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Thema: Überholen von Straßenbahnen - Pro oder Kontra  Dieses Thema nach Facebook schicken  

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Obusfahrerin
Gast










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Beitrag #10529 BeitragErstellt: 18.10.2005 15:23
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Tramtiger
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Beitrag #10533 BeitragErstellt: 18.10.2005 15:25
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Hätte nie gedacht, dass diese Frage so zur Glaubensfrage ausartet. Kennt keiner von euch einen Verkehrsjuristen?

 

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Tramtiger
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Beitrag #10536 BeitragErstellt: 18.10.2005 15:43
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Nachtrag zu den Rückspiegeln bei Strassenbahnen: Der ULF in Wien wurde nun ebenfalls mit einem rechten Aussenspiegel versehen. Die Emile (E1 / E2) besitzen jedoch keine Spiegel.
 

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Heli
VerkehrsministerIn



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Beitrag #10708 BeitragErstellt: 30.10.2005 16:02
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Quote:
@Heli:

Also: Die Wiener Ringstrasse ist weitgehend eine Einbahnstrasse. Somit tritt die Regel "Einbahnstrasse" in Kraft. In manchen Bereiche jedoch nicht. dort ist der Gleiskörpe am rechten Strassenrand. Daneben eine Reihe von normalen Fahrstreifen. Selbstverständlich wird dort die Strab links überholt. Es gibt aber noch genügend andere Strecken, wo die Strassenbahn am rechten Fahrbahnrand geführt wird. Wenn das links überholen nicht zulässig wäre, dann wäre eine derartige Linieführung wohl blanker Unsinn.

Weiters haben, im Gegensatz zu Innsbruck und den damit im Zusammenhang stehende Problemen (Fussgängerampel am Haidenplatz), die Strassenbahnen in Wien gar keine Aussenspiegel! Das Argument gilt also auch nicht



Sowohl am Haydnplatz als auch auf der Ringstrasse gibts nach meiner Erinnerung eine Sperrlinie - also handelt es sich dort nicht um ein Überholen sondern um ein Vorbeifahren. Durch die Sperrlinie entsteht quasi ein eigener, autonomer Strassenverlauf.

Es bringt jetzt glaub ich nicht viel, wenn wir uns gegenseitig die STVO vorhalten - Vorschlag:
Schau dir mal die gedruckte Version der StVO an - dort gibt's zu jedem Absatz etwa 2 bis 5 Seiten Erläuterungen, Beispiele und höchstrichterliche Urteile - da werden viele Unklarheiten beseitigt. Die sind in der Webversion nicht drin. In meiner fünfjährigen beruflichen Tätigkeit als Fahrschullehrer hat das kursiv gedruckte so manche Streitfrage geklärt, wo der eigentliche Gesetzestext nur Verwirrung schuf.
lg
Heli




 

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