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Autor

sLAnZk
29.11.2020 21:40     Antworten mit Zitat

In Prag war es auf die Fahrscheinrückseite gedruckt, auf Tschechisch und Englisch, dass die Tram bei Zebrastreifen Vorrang hat.

Hier noch ein Bildnis:


Das Zebra rechts unten ist ein schöner Einfall, finde ich.
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Es kreist die Tram in meinem Kopfe
herum fährt sie mit Strom
es liegt so Spannung an meinem Schopfe
das hab ich jetzt davon.
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thmmax
30.11.2020 20:50     Antworten mit Zitat

Admiral schrieb:


auf das rote signal bei uns angesprochen, hat mit damals die zuständigkeit für verkehrsampeln bei der stadt erklärt, es fahren auch busse auf den strecken, und da benötigt es dann das rote licht, weil hier die StVO gilt. wie ich dann gemeint habe, dass das signal für die straßenbahn so nicht definiert ist, wurde gesagt, dies könne man ja per dienstauftrag so regeln, auf den umkehrschluss angesprochen, warum man für den bus dann nicht umgekehrt das regeln könne, dass dieser sich an F0 halte, wurde nur gesagt, hier gilt die StVO, die das nicht vorsieht... die alternative wäre die doppelte anzahl an ampeln, und das würde kosten und nur unnötig verteuern...



Das Argument habe ich aus IBK auch schon öfters gehört...warum werden dann aber in (fast?) allen anderen Städten Österreichs (Salzburg, Wien etc.) auch weiße Balken für Busse verwendet?
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Fibk
30.11.2020 21:09     Antworten mit Zitat

Im Übrigen ist es auch völlig irrelevant: Für Straßenbahnen gelten in erster Linie die Bestimmungen des Eisenbahngesetzes und der StrabVo. Mich wundert eigentlich immer mehr wie die Eisenbahnbehörde den Neubaustrecken in Innsbruck angesichts dieser ständigen Verstöße gegen die Bestimmungen die Zulassung erteilen konnte ...
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Admiral
30.11.2020 21:41     Antworten mit Zitat

naja für die straßenbahn gelten die lichtsignale der StVO genau so, wie die der StrabVO.. damit wird die Stadt hier auf StVO verwiesen haben. Und die IVB hat in letzter zeit sehr viel an die neuen Punkte angepasst... insofern denke ich nicht dass es da verstöße gegen die strab VO gibt
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This article is a natural product. The slight variations in spelling and grammar enhance its natural character and beauty and in no way are to be considered flaws or defects.
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Fibk
30.11.2020 21:49     Antworten mit Zitat

Admiral schrieb:
naja für die straßenbahn gelten die lichtsignale der StVO genau so, wie die der StrabVO..


Die in Innsbruck verwendeten Busampeln sind aber keine Lichtsignale lt. StVO ...
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Martin
30.11.2020 22:27     Antworten mit Zitat

Hager schrieb:
Wen es interessiert, das Verkehrszeichen 10a gab es vor langer Zeit an der Kreuzung Brennerstraße / Klostergasse für die Einfahrt in den damaligen Bhf Bergisel. Wann es wegkam, weiß ich nicht mehr, liegt aber wohl Jahrzehnte zurück.

Ich glaube vage eine Erinnerung zu haben (eher Volksschulzeit)...und dass mir mein Vater erklärt hat wozu es gut ist. Ich fand es damals wohl nur farblich ansprechend ;-)
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Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Regiotram (=Nebenbahn) jedenfalls von Zirl bis Mils geführt werden muss.

Die von mir aufgenommenen Fotos stehen unter CC-BY-SA 3.0 und können gerne der Lizenz entsprechend weiterverwendet werden.
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Admiral
01.12.2020 09:35     Antworten mit Zitat

wie ist das verkehrszeichen 10a genua zu verstehen? eigentlich sollte es ja für MIT egal sein, wenn die strab sich nicht um die rote ampel schert, die für ihn gilt oder?
und umgekehrt, als hinweisschild, dass ich die ampel anschauen sollte und mich nicht auf eine neben mir fahrende strab verlassen sollte als indikator, ob meine ampel grün ist...
das einzige was ich gefunden habe, dass bei der gelben ampelphase, bei herannahen der strab die kreuzung nicht mehr durchfahren werden darf bei diesem schild, was ansonsten ja noch erlaubt ist, wenn nicht mehr gefahrlos angehalten werden kann...

interessant wäre das schild sicher bei der einfahrt in den berigsel, weil hier sind genug helden am weg, die meinen sie müssen noch schnell vor der bahn durch...oder auch aus der bürgerstraße in den terminal, da gibt es auch genug helden, die auf der rechtsabbiegerspur die bahn gerade aus rechts überholen..
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Tramtiger
02.12.2020 12:01    Verkehrszeichen 10a .... Antworten mit Zitat

... gab es auch an der Kreuzung Bürgerstrasse Anichstrasse in Richtung Norden.

Viele andere Ampeln gab es in der damaligen Zeit im Verlauf der Gleistrassen nicht ;-)
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Fibk
02.12.2020 12:23     Antworten mit Zitat

Das "10a Zeichen" (lt. Gesetz an der Oberleitung anzubringen) bedeutet lediglich dass die Straßenbahn bei gelbem bzw. rotem Hauptsignal in die angezeigte Richtung (rechts oder links) einbiegen darf ...

Für den restlichen Verkehr hat es ansonsten keinerlei Bedeutung ...

Defreggerstraße Richtung Leipziger-Platz wäre in Innsbruck wirklich ein idealer Ort um das einzusetzen ...
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Admiral
02.12.2020 12:40     Antworten mit Zitat

ah okay auf das ist es bezogen, also dass die strab die ampel ignorieren darf...

wahrscheinlich ist das doofe dran, dass bei den meisten gleisen in der zwischenzeit zebrastreifen drüber laufen, und damit das thema nicht ganz ideal aufgehoben ist... da ist wahrscheinlich das permessiv signal besser..
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Hager
02.12.2020 18:43     Antworten mit Zitat

Dieses Zeichen an einem Abspanndraht für Oberleitungen von Schienenfahrzeugen zeigt an, dass auf geregelten Kreuzungen Schienenfahrzeuge bei „Gelb“ bzw. bei „Rot“ in der durch die Spitze angezeigten Richtung einbiegen.
Das Zeichen macht wenig Sinn, da "Gelb" und "Rot" Anhalten bedeuten, die Straßenbahn hier aber nur auf der Basis eines Sondersignals fahren darf, das für andere Verkehrsteilnehmer nicht gilt. Abgesehen davon müsse ein anderer Verkehrsteilnehmer das Zeichen erst einmal wahrnehmen! Eine adäquate moderne Signalisierung macht das gänzlich überflüssig. Das Zeichen stammt noch aus der Frühzeit geregelter Kreuzungen ohne Spurenampeln udgl.
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Wenn man will, geht viel. Wenn man nicht will, geht nichts.
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