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Nachricht |
| GueNNi |
Erstellt: 08.11.2007 12:32 Titel: GüNNi |
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So leute,
erstens, dank @ mannni for post =)
Ich werde mich da jetz mal schlau machen und einen Antrag stellen.
Mal schaun was ich zurück bekomme.
Die Lücke in der Hecke ist Lebensgefährlich. Ich muss des öfteren diese Straße überqueren. wenn ich aus meinem Kurs um 18 uhr rauskomme (schon dunkel) dann sehe ich die Hecke fast garnicht mehr und einmal währe ich fast darüber gestollpert. Also es ist schon gefählrich.
Mal schaun was sich da machen lässt ich geb wieder bescheid.
und thx for postings |
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| sLAnZk |
Erstellt: 05.11.2007 23:45 Titel: |
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Der Punkt ist der, daß es gar kein Problem ist, dort hinzufahren. Nur gehen ist wenig lustig, Gehsteig gibt es keinen, man muß, will man nicht außen um den Kreisverkehr Technik-West (den ich hier nach dem Linienast, der dort wendet, nennen will) herumgehen und durch die Wiese, muß man die Kranebitter Allee queren, Schutzweg gibt es keinen, ebensowenig Straßenbeleuchtung oder auch nur eine Stelle, wo das Queren der Straße gewollt wäre.
Lücken in der Hecke gibt es. Eine unbefriedigende Situation, die aber für fünf Leute kaum geändert werden wird, es sei denn, was ich nicht hoffe, daß etwas passiert.
Vielleicht ist der beste Weg, wenn die betroffenen Vereine sich an die Stadt wenden, die ja vielleicht einen Schutzweg verordnen kann gegenüber vom Ikarus/Nemati/CA/Videotheksgebäude, wo die Zufahrt zum alten Flughafengebäude führt, wo jetzt die Polizeihunde wohnen. Vielleicht könnte auch die Polizei die Initiative ergreifen. |
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| Martin |
Erstellt: 05.11.2007 09:40 Titel: |
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Ist tatsächlich nur eine verkehrsrechtliche Angelegenheit; baurechtlich muss ein Grundstück eine Zufahrt haben (damit wird angenommen, das man auf dieser Zufahrt auch gehen kann). Grundstücke die nur eine Zugange haben 8z.B. Gehrecht über Servitut) dürfte gar nicht bebaut werden.
Daher also Verkehrsrecht
Wenn nun auf dieser Straße MIV und Fußgägner sich gemeinsam fortbewegen, handelt es sich um eine Mischverkehrsfläche. In der STVO müsste es eine Passus gegeben, der dafür Tempo 30 vorschreibt. |
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| manni |
Erstellt: 02.11.2007 20:01 Titel: |
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| Naja, über Umwege vielleicht... wenn dort Seminare abgehalten werden, wird dafür ja auch irgendeine Form von Genehmigung notwendig sein, die wiederum an die Bedingung gebunden sein könnte, dass der Seminarort auch ohne Lebensgefahr erreichbar ist... so irgendwie. |
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| Hannes |
Erstellt: 31.10.2007 14:35 Titel: |
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| Gute Frage aber ich glaub eher nicht, dass man da einen Anspruch hat. Dann müssten ja auch alle Einkaufszentren fußläufig erreichbar sein *gg*. |
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| manni |
Erstellt: 31.10.2007 10:56 Titel: Verkehrsrecht: Fußläufige Erreichbarkeit |
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Wer kennt sich im Verkehrsrecht in folgender Frage aus: ein Freund von mir absolviert derzeit eine Ausbildung beim Verein "ISV". Die haben am Flughafengelände am Nordrand so eine Art Ausbildungszentrum.
Dieses Ausbildungszentrum ist fußläufig aber nicht erreichbar. Um dort hin zu kommen, muss man die Kranebitter Allee ohne Schutzweg überqueren und dazu auch noch über die Böschung zwischen Nebenfahrbahn und KA klettern. Bei starkem Verkehr und Dunkelheit ein lebensgefährliches Unterfangen.
Nun meine Frage: kann eine sichere Fußweganbindung gefordert werden, gibt es darauf einen Rechtsanspruch, kann man also notfalls z.B. mit einer Klagsdrohung die Stadt dazu bewegen, in dieser Sache etwas zu tun? (Ich hoffe doch dass das möglich ist... kann ja nicht sein dass so eine Einrichtung quasi nur mit der Blechkiste erreichbar ist).
Wer weiß Bescheid? |
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