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Linie 6 derzeit im Schienenersatzverkehr

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Autor

Fibk
05.03.2016 12:42    Linie 6 derzeit im Schienenersatzverkehr Antworten mit Zitat

Wegen des Sturms verkehrt die Linie 6 dzt. aus Sicherheitsgründen bis Betriebschluss im Schienenersatzverkehr
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Innsbrucker
06.03.2016 12:02     Antworten mit Zitat

Und heute? Die IVB haben keine Meldung auf ihrer Seite, auf den Smartinfos stand auch nichts.
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Linie O
06.03.2016 15:30     Antworten mit Zitat

Nachdem gestern ein entsprechender Hinweis auf der Website war, gehe ich davon aus, dass die Linie 6 wieder regulär fährt.
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Innsbrucker
06.03.2016 20:07     Antworten mit Zitat

Ich habe da gestern keinen gefunden. Kann es sein, dass der SEV nicht bis Betriebsschluss gefahren wurde?

Heute fuhr SL 6 wieder als Straßenbahn.
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Linie O
06.03.2016 22:06     Antworten mit Zitat

Also ich hab' gegen 15 Uhr den Text auf der Website (direkt auf der Startseite war ein gelber Banner, in den Verkehrsmeldungen findet man das nicht, aber auf der Startseite ists eh auffälliger) und gegen 17 Uhr den Lauftext auf der Smartinfo gesehen.
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Innsbrucker
06.03.2016 23:39     Antworten mit Zitat

Linie O schrieb:
Also ich hab' gegen 15 Uhr den Text auf der Website (direkt auf der Startseite war ein gelber Banner, in den Verkehrsmeldungen findet man das nicht, aber auf der Startseite ists eh auffälliger) und gegen 17 Uhr den Lauftext auf der Smartinfo gesehen.


Dann hat man beides unmittelbar nach Betriebsschluss der Linie 6 wieder rausgenommen. Eher schon etwas früher.

Im übrigen gehört so was natürlich in die Verkehrsmeldungen.
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manni
07.03.2016 02:30     Antworten mit Zitat

Was haltet ihr eigentlich von dieser präventiven Betriebseinstellung? Das ist ja neu, obwohl es das Problem schon lange gibt.
Sollte man nicht vielmehr die Gefahr beseitigen, als den Bahnbetrieb dadurch dermaßen beeinträchtigen zu lassen?
Weiß jemand, wie das rechtlich ausschaut? Wer wäre dafür zur Verantwortung zu ziehen, wenn ein umstürzender Baum oder ein herabstürzender Ast Personen- oder Sachschäden verursachen würde?
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Linie O
07.03.2016 08:26     Antworten mit Zitat

War die Einstellung wirklich präventiv, zumindest die offizielle IVB-Info sprach von einem Baumwurf.

Wenn man dem Waldbesitzer keine Fahrlässigkeit nachweisen kann (der Wald wurde ordentlich gepflegt und das Umstürzen des Baumes war nicht vorhersehbar) glaube ich nicht, dass man irgendjemanden dafür belangen kann, somit fällt das unter höhere Gewalt.
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Hager
07.03.2016 19:52     Antworten mit Zitat

Das Eisenbahngesetz ist hier sehr klar. Die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs obliegt dem Eisenbahnunternehmen (§ 19 EisbG). Alle fünf Jahre hat das Unternehmen den Nachweis ausreichender Vorkehrungen zur Sicherheit der Eisenbahn bzw. des Verkehrs auf der Eisenbahn zu erbringen (§§ 38 ff EisbG).Anrainer haben nur Handlungen zu unterlassen, durch die die Eisenbahn oder der Betrieb auf der Eisenbahn gefährdet würde (§ 43 EisbG).
§ 45 EisbG verpflichtet das Eisenbahnunternehmen zur Beseitigung eingetretener Gefährdungen im Gefährdungsbereich, wozu ausdrücklich der Pflanzenwuchs zählt. Es Gibt dafür ein Zwangsrechtsmöglichkeit (§ 45 zweiter Satz).
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