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manni Betreiber des Forums
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sLAnZk BeherrscherIn allen Verkehrslebens
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Beitrag #108859 Erstellt: 21.12.2017 01:47
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Das ist Routine, wenn nach einem Verkehrsunfall Verletzte in der Klinik landen, denke ich.
Auch finde ich es richtig, den Hergang zu erheben, denn die 91-jährige Frau sollte gegebenenfalls entschädigt werden, ohne daß sie von Pontius zu Pilatus rennen muß, wozu ein Strafverfahren die Gelegenheit bietet.
Es kreist die Tram in meinem Kopfe
herum fährt sie mit Strom
es liegt so Spannung an meinem Schopfe
das hab ich jetzt davon.
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manni Betreiber des Forums
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Beitrag #108860 Erstellt: 21.12.2017 02:10
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Wofür entschädigt werden, und von wem? Die Gesetzeslage wird ja doch hoffentlich nicht so sein, dass ein Verkehrsunternehmen für Anfahrvorgänge bestraft werden kann? Es gibt nichts, was man beim Anfahren mit einer Straßenbahn falsch machen kann, da die maximale Beschleunigung ja gedeckelt ist.
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Ingenieur FahrdienstleiterIn
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Beitrag #108861 Erstellt: 21.12.2017 08:02
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Die Polizei ermittelt,
a) weil sie von jemandem (Fahrer, Zeuge, etc.) gerufen bzw. verständigt wurde
b) um abzuklären, ob Fremdverschulden vorliegt
Warum man dazu einen Zeugenaufruf startet, ist mangels genauer Information in der TT natürlich nicht klar. Ich nehme an, daß auch die Videoüberwachung ausgewertet wird und man dadurch recht einfach Klarheit über den Vorgang gewinnt.
Unterscheiden muß man auch zwischen Strafrecht und Zivilrecht. Selbst wenn keine Straftat vorliegt, kann man trotzdem Schadenersatz verlangen und unter Umständen zugesprochen bekommen (Gefährdungshaftung). Oft wird im Rahmen eines Vergleichs zumindest teilweise den Forderungen entsprochen. Personen mit Einschränkungen (körperlich, geistig) haben dabei besonders gute Chancen auf Kompensation.
Edit Nachtrag bzw. Ergänzung:
Ich konstruiere jetzt einmal einen Fall (hat nicht notwendigerweise etwas mit dem aktuellen zu tun):
Eine offensichtlich körperlich eingeschränkte Person (Alter, Gebrechlichkeit, Krücken, Rollator) betritt die Bahn oder den Bus. Wenn der Fahrer das erkennen kann (Einstieg beim Fahrer, Fahrkartenkauf, Anforderung zur Hilfestellung), dann muß er darauf Rücksicht nehmen und darf erst losfahren, wenn er festgestellt hat, daß diese Person sicher Platz genommen hat (wird von den Busfahrern üblicherweise auch so gehandhabt). Fährt er wider besseres Wissen trotzdem vorzeitig los, dann kann ihm das vor Gericht als Fahrlässigkeit ausgelegt werden.
Bei der Straßenbahn ist das insofern komplizierter, als durch die Fahrerkabine der Überblick erschwert wird. Nachdem auch die Videoüberwachung nicht klären kann, ob der Fahrer vom Einsteigen dieser Person Kenntnis hatte oder bei entsprechender Sorgfalt hätte haben müssen, braucht es eben diesbezügliche Zeugenaussagen. Und den Rest muß dann das Gericht klären. Sollte es zu einer strafrechtlichen Verurteilung kommen, dann trifft das Unternehmen eine Schadenersatzpflicht.
Diese weite Auslegung der Haftung ist ein Produkt unserer Zeit, wo einerseits die Zusammenhänge immer komplexer werden und andererseits Eigenverantwortung und gesunder Menschenverstand in den Hintergrund treten.
Zuletzt bearbeitet von Ingenieur: 21.12.2017 11:43, insgesamt einmal bearbeitet
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Admiral BeherrscherIn allen Verkehrslebens
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Beitrag #108867 Erstellt: 21.12.2017 20:00
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jepp, und die beschleunigung der bahn beim anfahren liegt weit über den werten für gemütliches hinfortbewegen.. es gibt schon einige fahrer, die rein garkein gefühl haben wie man fein beschleunigt.... hebel vor, makroschlupf und los gehts... wobei man auch im gegenzug sagen muss, es gibt genug alte personen, die meinen bei der letzten türe einsteigen zu müssen, und unbedingt den sitzplatz hinter dem fahrer einnehmen wollen, und dann mal quer durch die bahn spazieren anfangen obwohl alles frei ist.. es gibt auch einige tote winkel bei der cam und dazu können personen die sicht verstellt haben... auch stellt sich die frage, ob sich zB die person festgehalten hat, und nicht mehr halten hat können weil zu starke beschleunigung, oder ob die person sich nicht gehalten hat, aber das jetzt sagt.. am video evtl acuh nicht immer erkennbar.. die nebenverdienstmöglichkeit unfall durch dummheit wird heutzutage leider viel zu sehr ausgeschöpft, da ist auch umgekehrt gut, wenn die fahrer entsprechend geschützt werden...
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lech Forums-Administrator
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Beitrag #108868 Erstellt: 21.12.2017 20:17
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Die meisten IVB-Fahrer verschenken bei jedem Anfahren und Bremsen 5-10 Sekunden und fahren in 50er-Zonen kaum 30 (kürzlich Vergleich 1er mit SEV, SEV um 1/4 schneller von A nach B).
Ich hoffe das wird jetzt nicht noch schlimmer.
Und ja ich erwartet von Fahrern dass sie effektiv Beschleunigen und Bremsen und gebrechliche Fahrgäste im Auge haben.
Letzteres wird halt mit Doppeltraktionen so gut wie unmöglich, außer mit großflächiger Kamera-Vernetzung.
Leider muss man auch manche Fahrgäste in die Pflicht nehmen, die z.B. im Bus ganz vorne rechts sitzen, lautstark telefonieren (ist dort eigentlich nicht erlaubt), und nichtmal auf Aufforderung durch den Fahrer bereit sind einer gebrechlichen oder blinden/sehbehinderten Person den Sitzplatz zu überlassen. Solche Fahrgäste gehören jedesmal ein paar Tage hinter Gitter.
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upwards Temporär gesperrter User
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Beitrag #108869 Erstellt: 21.12.2017 21:51
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Bus ist nicht gleich Tram. Neuliche Unterhaltung zweier Damen über die neue 3-er: "man sitzt halt so komisch". Die Konfiguration der Längssitze und Anordnung der Türen taugen für Überland, aber nicht schnellen Wechsel. Ein Bus hat kumuliert mehr Türmeter, davon keine Paar schmale Einzeltüren. Sitzplatz ist dort nicht in Reichweite wie beim Bus, anschließend fehlt ein dezidierter Flur. Am Hbf Haltedauer deshalb 2 min.
Busse fahren auch so 40 km/ h in Tempo 30 Zonen.
Im konkreten Fall dürfte es sich um Versicherungsfragen handeln. (Baltes' )"Lächeln steckt an":http://mobileapps.tt.com/panorama/unfall/12233823-91/ivb-entschuldigen-sich-bei-unfallopfer.csp
Zuletzt bearbeitet von upwards: 21.12.2017 22:02, insgesamt 3 mal bearbeitet
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Admiral BeherrscherIn allen Verkehrslebens
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Beitrag #108870 Erstellt: 21.12.2017 21:56
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die IVB fähr meist zu gemütlich, die INNBUS kamikaze.. irgendwo dazwischen wäre es schön, wobei man die neuen strab fahrer loben muss, da können sich viele alte was abschauen...
auch muss man sagen, wenn rechts vorne im bus der behindertenplatz ist, die stufe da hinauf ist auch nicht gerade mehr für alle gut zu meistern...
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patler Weltverkehrs-ImperatorIn
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Beitrag #108871 Erstellt: 22.12.2017 09:20
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Ich würde mal vermuten, die Polizei ermittelt weil es sich um eine Körperverletzung im öffentlichen Raum handelt.
Erfahrungsgemäß könnte durchaus rauskommen, dass den Fahrer eine Teilschuld trifft, da 91-jährig durchaus schon in einen Bereich fallen kann (treffende Formulierung: check) der beobachtet und auf den Rücksicht genommen werden muss (warten bis fester Halt/Sitz).
Das mit der Versicherungsfrage ist gar nicht so uninteressant: Es geht hier auch um die schwere der Körperverletzung. Ich weiß zwar nicht wie das bei Senioren ist, aber bei Erwachsenen unterhalb des Pensionsantrittes läuft das so: Egal wie schwer/leicht die Verletzung ist: Spätestens ab 2 Wochen Beeinträchtigung (einhergehend mit Arbeitsunfähigkeit) wird aus einer Kleinigkeit bereits eine schwere Körperverletzung.
Weiters könnte die alte Dame, auch wenn nun nichts rauskommen sollte, den Fahrer zivilrechtlich auf Schmerzensgeld und/oder Schadenersatz klagen (mit Polizeiberichten usw. auf jeden Fall leichter). Keine Angst um den Fahrer: Dies würde die Versicherung bezahlen.
Zum Schluss noch eine Info: Es gibt 2 unterschiedliche Arten von Rettungseinsätze in Öffis in Innsbruck.
1.) Fahrgast durch die Fahrt verletzte: Polizei und Rettung kommen, Bus fährt somit nicht weiter.
2.) Fahrgast wird nur während der Fahrt verletzt: Im Grunde kommt nur die Rettung und holt den Patienten ab, Bus fährt dann danach erst weiter.
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Walter4041 VerkehrsministerIn
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Beitrag #108872 Erstellt: 22.12.2017 21:59
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patler schrieb: |
Das mit der Versicherungsfrage ist gar nicht so uninteressant: Es geht hier auch um die schwere der Körperverletzung. Ich weiß zwar nicht wie das bei Senioren ist, aber bei Erwachsenen unterhalb des Pensionsantrittes läuft das so: Egal wie schwer/leicht die Verletzung ist: Spätestens ab 2 Wochen Beeinträchtigung (einhergehend mit Arbeitsunfähigkeit) wird aus einer Kleinigkeit bereits eine schwere Körperverletzung. |
Zitat aus dem StGB, tatsächlich sind es 24 Tage:
Zitat: |
Schwere Körperverletzung
§ 84. (1) Wer einen anderen am Körper misshandelt und dadurch fahrlässig eine länger als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit oder eine an sich schwere Verletzung oder Gesundheitsschädigung zufügt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. |
Einer Straßenbahn und einer Aktie darf man nie nachlaufen. Nur Geduld: Die nächste kommt mit Sicherheit.
André Kostolany
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manni Betreiber des Forums
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Beitrag #108893 Erstellt: 23.12.2017 20:31
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Das kann's ja nicht sein, dass den/die FahrerIn hier Schuld treffen kann? Ich hoffe, dass die Judikatur es nicht allen Ernstes ermöglicht, FahrerInnen im großstädtischen Schienen-Massentransport das Achten auf Befindlichkeiten einzelner Fahrgäste aufzuzwingen (ein Problem, das wir im Busverkehr ja schon haben). Das ist nämlich praktisch unmöglich. Wie soll das gehen? Es wäre auch eine schwierige Hürde für zukünftige fahrerlose Züge.
Zuletzt bearbeitet von manni: 23.12.2017 20:32, insgesamt einmal bearbeitet
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Hager FahrbetriebsleiterIn
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Beitrag #108895 Erstellt: 23.12.2017 21:02
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Möglicherweise wird dies dazu führen, das Anfahren nach einem Haltestellenaufenthalt durch einen Ton oder Sprachtext anzukündigen. Bei U-Bahnen (Wien) ergibt sich dies durch die Ansage "Türen schließen, Zug fährt ab". Bei einer Straßenbahn könnte dies der zweite Satz oder ein Ton sein. Spätestens bei Doppeltraktionen wird man sich in dieser Hinsicht schon etwas überlegen müssen.
Wenn man will, geht viel. Wenn man nicht will, geht nichts.
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lech Forums-Administrator
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Beitrag #108896 Erstellt: 23.12.2017 21:17
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Es kommt wohl auf die genauen Umstände an falls sich die noch rekonstruieren lassen. Es gibt jedenfalls IVB-Lenker die da sehr aufmerksam sind, wobei's im Bus wohl leichter ist den Überblick zu behalten (zumindest bis zum Knick bei Gelenksbussen).
Fahrerlose Züge kenn' ich nur 1 Größenordnung über Trams, z.B. London DLR, Nürnberg U-Bahn, Birmingham Intl. People-Mover. Da gibt's Fahrzeuge mit richtigen Türen statt Flexi-Not-Luken und genug Sitzen in Reichweite jeder Tür, und die Beschleunigen und Bremsen auch angenehmer und vor allem berechenbarer als manche Innsbrucker Bus- oder Tram-Lenker.
Und ja, natürlich gibt es auch Fahrgäste die schlicht dämlich sind, sowohl gebrechliche (die z.B. bestimmte Sitze wollen) als auch andere (die nicht aufstehen u.ä.).
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