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Zeugen - wozu?

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Autor

manni
06.03.2022 17:52    Zeugen - wozu? Antworten mit Zitat

Mich würde interessieren, warum für diesen Unfall Zeugen gesucht werden. Was sollen die denn bezeugen? Was meint ihr?

https://www.tt.com/artikel/30812521/86-jaehrige-in-innsbrucker-strassenbahn-schwer-verletzt-zeugen-gesucht
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Linie O
06.03.2022 18:09     Antworten mit Zitat

Warum nicht?
Das ist in so einem Fall die normale Vorgehensweise. Es gilt ja auch zu klären was genau passiert ist. Die Videoüberwachung wird vielleicht nicht mehr auswertbar gewesen sein, da länger als 48 Stunden her. UDS wird auch nicht auswertbar sein, da das der Fahrer in dem Moment wohl nicht mitbekommen hat.

Und dann ist eben die Frage was passiert ist. Hat sich die Dame festgehalten? Haben andere Fahrgäste Hilfe geleistet? Hat jemand den Fahrer informiert? Falls ja, wie hat der reagiert? All diese Fragen müssen eben geklärt werden.

Aber klar für den Fahrer ist das immer eine unangenehme Situation, die Nerven kostet aber vermutlich in den meisten Fällen ohnehin im Sand verläuft, da ihn keine Schuld trift.
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manni
06.03.2022 23:34     Antworten mit Zitat

Okay, da wirst du Recht haben. Ich befürchtete zunächst, dass Gründe gesucht würden, den/die Fahrer:in zu belangen.
Abgesehen davon finde ich es aber grundsätzlich sinnlos, in solchen Fällen überhaupt zu ermitteln. Der Unfall ist bereits passiert, und die Schuld kann nur bei der verunfallten Person selbst liegen (die Beförderungsbedingungen schreiben ja vor, dass jede:r sich jederzeit selbst ausreichend zu sichern hat), welche Erkenntnisse sollen Zeug:innenaussagen denn in so einem Fall bringen? Wird hier nicht nur die Bürokratie auf die Spitze getrieben?
Die einzige Rechtfertigung, die mir einfiele, wäre so etwas wie z.B. ein Material- oder ein Wartungsfehler, der dazu geführt hätte, dass eine Haltestange sich gelöst und damit den Unfall verursacht hätte, was Versicherungsfragen aufwerfen oder vielleicht sogar strafrechtlich relevant sein könnte.
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DUEWAG 240
07.03.2022 09:02     Antworten mit Zitat

Also zumindest in der StVO gibt es den Vertrauensgrundsatz. Sprich, wenn ich merke, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer nicht tauglich ist, verzichte ich auf mein Recht. Egal, ob da jetzt ein Geisterfahrer auf der Autobahn oder nur ein Kleinkind mit Fahrrad ist.

Und irgend so etwas wird es auch im Gesetz geben, wenn man wo mitfährt. Und das Gesetz steht über den Beförderungsbedingungen. Also mindestens verminderte Geschäftstüchtigkeit durch eingeschränkte Mobilität. Und ja, da hat dann der Fahrer schon Verantwortung, sowas zu erkennen und richtig zu handeln. Und deswegen werden Zeugen gesucht, wie es zu diesem Unfall kommen konnte. Wer da wie falsch gehandelt hat.
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418
07.03.2022 10:50     Antworten mit Zitat

manni schrieb:

Abgesehen davon finde ich es aber grundsätzlich sinnlos, in solchen Fällen überhaupt zu ermitteln.


Es wird nicht nur ermittelt, um eventuell einen Schuldigen festzunageln. Es geht vor allem darum, den Unfallhergang so genau zu ermitteln, dass daraus Maßnahmen abgeleitet werden können, um gleichartige Unfälle in Zukunft zu vermeiden. Wenn ich einen Arbeitsunfall habe, wird genauso vorgegangen.
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Admiral
07.03.2022 22:09     Antworten mit Zitat

und normalerweise, sobald verletzte im spiel sind, hat niemand mehr mitspracherecht, ob man hier den schwamm drüber tut oder nicht, ich kenn selbst geschichten, wo jemand im KH gelandet ist, gemeint hat, selber schuld, und die versicherung dann ermittlungen angestellt hat, und nachgewiesen hat, dass die technik bzw wartung schuld war (nichts aus dem sektor ÖV)... wahrscheinlich geht es hier vor allen dingen darum: wer zahlt
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