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lech Forums-Administrator
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Beitrag #107366 Erstellt: 25.06.2017 10:54
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Ich bin weder Busfaher noch Zugschaffner. Ich würde mir da aber nicht so viel Sorgen machen. Es ist völlig normal, dass es von Fahrscheinen völlig verschiedene Erscheinungsformen gibt. Das müssen die können und können es in aller Regel auch. Du musst zusehen, dass Dein Fahrschein in Ordnung ist (Muss man da neben der Aufzahlung auch die ursprüngliche Karte mitnehmen? Ich weiß es nicht, ich habe das Tirol-Ticket direkt neu gekauft.). Über alles andere kann man ggf. mit dem Fahrer oder Schaffner diskutieren, sofern er es nicht ohnehin akzeptiert. Die allermeisten werden im Zweifelsfall einknicken, um keinen Ärger zu bekommen. Wenn es wirklich eskaliert, sollte man bar bezahlen und sich mit dem Fahrschein anschließend beim Verkehrsunternehmen beschweren. Da mit der Nichtanerkennung und Aufforderung zur Nachzahlung der Straftatbestand des Betrugs bereits erfüllt ist, sollte das dann auch zackig erledigt werden. Eine solche Beschwerde darf man im Konfliktfall auch durchaus ankündigen. Ich glaube aber nicht, dass es derart eskaliert.
Normalerweise ist all das kein Problem. Manchmal hat man es allerdings wirklich mit Idioten zu tun. Ich habe mal einen ÖBB-Schaffner erlebt, der bei einem anderen Reisenden im Zug von Innsbruck in Richtung Wörgl einen Fahrschein nach Matrei beanstandet hat, mit der Begründung, der Fahrgast wäre im falschen Zug. Erst als der Fahrgast ihm dann mehrmals eine ausgedruckte Fahrtverbindung mit Umstieg in Kitzbühel vorzeigte, hat er ganz langsam kapiert, dass er den Fahrschein nicht richtig gelesen hatte. Der war nämlich nach Matrei in Osttirol ausgestellt.
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IBKBus Admin h.c.
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Beitrag #107368 Erstellt: 25.06.2017 11:22
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Ich bin Fahrer.
Nein, es gab keinerlei Informationen. Auch nicht bei der Tarifänderung der IVB zB.
Die letzten Jahre, habe ich wegen Tarife und Fahrkarten grundsätzlich (außgenommen, dass Menschen mit Gästekarte frei sind), nie eine Information erhalten.
Randbemerkung aus der Praxis: Es ist mir bzw vielen Kollegen eigentlich völlig egal, ob du ein gültiges Ticket hast oder nicht. Solange du selbst der Meinung bist, es passt, wirds schon passen. Wir kontrollieren ja schließlich auch nicht jeden Seniorenausweis oder Familienpass.
Auch wenn es zurzeit der VVT noch etwas anders sieht, ich fühle mich für das ganze Fahrschein-hick-hack nicht zuständig (auch wegen Mangelinformation). Gruppentarifregeln sind ohnehin jenseits von gut und böse.
Das einzige was ich mache, ist Tickets zu verkaufen. Und zwar genau die, die der Kunde verlangt. Ob das dann gûltigkeit hat oder nicht, ist des Kunden Problem.
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Innsbrucker VerkehrsstadträtIn
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Beitrag #107369 Erstellt: 25.06.2017 11:41
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IBKBus schrieb: |
Ich bin Fahrer.
Nein, es gab keinerlei Informationen. Auch nicht bei der Tarifänderung der IVB zB.
Die letzten Jahre, habe ich wegen Tarife und Fahrkarten grundsätzlich (außgenommen, dass Menschen mit Gästekarte frei sind), nie eine Information erhalten. |
Das ist aber ziemlich arm. So ganz doll wundert mich das aber nicht.
IBKBus schrieb: |
Das einzige was ich mache, ist Tickets zu verkaufen. Und zwar genau die, die der Kunde verlangt. Ob das dann gûltigkeit hat oder nicht, ist des Kunden Problem. |
Wenn ein Fahrgast einen Fahrschein für die Fahrt mit Deinem Bus bis zu einem bestimmten Ort verlangt, wird er sich wohl darauf verlassen dürfen, dass Du ihm die richtige Anzahl von Zonen verkaufst. Vermutlich meintest Du das auch so.
Das blöde an der Sache ist nämlich auch, dass der Fahrgast ebenso alleingelassen wird mit dem Tarif. Der Fahrgast hat praktisch keine Chance festzustellen, ob ein regional begrenzter Fahrschein für eine bestimmte Strecke gilt. Diese Information bekommt er ausschließlich aus den gut versteckten schematischen Plänen auf der VVT-Seite, die noch dazu völlig chaotisch benamst sind. Es ist Standard, an jeder Haltestelle direkt dranzuschreiben, in welcher Tarifzone man gerade ist. Und es ist Standard, in die Fahrpläne die Tarifzonen für die jeweilige Haltestelle als eigene Spalte aufzunehmen (sofern es dafür keine gesonderte Übersicht gibt, wie es z. B. der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr macht). Hat man alles nicht nötig im VVT.
Wirklich schwierig wird es aber erst bei den Spezialfällen. Wie viele verschiedene Gästekarten muss ein Postbusfahrer eigentlich kennen? Und dann noch solche Sonderregeln wie die Kernzonenfahrscheine zwischen Igls und Aldrans. Sehr lustig ist auch die Frage, ob man die nur im Winter verkehrenden ICE nach Garmisch im Transit ins Außerfern mit z. B. dem Tirolticket benutzen darf.
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sakul93 LehrfahrerIn
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Beitrag #107370 Erstellt: 25.06.2017 12:30
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Mir hat vor ein paar Wochen ein Schaffner weißmachen wollen, dass mein Semesterticket für die Kernzone Innsbruck nicht in der S-Bahn gültig sei. (Kranebitten- Westbahnhof) Er hat mich dann aufgefordert den Zug zu verlassen, was ich nicht getan hab. Letztlich ist er dann gegangen mit der Drohung, dass er mich, sollte er mich nochmal "erwischen", von der Polizei werde abführen lassen.
Er war bei der ganzen Sache auch recht unfreundlich.
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IBKBus Admin h.c.
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Beitrag #107371 Erstellt: 25.06.2017 12:30
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Nein, die Zonen sind eigentlich gar kein Problem. Ich meinte eher verschiedenste Ermäßigungen (Jugend usw), oder Schulklassen mit Gruppentarif. Da gibt es verschiedenste, je nach Anzahl der Schüler, Alter, Kernzone, Nicht-Kernzone usw. Das kann sich ein normaler Mensch gar nicht merken.
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IBKBus Admin h.c.
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Beitrag #107372 Erstellt: 25.06.2017 12:33
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sakul93 schrieb: |
Mir hat vor ein paar Wochen ein Schaffner weißmachen wollen, dass mein Semesterticket für die Kernzone Innsbruck nicht in der S-Bahn gültig sei. (Kranebitten- Westbahnhof) Er hat mich dann aufgefordert den Zug zu verlassen, was ich nicht getan hab. Letztlich ist er dann gegangen mit der Drohung, dass er mich, sollte er mich nochmal "erwischen", von der Polizei werde abführen lassen.
Er war bei der ganzen Sache auch recht unfreundlich. |
Darüber solltest du dich dringend beschweren. Eine Tarif- bzw Zonengemeinschaft nicht zu verstehen, ist wirklich lächerlich.
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Taliesin FahrdienstleiterIn
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manni Betreiber des Forums
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Beitrag #107374 Erstellt: 25.06.2017 13:01
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sakul93 schrieb: |
Mir hat vor ein paar Wochen ein Schaffner weißmachen wollen, dass mein Semesterticket für die Kernzone Innsbruck nicht in der S-Bahn gültig sei. (Kranebitten- Westbahnhof) Er hat mich dann aufgefordert den Zug zu verlassen, was ich nicht getan hab. Letztlich ist er dann gegangen mit der Drohung, dass er mich, sollte er mich nochmal "erwischen", von der Polizei werde abführen lassen.
Er war bei der ganzen Sache auch recht unfreundlich. |
Ich würde dir, wie IBKBus, auch raten, dich mit Zeitpunkt und Zugnummer zu beschweren. So etwas geht einfach überhaupt nicht.
Ich benutze mit meinem Kernzonemn-Jahresticket auch regelmäßig die S5 zwischen Hötting und Hbf und warte nur drauf, dass sowas mal passiert.
Es scheint da dringenden Handlungsbedarf seitens des VVT zu geben.
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Innsbrucker VerkehrsstadträtIn
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Beitrag #107375 Erstellt: 25.06.2017 13:04
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IBKBus schrieb: |
Ich meinte eher verschiedenste Ermäßigungen (Jugend usw) |
Die sind in der Tat ein Problem, und zwar ein vom VVT hausgemachtes. Ich wüsste keinen vernünftigen Grund, warum man für Einzelfahscheine mehr als eine Ermäßigungsstufe (halber Preis für Kinder) braucht. OK, in Österreich gibt es keine Behindertenfreifahrt, aber ggf. tut es auch dafür einfach der Kindertarif. Diese ganzen kleinen Abstufungen um wenige Prozent sind grober Unfug. Und da kann mir auch keiner damit kommen, dass da unterschiedliche Kostenträger für den Ermäßigungsanteil dahinterstehen. Das regelt man nämlich stellvertretend durch Fahrgastzählungen und nicht bei jedem einzelnen Fahrschein.
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Innsbrucker VerkehrsstadträtIn
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Beitrag #107376 Erstellt: 25.06.2017 13:05
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manni schrieb: |
Ich würde dir, wie IBKBus, auch raten, dich mit Zeitpunkt und Zugnummer zu beschweren. So etwas geht einfach überhaupt nicht. |
Im Prinzip sehe ich das auch so. Nur sollte man das zeitnah machen und nicht erst ein paar Wochen später.
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sakul93 LehrfahrerIn
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Innsbrucker VerkehrsstadträtIn
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Beitrag #107378 Erstellt: 25.06.2017 13:17
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Es kommt drauf an, wie er die Ungültigkeit begründet. Räumliche Ungültigkeit bis Kranebitten? Generelle Ungültigkeit des Kernzonentarifs bei den ÖBB? Generelle Ungültigkeit des Kernzonentarifs im Abschnitt Westbahnhof Kranebitten?
Es gibt da nämlich tatsächlich eine Tücke, die mit Deinem Fahrschein absolut nichts zu tun hat, und an die er vielleicht dachte. Der Abschnitt Westbahnhof - Kranebitten ist nämlich die einzige ÖBB-Strecke, für die man einen Kernzonenaufpreis braucht, wenn man nicht aus Richtung Hochzirl kommt.
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sakul93 LehrfahrerIn
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Beitrag #107379 Erstellt: 25.06.2017 13:21
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Er hat gesagt: "Das ist ein Iiii Vaauuuu Beeee Ticket, du brauchst ein Öööööö Beeeee Beeee Ticket"
Die VVT Fahrplansuche bietet für meine Verbindung sogar das 8-Fahrten Ticket an. Muss man das dann beim Schaffner entwerten?
Zuletzt bearbeitet von sakul93: 25.06.2017 13:23, insgesamt einmal bearbeitet
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Innsbrucker VerkehrsstadträtIn
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Beitrag #107380 Erstellt: 25.06.2017 13:35
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sakul93 schrieb: |
Er hat gesagt: "Das ist ein Iiii Vaauuuu Beeee Ticket, du brauchst ein Öööööö Beeeee Beeee Ticket" |
Das ist schon mal ganz großer Blödsinn, weil da als nächstes erst mal einen VVT-Fahrschein dran wäre. Verlangt der von Fahrgästen nach Seefeld, dann auch einen Fahrschein?
sakul93 schrieb: |
Die VVT Fahrplansuche bietet für meine Verbindung sogar das 8-Fahrten Ticket an. Muss man das dann beim Schaffner entwerten? |
Das musst Du am Bahnsteig entwerten.
Ich bin eigentlich geneigt zu schreiben, dass man daran sieht, was VVT und IVB manchmal für einen Scheiß verzapfen (und ja, hier sind beide schuld). Vorsichtshalber würde ich aber einen Blick in die kompletten Beförderungsbedingungen empfehlen. Es könnte sein, dass bei entwertungspflichtigen Fahrscheinen der Fahrtantritt bei den ÖBB ausgeschlossen ist. In anderen Verbünden gibt es so was.
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sakul93 LehrfahrerIn
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Beitrag #107381 Erstellt: 25.06.2017 13:44
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Innsbrucker schrieb: |
sakul93 schrieb: |
Die VVT Fahrplansuche bietet für meine Verbindung sogar das 8-Fahrten Ticket an. Muss man das dann beim Schaffner entwerten? |
Das musst Du am Bahnsteig entwerten.
[...] Vorsichtshalber würde ich aber einen Blick in die kompletten Beförderungsbedingungen empfehlen. Es könnte sein, dass bei entwertungspflichtigen Fahrscheinen der Fahrtantritt bei den ÖBB ausgeschlossen ist. In anderen Verbünden gibt es so was. |
Entwerter habe ich da noch keinen entdeckt. Ist es rechtlich haltbar, dass wenn die offizielle Fahrplansuche entwertungspflichtige Fahrscheine für dieses Verkehrsmittel anbietet, dass man sich dann auf anderslautende Beförderungsbedingungen beruft? Ich hielte sowas für sehr problematisch.
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lech Forums-Administrator
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Beitrag #107382 Erstellt: 25.06.2017 13:48
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Manche Schaffner sind arge Sturschädel, obwohl ich das eher von der DB kenne (die kennen sich auch mit dem Kleingedruckten oft zu gut aus).
Aber ich hatte kürzlich Seefeld-Ibk. kein Problem mit der Tirol-Ticket-Aufzahlungskarte (Kontrolle ca. Reith/Hochzirl) die der Schaffner zum ersten mal in der IVB-Variante gesehen hatte.
Und vor Jahren, als ich noch keine Jahresticket hatte sondern gelegentlich Tages-/Wochen-Ticket auf Papier, bin ich zwischen Kranebitten und Hbf. mal von einem DB-Schaffner kontrolliert worden, war auch kein Problem.
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Innsbrucker VerkehrsstadträtIn
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Beitrag #107383 Erstellt: 25.06.2017 13:49
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sakul93 schrieb: |
Entwerter habe ich da noch keinen entdeckt.
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Natürlich gibt es da keinen, deswegen auch der nachfolgende Absatz.
sakul93 schrieb: |
Ist es rechtlich haltbar, dass wenn die offizielle Fahrplansuche entwertungspflichtige Fahrscheine für dieses Verkehrsmittel anbietet, dass man sich dann auf anderslautende Beförderungsbedingungen beruft? Ich hielte sowas für sehr problematisch. |
Das kommt drauf an, was in den Beförderungsbedingungen steht. Entweder es gibt einen expliziten Ausschluss für den Fahrtantritt von entwertungspflichtigen Fahrscheinen an ÖBB-Bahnhöfen, dann gilt das so und ist damit auch legal. Oder es gibt ihn nicht, dann gelten die Regelungen, die für den Fall defekter Entwerter gelten. Wenn auch da nichts ist, ist tatsächlich der Schaffner dran, den Abschnitt zu entwerten.
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Linie O Globaler Forums-Moderator
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Beitrag #107384 Erstellt: 25.06.2017 13:50
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Innsbrucker schrieb: |
sakul93 schrieb: |
Die VVT Fahrplansuche bietet für meine Verbindung sogar das 8-Fahrten Ticket an. Muss man das dann beim Schaffner entwerten? |
Das musst Du am Bahnsteig entwerten.
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Am Bahnsteig entwerten geht gar nicht, weil es keine Entwerter gibt!
Das Ticket wird (sofern es einen gibt) vom Schaffner entwertet (ist ja nichts anderes, als beim VVT-Ticket das du am ÖBB-Automaten bekommst).
Zuletzt bearbeitet von Linie O: 25.06.2017 13:51, insgesamt einmal bearbeitet
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Innsbrucker VerkehrsstadträtIn
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Beitrag #107385 Erstellt: 25.06.2017 14:03
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Linie O schrieb: |
Am Bahnsteig entwerten geht gar nicht, weil es keine Entwerter gibt! |
Das hatten wir schon, bzw. hatte ich diese Tatsache als bekannt vorausgesetzt.
Linie O schrieb: |
Das Ticket wird (sofern es einen gibt) vom Schaffner entwertet (ist ja nichts anderes, als beim VVT-Ticket das du am ÖBB-Automaten bekommst). |
Nein, das ist keine Entwertung, weil die VVT-Fahrscheine bereits entwertet und nur zum unmittelbaren Fahrtantritt (bzw. für den gewählten Geltungstag) gültig sind. Ein offener Vorverkauf von VVT-Fahrscheinen findet nicht statt.
Zuletzt bearbeitet von Innsbrucker: 25.06.2017 14:04, insgesamt einmal bearbeitet
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