Innsbrucker VerkehrsstadträtIn
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Beitrag #103793 Erstellt: 23.06.2016 23:22
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Ingenieur schrieb: |
Da geht es wohl hauptsächlich um das Verhindern des Mitfahrens ("Bahnsurfen") einerseits und des Durchsteigens zwischen den Wagen andererseits. |
Nein, eine herausstehende Kupplung stellt bei einem Unfall eine besondere Gefährdung für andere dar, die wird dann quasi zur Rammbohle. Mag sein, dass man jetzt auch kürzer kuppelt; zum Verhindern des Überstiegs gibt es eigentlich gesonderte Vorrichtungen, deren Anbringung weitere Handgriffe beim Kuppeln mit sich bringt. Daher auch meine Frage, ob die Wagen in Innsbruck überhaupt für Doppeltraktion zugelassen sind, oder ob da vielleicht noch eine Auflage zur Verwendung von Überstiegsschutzgittern kommen kann.
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manni Betreiber des Forums
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Beitrag #103796 Erstellt: 24.06.2016 00:16
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@Innsbrucker: die Wagen wurden auf der Traunseebahn in Doppeltraktion im Passagierbetrieb verwendet und haben dort die Typenzulassung dafür erhalten. Dort haben sie auch die Typenzulassung für 70 km/h erhalten.
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Bazora61 FahrdienstleiterIn
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Beitrag #103797 Erstellt: 24.06.2016 09:12
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Zitat: |
das wäre dann nach der Trompetenkupplung, der Compactkupplung, der Spezialkupplung von Plasser&Theurer und der Albertkupplung die Nummer fünf in Innsbruck
Daß es im Laufe der Zeit zu einer Ansammlung verschiedenster Bauarten kommt, liegt an der technischen Weiterentwicklung ... |
Das sehe ich nicht ganz so. Hätte man darauf Wert gelegt, wäre man wahrscheinlich den auch in Innsbruck beschrittenen Weg der BSI-Kompaktkupplung weiter gegangen. Dann hätte es die Albertkupplung nicht gebraucht, ob die BSI-Kompaktkupplung die hohen Kräfte der Plasser&Theurer Kupplung beim ziehen der Schotterlore übernehmen kann, weiß ich nicht.
Fakt ist, eine Harmonisierung der Kupplungen wurde offensichtlich nicht angestrebt. Von Ideen Bauzug-Wagen den Planzügen mit zu geben ganz zu schweigen.
Zuletzt bearbeitet von Bazora61: 24.06.2016 09:13, insgesamt einmal bearbeitet
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