lech Forums-Administrator
Alter: 52
Dabei seit: 20.06.2011
Stadt / Stadtteil: Innsbruck Wilten
Bewertungen:0
Goldene Weichen des Users:
Goldene Weichen des Postings:
Posting-Bewertung:
|
Findest Du dieses Posting gut?

|
Hager FahrbetriebsleiterIn
Alter: 66
Dabei seit: 10.01.2008
Stadt / Stadtteil: Lans
Bewertungen:0
Goldene Weichen des Users:
Goldene Weichen des Postings:
Posting-Bewertung:
|
Beitrag #115702 Erstellt: 14.01.2022 21:42
|
|
|
Dem Eisenbahnrecht unterliegen beim O-Bus die festen Anlagen bzw. ortsfesten technischen Einrichtungen dem Eisenbahnrecht (Fahrleitungen, Schaltwerke, Garagen) und sind insoweit "Straßenbahnen", im Übrigen gelten sie aber als Kraftfahrzeuge, auf die das KFG und die StVO anzuwenden sind.
Die Verkehrsregeln auf Straßen (außer Eisenbahnkreuzungen) richten sich nach der StVO. § 2 Z. 24 StVO definiert, was für die StVO einen Schienenfahrzeug, und die Z. 24a, was ein Oberleitungsomnibus ist (ein Omnibus, der im regionalen Linienverkehr eingesetzt wird und dessen Antriebsenergie Oberleitungen entnommen wird).
Nach § 19 Abs. 1 StVO zweiter Halbsatz haben Schienenfahrzeuge auch dann, wenn sie von links kommen, Vorrang.
Gewisse weitere Sonderbestimmungen zugunsten von Schienenfahrzeugen in der StVO gelten daher uach nicht für O-Busse.
Aus meiner eigenen beruflichen Erfahrung weiß ich, dass es ein Problem war, bei der Wiedereinführung der O-Busse 1988 Haltestellen zu sichern (gegen Verparkung), weil nach der damaligen Rechtslage der Haltestellenbegriff nur auf Fahrzeuge nach dem Kraftfahrliniengesetz anwendbar war. Man behalf sich mit eisenbahnrechtlichen Baugenehmigungen für die Haltestellen. Ich verfasste damals diese eher skurrilen Bescheide. Spätestens seit 2005 ist das nicht mehr nötig (Begriff: Massenbeförderungsmittel).
Im Ergebnis heißt dies auch, dass bei abschnittsweisen batteriebetriebenen Linien die Straßenbahnanlage aus nicht zusammenhängenden Teilstücken besteht.
Wenn man will, geht viel. Wenn man nicht will, geht nichts.
Zuletzt bearbeitet von Hager: 14.01.2022 21:58, insgesamt einmal bearbeitet
|
Findest Du dieses Posting gut?

|
DUEWAG 240 Weltverkehrs-ImperatorIn
Alter: 29
Dabei seit: 09.02.2008
Bewertungen:0
Goldene Weichen des Users:
Goldene Weichen des Postings:
Posting-Bewertung:
|
Findest Du dieses Posting gut?

|
Linie 4206 VerkehrsministerIn

Alter: 25
Dabei seit: 21.07.2009
Stadt / Stadtteil: Nassereith
Bewertungen:0
Goldene Weichen des Users:
Goldene Weichen des Postings:
Posting-Bewertung:
|
Findest Du dieses Posting gut?

|