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ChristianMUC |
Erstellt: 19.06.2006 21:29 Titel: |
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Natürlich darfst du ihn fotografieren - nur wenn die Aufnahme gewerblich nutzen willst, brauchst du eine Genehmigung der DB, diese kostet dann natürlich Geld. Gewerblich meint jetzt aber nicht das Abdrucken in einem Eisenbahnmagazin, wo du 20,- für bekommst, sondern das Verwenden in Werbung, etc.
Viele Grüße, Christian www.christianmuc.de
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Aus |
Erstellt: 19.06.2006 21:26 Titel: |
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Klar darfst du den bei uns Fotografieren.
http://tram.afterdarknet.at/
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Mr. X |
Erstellt: 16.06.2006 19:29 Titel: |
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Und das heißt jetzt das man ihn nicht bei uns Fotografieren darf - oder liege ich da falsch.
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ChristianMUC |
Erstellt: 16.06.2006 17:00 Titel: |
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Die Geschichte mit dem ICE (alle, nicht nur der 3er) ist aber ne andere. Die Bahn hat den Namen "ICE" markenrechtlich geschützt. Nachdem das ICE praktischerweise auf allen Zügen draufsteht, greift der Schutz auch hier.
Viele Grüße, Christian www.christianmuc.de
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ManuelausDE |
Erstellt: 10.06.2006 21:23 Titel: |
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Hier kann ich zum deutschen Recht noch zwei kleine Punkte ergänzen:
a) Konkreter Fall ICE3: GEWERBLICHE Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen sind nur mit Genehmigung der Bahn zulässig, und zwar auf dem gesamten Gelände der DB
b) Konkreter Fall Hausgruppe: In Deutschland darf man so viele Häuser, wie man will, auch einzeln, fotografieren, solange nur die äußere Ansicht erkennbar ist. D.h.: Alles, was hinter den Scheiben ist, darf nicht erkennbar sein, wenn ein Haus gezielt fotografiert wurde.
Grüße, Manuel |
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Martin |
Erstellt: 07.06.2006 14:54 Titel: |
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Quote:
Sonst dürfte man in einem Gartenzwergerlvorort ja auch nicht die Straße fotografieren, ohne die Erlaubnis von etlichen HausbesitzerInnen einzuholen...
Soweit ich weiß ist das Photographieren von Huasgruppen unproblematisch - nicht jedoch von einzelnen Häusern. Damit kann nämlich die Privatsphäre einzelner Personen verletzt werden. Es gibt da gerüchteweise einen Fall einer Veröffentlichung einen Bauwerks in einer Bank-Werbezeitschrift - leider gehörte das Haus aber einem höheren Bediensteten einer konkurrenzierenden Bank. Ob allerdings die Veröffentlichung auf Basis "Wahrung von Privatsphäre" bekämpft wurde, entzieht sich meiner Kenntnis.
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manni |
Erstellt: 06.06.2006 22:48 Titel: |
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Ist auch eine Hausverstandssache: wenn etwas nicht gesehen oder fotografiert werden soll, muss man es eben verstecken, im Fall des Linzer Betriebshofes hinter hohen Hecken und Sträuchern. Beim IVB-Gelände würde das, zugegebenermaßen, allerdings eher schwierig. 
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rudema |
Erstellt: 06.06.2006 19:29 Titel: |
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Danke Klaus! Du hast wirklich recht, solange es keine Probleme gibt und ich glaube mehr als diesen aussagekräftigen Bericht über "Fotoerlaubnis" konnte man nun nicht mehr reinstellen.
Eigentlich müsste alles klar sein und finde nun auch eine weitere Diskussion was Fotoerlaubnis betrifft sinnlos.
Was ich dazu meine zur Fotoerlaubnis, könnt ihr aus meinen oberen Beiträgen lesen, da sich meine Meinung weiterhin nicht geändert hat.
Mein zweites zu Hause ist in Bus und Bim. :-)
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Aus |
Erstellt: 06.06.2006 18:05 Titel: |
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Mir kommt die Diskussion hier irgendwie wie ein Kampf gegen Windmühlen vor. Solang sich keiner beschwert wo ist das Problem?
Und glaubt ihr ernsthaft die IVB strengt einen Prozess an, wegen dem Foto einer uralten Straßenbahn?
http://tram.afterdarknet.at/
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rudema |
Erstellt: 06.06.2006 17:40 Titel: |
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Ich zähle meine Fotos die ich mit meiner Kamera gemacht habe als Eigentum, das ich den Usern auf meiner Webseite zur Betrachtung zur Verfügung stelle. Da ich mit diesen Bildern keinerlei Gewinn oder Geldgeschäfte mache, kann ich damit nicht in Konflikt geraten.
Mache ich ein Foto von einem Damm auf dem "Betreten verboten" steht, hat das mit der Fotoerlaubnis gar nichts zu tun. Ausnahme, wenn dort steht "Betreten verboten, Privatgrund" dann sieht der Sachverhalt glaube ich ganz anders aus.
Wenn man Fotos macht, zum Beispiel man fotografiert über den Zaun der IVB, dann ist das meiner Meinung auch kein Gesetzesbruch oder sonstiges. Da das alles für die Allgemeinheit sichtbar ist. Bei der LINZ AG sieht es da ganz anders aus. Dort sind zum Beispiel bei der Busgarage runderherum hohe Sträucher, sodass man nichts bis fast nichts von den Bussen sieht. Die Fahrzeuge sind auch so abgestellt, dass die immer versteckt sind. Ob das Absicht ist, weiß ich nicht. (Editiert von bahnLinz am 06.06.2006 17:42)
Mein zweites zu Hause ist in Bus und Bim. :-)
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Obusfahrerin |
Erstellt: 06.06.2006 16:21 Titel: |
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[Der Text dieses Postings wurde auf Wunsch des Users gelöscht] |
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Mr. X |
Erstellt: 06.06.2006 16:19 Titel: |
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Schließ mich dem manni an...
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manni |
Erstellt: 06.06.2006 16:05 Titel: |
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Nachdem man solche Fotos auch mit Zoom machen kann, ohne den Bahndamm zu betreten, würde ich, mal so rein hausverstandsmäßig, sagen, dass es da wohl auch keine Probleme geben kann? Ditto, wenn man mit Tele ein Firmengelände fotografiert. Kann man ja auch alles mit freiem Auge sehen. Sonst dürfte man in einem Gartenzwergerlvorort ja auch nicht die Straße fotografieren, ohne die Erlaubnis von etlichen HausbesitzerInnen einzuholen...
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Obusfahrerin |
Erstellt: 06.06.2006 15:55 Titel: |
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[Der Text dieses Postings wurde auf Wunsch des Users gelöscht] |
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Mr. X |
Erstellt: 06.06.2006 14:37 Titel: |
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Quote:
@ ICE 3: die Sache alleine ist zugegebenermaßen sehr komisch, jedoch hat die DB meines Wissens einige Prozesse gewonnen, einige aber verloren.
MFG E.S.G.
Das glaube ich dir nur wenn die Fotos aufn Betriebshof gemacht worden sind, sonst hat die DB AG ja nix davon. Derjenige was sonst sowas klagen würde hätte wohl einen Sprung in der Schüssel, es sei denn er wurde extrem konsevativ erzogen (Editiert von Raphi am 06.06.2006 14:37)
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E.S.G. |
Erstellt: 06.06.2006 13:39 Titel: |
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@ ICE 3: die Sache alleine ist zugegebenermaßen sehr komisch, jedoch hat die DB meines Wissens einige Prozesse gewonnen, einige aber verloren.
MFG E.S.G. |
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Peter021 |
Erstellt: 06.06.2006 13:07 Titel: |
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Noch einmal zu den Fotoverboten oder Erlaubnissen:
BahnLinz hat das glaube ich gut zitiert:
1.) Jeder der ein Foto oder eine Planzeichnung herstellt gilt automatisch als Urheber dessen ohne dass er einen Copyrightvermerk anbringen müsste, geschweige sein Foto registrieren lassen müsste. Er ist Autor und hat unumschränkt alle Rechte! 2.) Ich darf auch alles fotografieren, was in der Öffentlichkeit steht! Auch einen ICE3. Ich darf das auch überall ohne zu fragen zu veröffentlichen! Auch den ICE3! Die DB AG hat hier alle angestrengten Prozesse mit dem Vermerk verloren, dass ihre Fahrzeuge in der Landschaft wie Allgemeingut zu sehen sind und niemanden in einem demokratischen Land verwehrt werden kann etwas zu fotografieren (ausser abgesperrte Zonen wie Betriebshöfe, Militärbasen) Und auch hier gilt: Zustimmung zum Einlass mit Fotoapparat gilt als Zustimmung zum Foto, sonst muss es ausdrücklich untersagt werden (Museen z.B.). Ich brauche da keine Juristen in der Familie um das abzuklären, Recht geht viel mit Hausverstand vor, ist es doch die Summe der Wollens und Sollens Sätze einer Gesellschaft. Aufpassen würde ich immer nur, wenn ich eindeutig erkennbares Fremdmaterial als mein eigenes verwerte, z.B. bei einem Bild ohne Zustimmung des Autors den Namen dazusetze oder bei einem Plan den Ersteller ausradiere und meinen Namen dazusetze. Ja dann wird egal wo das veröffentlicht wird es heikel und kann zu teuren Urheberrechtsprzessen führen. Als Faustregel zur Veröffentlichung kann daher nur gesagt werden: Alles was ich selbst fotografiert habe, dort habe ich kein Problem, weder mit dem Foto selbst noch mit dessen Veröffentlichung. Dort aber wo Firmenbilder (z.B. ein DB Foto vom ICE3 oder ein Flexity Foto von der IVB) verwendet werden sollte immer die Zustimmung des Rechtsinhabers eingeholtz werden. Dann habt ihr im Europa der EU kein Problem mit dem Fotografieren - es sei denn ihr schaut aus wie Osama Bin Laden
Viel Glück bei den Fotos
Günter Denoth - Eisenbahnarchiv Tirol |
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E.S.G. |
Erstellt: 06.06.2006 10:22 Titel: |
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Quote: den einzelnen paragraphen für sich zu zitieren mag sinnvoll sein, reißt ihn aber aus seinem zusammenhang - der für seine bedeutung häufig wichtig ist, fragen wie welche bestimmung nimmt auf den paragraphen bezug, seit wann gibt es ihn, auf welche bestimmung nimmt er bezug, an welcher stelle steht er in dem gesetz - das alles hat seine grundsätzliche bedeutung. natürlich ist das ris eine hervorragende quelle, vor allem, weil es aktuell ist, der link ist wirklich wichtig.
Und darum fassen wir das ganze möglichst kurz zusammen, damit dann jeglicher zusammenhang zu den anderen Paragrafen verlorengeht.
Quote: der vorteil des computermagazins ist der, daß es sich möglicherweise eines juristen bedient hat, der die zusammenhänge kennt und es auf einen kurzen nenner bringen kann - was die recherche beim ris nach bestimmten begriffen (immerhin muß man für erfolgreiche recherche hier ja auch die juristischen zusammenhänge und somit begriffe kennen, damit die suche einigermaßen vollständige resultate zeitigt) nicht zu leisten vermag.
Alle Zusammenhänge auf einen kurzen Nenner? Geht nicht. Denn ein Paragraf ist eine Definition, wenn ich eine definition zusammenfasse, geht unweigerlich was verloren. Zugegeben: beim RIS muss man mit Schlagwörtern suchen, aber das ist bei allen anderen Suchmaschinen auch so. Also lieber den Ursprungstext anschauen, und sich nicht auf eine Zusammenhassung verlassen.
MFG E.S.G. |
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sLAnZk |
Erstellt: 05.06.2006 20:32 Titel: |
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den einzelnen paragraphen für sich zu zitieren mag sinnvoll sein, reißt ihn aber aus seinem zusammenhang - der für seine bedeutung häufig wichtig ist, fragen wie welche bestimmung nimmt auf den paragraphen bezug, seit wann gibt es ihn, auf welche bestimmung nimmt er bezug, an welcher stelle steht er in dem gesetz - das alles hat seine grundsätzliche bedeutung. natürlich ist das ris eine hervorragende quelle, vor allem, weil es aktuell ist, der link ist wirklich wichtig.
der vorteil des computermagazins ist der, daß es sich möglicherweise eines juristen bedient hat, der die zusammenhänge kennt und es auf einen kurzen nenner bringen kann - was die recherche beim ris nach bestimmten begriffen (immerhin muß man für erfolgreiche recherche hier ja auch die juristischen zusammenhänge und somit begriffe kennen, damit die suche einigermaßen vollständige resultate zeitigt) nicht zu leisten vermag.
in bildern, die ich ins netz stelle, bin ich mittlerweile dazu übergegangen, die gesichter der fahrer mit einem schatten zu versehen oder die spiegelung der scheibe zu verstärken (soweit das möglich ist, ohne das bild zu zerstören, photoshop ermöglicht vieles, aber nicht alles), sodaß die silhouette des fahrers, die sehr wichtig ist für den bildaufbau, vor der konkreten person des fahrers, die ja, wenn überhaupt, nur im einzelfalle interessiert, zurücktritt.
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E.S.G. |
Erstellt: 05.06.2006 19:21 Titel: |
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Quote: das ist einmal eine interessante diskussion: allerdings ist sie auch von gewissen inkonsistenzen geprägt... denn wenn ESG einerseits auf dem zusammenhang besteht (was konsequent, ja zentral ist), andererseits auf das ris verweist, dann stimmt da irgendetwas nicht zusammen.
Ja was soll denn daran inkonsequent sein? Natürlich bestehe ich auf zusammenhang, doch habe ich das Ris aus dem Grund angegeben, weil es die beste Quelle im Netz über Österreichisches Recht ist. Und wenn du unter Konsequenz verstehst, dass ich die Jeweiligen Paragrafen herusschreibe, dann muss ich dich diesbezülich enttäuschen, so viel zeit hat der E.S.G nicht. Ich meinte nur, dass ein richtiger Paragraf eher das vermittelt, was wesentlich ist, als der Inhalt aus einem Computermagazin.
MFG E.S.G. |
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