Bewuchs niedrig halten (nicht beseitigen), das ist Teil der Erhaltungstätigkeit!
2. Das Kaputtsparen und Abwerten bestimmter öffentlicher Stellen wie etwa des Bundesheeres rächt sich. Zumindest am Wochenende kann auf eine Sofortassistenzhilfe gar nicht mehr zurückgegriffen werden. Die milden Winter haben auch ein trügerisches Sicherheitsgefühl geweckt. Das führt dann dazu, dass in den Dörfern die Schneeräumung tadellos funktioniert, weil örtliche Kräfte mit Maschinen (Traktoren) zur Verfügung stehen und Gemeindearbeiter um vier Uhr morgens arbeiten. In München ging jetzt als Gegenbeispiel tagelang gar nichts mehr, der gesamte öffentliche Verkehr brach völlig zusammen (kein Bus, keine Straßenbahn, kein Bahnfernverkehr, nur die U-Bahn und die Stammstrecke der S-Bahn im Notbetrieb ....). Interessant, was mir meine Tochter nach einem Wochenende in München so zu erzählen wusste.
 

Wenn man will, geht viel. Wenn man nicht will, geht nichts.

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Beitrag #119124 BeitragErstellt: 04.12.2023 09:06
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Verkehrsplaner schrieb:
Vielleicht ändert sich die politische Lage nochmals

Nach den nächsten Bundes-Wahlen haben wir in Ö und D braun-schwarz.
Da wird Bahnfahren dann eh verboten.
 

Zuletzt bearbeitet von lech: 04.12.2023 09:28, insgesamt einmal bearbeitet

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Beitrag #119128 BeitragErstellt: 04.12.2023 13:05
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raumplaner schrieb:
Verkehrsplaner schrieb:
Vielleicht ändert sich die politische Lage nochmals

Nach den nächsten Bundes-Wahlen haben wir in Ö und D braun-schwarz.
Da wird Bahnfahren dann eh verboten.


Ganz so pessimistisch möchte ich das nicht sehen. Erstens sind die Wahlen noch nicht geschlagen, und zweitens wird ohnehin keine Regierung mehr an Investitionen im Bahnbereich vorbeikommen, dafür hat sich das Rad der Zeit schon zu drehen begonnen.
 

Ein funktionierender und leistungsfähiger ÖPNV ist für eine dynamische, pulsierende und wirtschaftlich erfolgreiche Stadt die Essenz der Zukunft.

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Beitrag #119129 BeitragErstellt: 04.12.2023 13:08
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lech schrieb:
Die Westbahn bekommt ja relativ bald neue Züge aus China.


Wo sollen die eingesetzt werden - auf den bestehenden Verbindungen oder wurden die schon mal im Voraus für zukünftige Erweiterungen bestellt?
 

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lech
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Beitrag #119132 BeitragErstellt: 04.12.2023 15:52
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Oeffinator schrieb:
lech schrieb:
Die Westbahn bekommt ja relativ bald neue Züge aus China.

Wo sollen die eingesetzt werden - auf den bestehenden Verbindungen oder wurden die schon mal im Voraus für zukünftige Erweiterungen bestellt?


Da bin ich überfragt, sorry.

Ich vermute beides und man wird wohl versuchen wieder auf 1 Modell zu reduzieren.

Außerdem möchte man ja noch weitere Strecken anbieten, z.B. von München weiter bis Zürich.
 

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Ingenieur
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Beitrag #119133 BeitragErstellt: 04.12.2023 16:07
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Verkehrsplaner schrieb:
Korrekt, deswegen wird man erstmal versuchen eine zweite Rosenheimer Kurve aus dem Brenner Nordzulauf heraus zu bauen.

Ob man damit das Problem reduziert, hängt von der Länge der "Schleife" ab. Nach den Strichen auf der Landkarte, welche ich diesbezüglich gesehen habe, bleibt der Großteil der aktuellen Strecke erhalten. Und bezüglich Zeithorizont siehe mein Posting von oben.

Verkehrsplaner schrieb:
... ganz so lange wie du meinst ist der Stillstand also nicht.

Hoffentlich behältst Du recht. Aufgrund der aktuellen Budgetprobleme beim nördlichen Nachbarn könnte es aber auch Verschiebungen bei Projekten geben.

Verkehrsplaner schrieb:
Das hab ich nicht gesagt. Es gibt sehr Wohl Vorbereitungen für den zweigleisigen Ausbau im Oberland (zumindest dort wo er benötigt wird), es geht nur viel zu langsam.

Es gibt sicher Überlegungen zur Trassierung, aber solche habe ich schon in den 80er-Jahren mit Herrn Lindenberger diskutiert, als er noch bei den ÖBB für die Umfahrung Innsbruck zuständig war. Unter Vorbereitungen verstehe ich eine verbindliche Trassenfestlegung, Ausführungsplanung, Behördenverfahren, Grundablösen und Ausschreibungen mit konkreten Zeitplänen. Im Rahmenplan 2024 - 2029 wird diesbezüglich nichts erwähnt.

Verkehrsplaner schrieb:
Die Arlberg Schnellstraße ist nicht vierspurig, sonst wäre sie ja einfach Teil der Autobahn.

Deswegen habe ich ja auch "beinahe" geschrieben. Konkret gibt es abgesehen vom Arlbergtunnel nur noch 2 Stellen, wo nicht vierspurig ausgebaut ist (bei Flirsch, teilweise 3-spurig, sowie zwischen Dalaas und dem Autobahnbeginn bei Bludenz, teilweise 3-spurig, weiterer 3-spuriger Ausbau läuft). Dazu kommt jetzt noch die Aufhebung des IG-L-100ers zwischen Imst und Landeck. Das ändert jetzt nicht viel an der Fahrzeit, aber ist ein Signal an die Autofahrer.

Hager schrieb:
Zwei Tatsachen fallen mir auf:
1. Die Bahnen unterlassen eine Ausschlägern neben ihren Trassen, auch wenn dies das Eisenbahngesetz in Österreich ermöglicht. Das führt zur Zerstörung der Oberleitungen wie jetzt wieder erlebt. Die Asfinag hat vor Jahren nach einem ähnlichen Desaster radikal entlang der Autobahn geschlägert. Man muss den Bewuchs niedrig halten (nicht beseitigen), das ist Teil der Erhaltungstätigkeit!
2. Das Kaputtsparen und Abwerten bestimmter öffentlicher Stellen wie etwa des Bundesheeres rächt sich. Zumindest am Wochenende kann auf eine Sofortassistenzhilfe gar nicht mehr zurückgegriffen werden. Die milden Winter haben auch ein trügerisches Sicherheitsgefühl geweckt. Das führt dann dazu, dass in den Dörfern die Schneeräumung tadellos funktioniert, weil örtliche Kräfte mit Maschinen (Traktoren) zur Verfügung stehen und Gemeindearbeiter um vier Uhr morgens arbeiten. In München ging jetzt als Gegenbeispiel tagelang gar nichts mehr, der gesamte öffentliche Verkehr brach völlig zusammen (kein Bus, keine Straßenbahn, kein Bahnfernverkehr, nur die U-Bahn und die Stammstrecke der S-Bahn im Notbetrieb ....). Interessant, was mir meine Tochter nach einem Wochenende in München so zu erzählen wusste.

Dafür gibt es mehrere Gründe (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
- Sparzwang: Grundsätzlich nicht falsch, wenn es um öffentliche Gelder geht. Daß man dann teilweise an der falschen Stelle spart (z.B. bei der Instandhaltung), steht auf einem anderen Blatt. Aufgrund meiner Erfahrungen mit der Unternehmensführung vermute ich auch, daß die Boni bei Einhaltung des Budgets einen nicht unerheblichen Einfluß auf Entscheidungen haben, auch wenn das Produkt dann nicht wie ursprünglich gedacht funktioniert.
- "Digitalisierung": Eine BFZ ist zwar bei Schönwetter recht und gut, aber Schnee räumen oder Bewuchs zurückschneiden tut sie nicht, die früheren Fahrdienstleiter in Zusammenarbeit mit Bahnhelfern aber schon.
- Umweltschutz: Das Entfernen von Vegetation wird nicht von allen politischen Kreisen wohlwollend gesehen. Siehe diesbezüglich z.B. auch die Verwendung von Unkrautvertilgungsmittel im Gleisbereich (heute verschämt Vegetationskontrolle genannt). Aufwendig wird es trotz Eisenbahngesetz auch, wenn die bewußten Bäume auf Privatgrund stehen.
 

Zuletzt bearbeitet von Ingenieur: 04.12.2023 16:09, insgesamt einmal bearbeitet

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Hager
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Beitrag #119134 BeitragErstellt: 04.12.2023 16:57
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Autobahn/Schnellstraße/Autostraße:
Nach dem (Straßenrecht des Bunde gibt es Bundesautobahnen (A) und Bundesschnellstraße (B) entsprechend § 2 Bundesstraßengesetz. Es kommt darauf an, in welchem Verzeichnis eine Straße im Gesetz verzeichnet ist. Die Bundesstraßen eignen sich für den Schnellverkehr im Sinne der straßenpolizeilichen Vorschriften, weisen keine höhengleichen Überschneidungen mit anderen Verkehrswegen auf und dienen nicht der lokalen Aufschließung. Die übrigen öffentlichen Straßen sind in den Straßengesetzen der Länder geregelt (Landesstraßen, Gemeindestraßen etc.). Das Straßenrecht behandelt Bau und Erhaltung von öffentlichen Straßen.
Nach dem Straßenverkehrsrecht (StVO), das die Fahrregeln enthält, wird zwischen Autobahn und Autostraße und sonstigen Straßen und Wegen unterschieden. Hier geht es um die Fahrregeln (wer darf fahren, wie wird gefahren etc.). Auch Landesstraßen können Autostraßen nach der StVO sein (z.B. Brixental). Umgekehrt sind Autobahnzubringer auch Bestandteil einer Bundesautobahn, wie z.B. die Straße vom Grünwalderhof im Patsch zur Europabrücke.
Eine Autobahn hat niemals eine Kreuzung, bei einer Autostraße ist das möglich. Autobahnen sind Bundesautobahnen nach BStG, Autostraßen meist Bundesschnellstraßen nach BStG, manchmal aber auch Landesstraßen B nach dem Tiroler Straßengesetz (oder dem Straßengesetz eines anderes Bundeslandes).
Fazit: der Ausbaugrad einer Straße (Anzahl der Fahrstreifen) hat nur bedingt etwas mit dem Festlegung der Straßengruppe oder der Verodnung als Staßentyp zuu tun. [/list]
 

Wenn man will, geht viel. Wenn man nicht will, geht nichts.

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Beitrag #119135 BeitragErstellt: 04.12.2023 18:16
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also die pläne zum brenner nordzulaufen sehen soweit ich das gesehen hab bei brannenberg oder so eine verknüpfung vor, und die nächste irgendwo nördlich von rosenheim... nix zweite kurve, und damit auch keine schnellfahrstrecke ab dort bis rosenheim/salzburg... da spart man sich maximal 5min durch den ausbau zwischen der verknüpfung und radfeld, wenn der zug nicht eh wieder in wörgl halten muss...

und ja, auch wenn bewusst ist, dass bäume weg müssen... erstmal muss man dann wohl durch die zeitung, kann mich erinnern, war da nicht im unterland der schnitt von 50 bäumen vor ein paar jahren in der zeitung?
 

This article is a natural product. The slight variations in spelling and grammar enhance its natural character and beauty and in no way are to be considered flaws or defects.

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Beitrag #119138 BeitragErstellt: 04.12.2023 19:10
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Ingenieur schrieb:
Aufwendig wird es trotz Eisenbahngesetz auch, wenn die bewußten Bäume auf Privatgrund stehen.


Ich kenne die österreichische Rechtslage nicht. In Deutschland gilt: Was über die Grundstücksgrenze ragt, gehört bereits zum Nachbargrundstück. D.h. in Deutschland darf die Bahn Bäume und Hecken verschneiden, die in den Fahrweg hineinragen, weil die entsprechenden Äste sich nicht mehr im Grundstück dessen befinden, dem der Baum gehört. Der Rechtsgrundsatz ist uralt und stammt aus dem Sachsenspiegel, welcher im 13. Jahrhundert veröffentlicht wurde. Deswegen kann ich mir nicht vorstellen, dass es in Österreich anders ist.
 

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Ingenieur
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Beitrag #119140 BeitragErstellt: 04.12.2023 19:26
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Der Sachsenspiegel gilt in dieser Hinsicht auch bei uns lol (sofern man dabei die Pflanze nicht in ihrer Existenz gefährdet).
Aber was macht man beim 20m hohen Baum, der 10m neben der Trasse steht und bei Sturm oder durch Schneedruck trotzdem auf die Fahrleitung fällt? Und das sind die meisten aktuellen Fälle.
 

Zuletzt bearbeitet von Ingenieur: 04.12.2023 19:26, insgesamt einmal bearbeitet

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Beitrag #119142 BeitragErstellt: 04.12.2023 19:57
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Eisenbahngesetz: § 45. Die innerhalb des Gefährdungsbereiches durch Naturereignisse (wie Lawinen, Erdrutsch, natürlicher Pflanzenwuchs) eingetretenen Gefährdungen der Eisenbahn (§ 43 Abs. 1) sind vom Eisenbahnunternehmen zu beseitigen. Wenn der Verfügungsberechtigte hiezu seine Zustimmung verweigert, so hat ihm die Bezirksverwaltungsbehörde auf Antrag des Eisenbahnunternehmens die Duldung der Beseitigung aufzutragen.
 

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Beitrag #119147 BeitragErstellt: 04.12.2023 23:40
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raumplaner schrieb:
Verkehrsplaner schrieb:
Vielleicht ändert sich die politische Lage nochmals

Nach den nächsten Bundes-Wahlen haben wir in Ö und D braun-schwarz.
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Interessantes Forum. Der obige Beitrag (gepostet angeblich am 4.12.2023 um 9:06) soll von „Raumplaner“ verfasst worden sein, wurde aber von „Lech“ zuletzt editiert. Korrekt ist: Der User „Raumplaner“ hat den Beitrag nicht geschrieben, dafür wurde sein Beitrag gelöscht. Darf ich den werten Moderator bzw. Betreiber um nähere Auskünfte dazu ersuchen?
 

Zuletzt bearbeitet von raumplaner: 04.12.2023 23:41, insgesamt einmal bearbeitet

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Beitrag #119150 BeitragErstellt: 05.12.2023 00:15
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raumplaner schrieb:
Interessantes Forum. Der obige Beitrag (gepostet angeblich am 4.12.2023 um 9:06) soll von „Raumplaner“ verfasst worden sein, wurde aber von „Lech“ zuletzt editiert. Korrekt ist: Der User „Raumplaner“ hat den Beitrag nicht geschrieben, dafür wurde sein Beitrag gelöscht. Darf ich den
werten Moderator bzw. Betreiber um nähere Auskünfte dazu ersuchen?


Ooops.

Ich editiere ganz bestimmt nicht absichtlich fremde Beiträge!

Vielleicht hab' ich irrtümlich editiert statt zitiert, der edit-button liegt immer so nahe ...

VERY SORRY

Kann man mir die Berechtigung zum Bearbeiten oder Löschen fremder Beiträge bitte einfach wegnehmen?
Ich muss wirklich nicht überall Administrationsrechte haben, mich also gerne auch zum normalen User degradieren.


PS: Alle heiligen Zeiten, vielleicht 3 mal, hab' ich broken Links in fremden Beitragen zu korrigieren versucht, aber das geht mit zitieren oder antworten ja auch.
 

Zuletzt bearbeitet von lech: 05.12.2023 00:22, insgesamt 2 mal bearbeitet

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Beitrag #119151 BeitragErstellt: 05.12.2023 08:35
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Ok, dann ist zumindest klar wie es dazu kam. Man muss dir auch nicht gleich die Admin-Rechte nehmen, aber ein wenig mehr "Sensibilität" schadet nicht. Andere sehen das womöglich nicht so entspannt... zwinkern
 

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lech
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Beitrag #119152 BeitragErstellt: 05.12.2023 09:02
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Ich seh's auch nicht allzu entspannt.

Mir wäre das schon x-mal fast passiert, offensichtlich ist's gestern oder vorgestern wirklich passiert.

Normal bin ich seeeeehr vorsichtig, aber manchmal passieren Schnellschüsse.
 

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