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Anstehende Beschaffung weiterer Tram- und Stadtbahnfahrzeuge
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Autor

Taliesin
26.09.2014 10:38     Antworten mit Zitat

In der Realprobe ist aus Beobachtersicht eine größere Breite für den Innenraum von Vorteil, wenn wir davon ausgehen, daß es keinen Unterschied in der Bestuhlung macht ob die Bahnen 2,4m oder 2,65m breit sind. Dabei sieht Doppeltraktion in unterschiedlicher Breite zwar ziemlich hohl aus, es spricht aber physikalisch nichts dagegen.

Gerade bei mittlerer Auslastung tendieren die Leute sonst eher Trauben um die Ausgänge zu bilden, was fast zwangsläufig zu Verzögerungen von bis zu 15 Sek. pro Haltestelle im Betriebsablauf führt, die sich pro Umlauf auf bis zu drei Minuten (in der Stadt) bzw. bis zu fünf Minuten (auf den längeren Regionalbahnumläufen) summieren würden:

Stehplatzpotential welches von den Türen Richtung Gänge verlagert wird bedeutet, daß verharrende Fahrgäste und ein-/aussteigende Fahrgäste sich nicht im Weg herum stehen, was den Fahrgastwechsel minimal aber über einen Umlauf betrachtet erheblich beschleunigt.

Da davon auszugehen ist, daß die Regionalbahn auch für die Feinverteilung kurzer Strecken besonders im Bereich Hall sowie Neurum zuständig sein wird, ist es meiner Ansicht nach unerlässlich sowohl - für längere Strecken - ausreichend bestuhlt zu sein, als auch - für kürzere Strecken - entsprechend stehplatzoptimiert zu sein.

Sinnvoll erachte ich deshalb entweder einen Mischauftrag 2,4m/2,65m oder einen Auftrag nur 2,65m. :D
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Tramtiger
26.09.2014 10:55     Antworten mit Zitat

Ein Mischbetrieb 1,4 - 2,65 sehe ich durchaus problematisch. Wenn der 2,4m Triebwagen voraus fährt, dann kann es leicht passieren, dass der breitere 2. Wagen an Autos oder... streift.
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manni
26.09.2014 11:12     Antworten mit Zitat

Mischbetrieb unterschiedlich breiter Fahrzeuge gibt es auch in anderen Betrieben. Da sehe ich kein Problem. Auf den Linien 2 und 5, wo diese Wagen verkehren werden, ist ohnehin dafür zu sorgen, dass Mischverkehr und parkende Autos keine Rolle spielen.
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manni
26.09.2014 11:45     Antworten mit Zitat

BTW, es war AFAIK auch mal eine Zwischenvariante mit 2,55 im Gespräch. Das würde in den Zwischenmodulen bereits eine zusätzliche Sitzreihe ermöglichen und im Rest mehr Stehplätze. Der Vorteil wäre eine Kostenersparnis, weil man dann nicht zwei unterschiedliche Varianten bestellen müsste (abgesehen vom ZLS, das aber nur aus Einbauten besteht).

In diesem Zusammenhang frage ich mich aber, warum man auch bei den vorhandenen Bahnen die Spiegel durch Kameras ersetzen muss. Das geschieht ja wegen der Trassenbreite im O-Dorf. Dass breitere Wagen dadurch weniger Platz benötigen, sehe ich ein, aber die vorhandenen schmalen Wagen werden doch mit den Spiegeln nicht breiter sein als die breiten Wagen ohne Spiegel? Oder brauchen die Spiegel wirklich 25 cm pro Seite? Das habe ich noch nicht verstanden.
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Innsbrucker
29.09.2014 21:40     Antworten mit Zitat

manni schrieb:
Mischbetrieb unterschiedlich breiter Fahrzeuge gibt es auch in anderen Betrieben. Da sehe ich kein Problem. Auf den Linien 2 und 5, wo diese Wagen verkehren werden, ist ohnehin dafür zu sorgen, dass Mischverkehr und parkende Autos keine Rolle spielen.


Der Einwand bezog sich wohl auf gemischte Doppeltraktionen, vermutlich irrtümlich. Die sind tatsächlich nicht möglich, bzw. dürfen geführte Triebwagen oder Beiwagen nicht breiter als der führende Triebwagen sein. Unterschiedlich breite Fahrzeuge könnten also nicht in Doppeltraktionen kombiniert werden. Aber das muss ja auch nicht sein.
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Tramtiger
30.09.2014 08:27     Antworten mit Zitat

Ja, genau das meinte ich...

Dachte das wäre eindeutig ...

Zitat:
Ein Mischbetrieb 2,4 - 2,65 sehe ich durchaus problematisch. Wenn der 2,4m Triebwagen voraus fährt, dann kann es leicht passieren, dass der breitere 2. Wagen an Autos oder... streift.
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manni
30.09.2014 10:58     Antworten mit Zitat

OK, dann ist das ja hinfällig.
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manni
30.09.2014 17:14     Antworten mit Zitat

Innsbrucker schrieb:
bzw. dürfen geführte Triebwagen oder Beiwagen nicht breiter als der führende Triebwagen sein. Unterschiedlich breite Fahrzeuge könnten also nicht in Doppeltraktionen kombiniert werden.


Ich finde da nichts... kannst du mir bitte die Stelle in der StrabVO nennen, in der das steht? Danke!
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Innsbrucker
30.09.2014 19:13     Antworten mit Zitat

OK, als explizite Regelung kenne ich es nur aus Deutschland, und auch da nur ohne Quelle. Solche Dinge können durchaus im Zulassungsverfahren geregelt werden. Aufgrund des Verbots von breiteren geführten Beiwagen oder Triebwagen mussten z. B. in Hannover in den 70er Jahren die Triebwagen der Breitraumserie mit völlig funktionslosen Wülsten verbreitert werden, weil die Beiwagen auf der Türseite durch Umbau auf Tunneltauglichkeit breiter wurden. Bei den meisten Verkehrsbetrieben hat das Problem auch nie existiert, aber Einsätze überbreiter geführter Fahrzeuge wird definitiv nicht zugelassen.

Aus der Frühzeit der DDR ist mir ein einziges Gegenbeispiel mit Bildbeleg bekannt (Gera; Altbautriebwagen mit Breite von nur 2,00 m mit Einheitsbeiwagen mit 2,20 m). Da waren die Sachzwänge des Mangels wohl schwerwiegender.

Die Regelung soll sicherstellen, dass mögliche Profilkonflikte sofort vorn mit Sicht des Fahrers erkannt werden und nicht 30 m weiter, wenn der Fahrer nichts mehr sehen kann. Und auch andere Verkehrsteilnehmer verlassen sich auf gerader Strecke darauf, dem zweiten Triebwagen nicht plötzlich gefährlich nah zu kommen.

Bei Eisenbahnen mit exakt freigehaltenem Profil gilt das natürlich nicht.
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Tramtiger
05.10.2014 20:02     Antworten mit Zitat

Der Einbau von Isolierglasfenstern würde vermutlich deutlich mehr bringen als die werbewirksamen aber lächerliche Aktivitäten mit LED-Beleuchtung und Supercaps...
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manni
08.10.2014 23:53     Antworten mit Zitat

20 Bahnen + noch 10 optionale sind jetzt ausgeschrieben, siehe Newsartikel.
Die Angebotsfrist ist ungewöhnlich kurz, bereits am 17. ist Abgabeschluss.
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ivb tw 87
04.12.2014 22:32     Antworten mit Zitat

Ist schon bekannt wer die Ausschreibung gewonnen hat???
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manni
04.12.2014 22:38     Antworten mit Zitat

Nein, das war erst die erste Stufe, es folgt noch eine zweite. Die IVB müssen über die laufende Ausschreibung aber bis Mai absolutes Stillschweigen bewahren, bis dahin wird niemand irgend etwas erfahren.
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ivb tw 87
05.05.2015 13:55     Antworten mit Zitat

So jetzt ist Mai!!
Gibt es schon erfahrungsberichte von der Firma CAF?
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manni
05.05.2015 14:07     Antworten mit Zitat

Mitte Mai wird's bekanntgegeben. :)
Über CAF gibt's in der Wikipedia einen ganz guten Artikel. Die Fahrzeuge sind inzwischen doch schon recht verbreitet, rein von dem her müssen die ganz gut sein, mehr kann ich leider auch nicht darüber sagen.
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wwehrle
05.05.2015 18:03    Aktuell sind 3 CAF URBOS in der Partnerstadt Freiburg angekommen .... Antworten mit Zitat

Aktuell sind in Freiburg inzwischen 3 CAF URBOS in der Partnerstadt Freiburg eingetroffen; 3 weitere werden folgen, die zweite Lieferung von weiteren 6 Fahrzeugen erfolgt später. Die Test- und Abnahmefahrten finden zur Zeit statt, ca. Mitte des Jahres sollen die ersten Fahrzeuge auf Strecke und nach den Schulungen ab Fahrplanwechsel im Dezember komplett unterwegs sein.

Wir waren zu Besuch in Besancon und haben dort die Fahrzeuge "erfahren" können, der Eindruck war sehr gut. Auch in Freiburg hört man sehr positive Nachrichten über die Wagen und deren Fahreigenschaften.

Ich finde es sehr interessant, dass CAF jetzt auch in Innsbruck im Gespräch bzw. in der Ausschreibung ist.

Viele Grüße aus Freiburg!

Bilder von der Ankunft von Wagen Nr. 301 am 10./11. April 2015



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manni
05.05.2015 21:22     Antworten mit Zitat

Danke für die interessanten Bilder, Wolfgang!
Ich denke auch, dass es einen Grund für den Erfolg dieser Fahrzeuge geben muss. Ich glaub aber trotzdem, dass Bombardier am längsten Ast sitzt.
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wwehrle
06.05.2015 09:09    ... geht es in Österreich nicht nach den EU-Ausschreibungsregeln? Antworten mit Zitat

Hallo Manni, meines Wissens besagen die EU-Ausschreibungsregeln, dass von den Anbietern, die die Ausschreibungskriterien erfüllen, der Günstigste genommen werden muss. Ich vermute mal, deswegen ist CAF bei uns auch vor Siemens gelegen. Läuft das bei Euch nicht auch so? Gruß aus Freiburg.
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Linie O
06.05.2015 09:45     Antworten mit Zitat

Es gibt doch auch die Möglichkeit nach einem Bewertungsschlüssel den Bestbieter zu ermitteln?
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Hager
06.05.2015 17:22     Antworten mit Zitat

Ausgeschrieben werden kann nach dem Best- oder dem Billigstbieterprinzip. Im ersten Fall darf die Eignung nicht in die Bewertung einfließen, sondern ist (wie auch beim anderen Prinzip) Teilnahmevoraussetzung. Die Schwierigkeit beim Bestbieterprinzip liegt in der Erstellung objektiver Zuschlagskriterien, deren nachvollziehbare Bewertung (meist Punktesystem) in Verbindung mit dem Preis (je nach vorbestimmten Gewichtungsverhälntis)den Bestbieter ergeben. Anzuwenden ist hier das Bundes-Vergabegesetz, wobei die IVB als Sektorenauftraggeber ausschreiben kann.
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Wenn man will, geht viel. Wenn man nicht will, geht nichts.
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