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Wolfgang |
| 18.10.2008 15:28  Kaphaltestellen Pradler Friedhof |
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Auf Mannis Vorschlag hin eröffne ich den Thread in diesem Unterforum.
Weiß zufällig jemand von euch, ob die Kaphaltestellen Pradler Friedhof zukünftig vernünftig durch Ampeln gesichert werden sollen? Wenn ich mich richtig erinnere wurde dies hier mal erwähnt. Die derzeitige Situation ist nämlich äußerst unbefriedigend.
Richtung Pradler Friedhof schaltet die Ampel sehr spät um, sodass immer wieder Autos während des Aussteigens der Passagiere vorbeifahren (bzw. leider zum Teil auch rasen). Da das Öffnen der Türen bei den neuen Bahnen um einiges langsamer von statten geht als bei den alten, dürfte das aber in Zukunft ohnehin der Vergangenheit angehören. Außerdem ist das eine reine Ausstiegshaltestelle. Viel schlimmer ist, dass die Ampel nicht umschaltet, wenn sie gerade vorher auf rot war. Es kommt immer wieder vor, dass die Bahn Richtung Amras vor der Ampel warten muss (wegen Fußgängern, die die Ampel betätigen oder aufgrund der Bahn Richtung Stadt, welche die Ampel ebenfalls umschaltet), in diesem Fall findet das Aussteigen bei einer grünen Ampel statt. Dass die Mehrzahl der Autofahrer weiterfährt ist daher mehr als verständlich, es gibt aber auch löbliche Ausnahmen, die ich nicht unter den Teppich kehren möchte.
Anders die Situation stadteinwärts. Hätte man die Haltestelle auf der anderen Kreuzungsseite belassen wären zwei Gefahrenpunkte weggefallen. Was war eigentlich der Grund für die Verschiebung? Jetzt ist es nämlich so, dass die Bahn die Ampel zwar auf rot schaltet, aus den zwei Querstraßen (Kaufmannstraße und Gerhart-Hauptmann-Straße) der Verkehr aber ungehindert aufs Kap fahren kann.
Die Situation ist nicht neu, ich hätte nur gehofft, dass die Ampeln (wie auf der Linie 1) auch dementsprechend umgestellt werden. Daraus scheint allerdings nichts geworden zu sein. Eigentlich ist es ja traurig, dass es hier überhaupt Ampeln benötigt, mit etwas Menschenverstand und Rücksichtnahme wäre das alles nicht nötig. Mal ganz davon abgesehen, dass der Sinn dieser überfahrbaren Kaps an dieser Stelle zumindest mir nicht ganz klar ist. Mit der Einführung der Kaps wurden ja an den Haltestellen Hinweiszettel aufgehängt mit der Information, dass laut StVO das Vorbeifahren verboten sei. Dazu zwei vielleicht etwas spitzfindige/dumme Fragen eines Laien: Warum darf man an der Bahn nicht vorbeifahren, wo doch eine Sperrlinie eingezeichnet ist, welche eine Art Fahrgastbereich abtrennt (Haltestelleninsel ohne Insel)? Und warum darf man dann an den Bahnen an der Endstation vorbeifahren?
Zur Skizze: links ist Amras, rechts der Südring; schwarz: Kaps, rot: Bahnen, rote Punkte: Ampel
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Linie O |
| 18.10.2008 17:56  |
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Die Sperrlinie ist eben, das Problem, die vermittelt nämlich den Autofahrer den FALSCHEN Vorrang. Das Kap hat während die Bahn hält, die Funktion eines Gehsteigs.
Ob rein theoretisch das überfahren des Kaps an der Endstelle erlaubt ist weiss ich nicht. |
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manni |
| 18.10.2008 19:30  |
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Ich hab's in den öffentlichen Bereich verschoben, das muss ein Missverständnis gewesen sein, Wolfgang, das können wir ruhig öffentlich diskutieren. _________________ ___________________________________________________________________________________________
User, die Beiträge grundlos Rot bewerten, sich respektlos, polemisch, wiederholt off-topic oder inhaltslos unsachlich (z.B. aussagelos zynisch, faktenfern oder verschwörungsmythisch) äußern, werden gesperrt und/oder ihre Beiträge kommentarlos gelöscht. Eine Warnung oder aktive Benachrichtigung über Sperre oder Löschung erfolgt nicht. Nach Begründung per Mail oder Webformular kann eine Sperre wieder aufgehoben werden. |
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ManuelausDE |
| 21.10.2008 16:19  |
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Hallo Wolfgang,
zunächst einmal, auch, wenn dort derartige Schilder stehen, ist das Vorbeifahren an einer Straßenbahn bei ihrem Halt nicht verboten.
Allerdings gibt es dabei eine ganz einfache Regel zu beachten, welche in der Praxis eben doch dazu führt, dass es ein annäherndes Verbot darstellt - durch das Vorbeifahren dürfen ein- und aussteigende Fahrgäste weder gefährdet, noch behindert werden. Daraus ergibt sich direkt, dass die Vorbeifahrt nur in Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist.
Das bedeutet beispielsweise, wenn die Türen so weit zu sind, dass davon auszugehen ist, dass niemand mehr ein- oder aussteigt, darf vorbeigefahren werden.
Dies ist schonmal der Grund, wieso in Amras vorbeigefahren werden darf. Theoretisch dürfte dies aber auch hier nur in Schrittgeschwindigkeit erfolgen! Denn:
Grundlage dafür ist keine Sperrlinie oder Ähnliches, sondern das Haltestellenschild. Sobald das Haltestellenschild sich LINKS des vorbeifahrenden Autofahrers befindet, also beispielsweise auf einem separaten Bahnsteig, so darf ganz normal mit der jeweils erlaubten Geschwindigkeit vorbeigefahren werden. Dafür muss der Bahnsteig noch nicht einmal gesondert gesichert sein, die Position des Haltestellenschildes zählt; in den allermeisten Fällen wird ein solcher Bahnsteig jedoch aus Sicherheitsgründen eingezäunt.
Die Sperrlinie hat im Übrigen auch ihre Berechtigung, nämlich für einsteigende Fahrgäste beim Einfahren der Bahn, sozusagen als Bahnsteigbegrenzung.
Grüße,
Manuel |
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Tramtiger |
| 21.10.2008 17:27  hier der genaue Gesetzestext! |
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NOR40063014.pdf (24 KB) |
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godwin |
| 21.10.2008 17:31  Re: Kaphaltestellen Pradler Friedhof |
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| Wolfgang schrieb: |
| Mit der Einführung der Kaps wurden ja an den Haltestellen Hinweiszettel aufgehängt mit der Information, dass laut StVO das Vorbeifahren verboten sei. Dazu zwei vielleicht etwas spitzfindige/dumme Fragen eines Laien: Warum darf man an der Bahn nicht vorbeifahren, wo doch eine Sperrlinie eingezeichnet ist, welche eine Art Fahrgastbereich abtrennt (Haltestelleninsel ohne Insel)? Und warum darf man dann an den Bahnen an der Endstation vorbeifahren? |
So ein BLÖDSINN!!! Wer hängt denn Zettel mit solch einem Schwachsinn auf? Die Zettel mit der Falschinformation gehören umgehend weg!
Manuel hat's eh schon geschrieben, aber ergänzend von mir die Passage aus der StVO:
§ 17. Vorbeifahren.
(2) Der Lenker eines Fahrzeuges darf an einem in einer Haltestelle stehenden Schienenfahrzeug oder an einem Omnibus des Schienenersatzverkehrs oder des Kraftfahrlinienverkehrs auf der Seite, die für das Ein- oder Aussteigen bestimmt ist, nur in Schrittgeschwindigkeit und in einem der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand vom Schienenfahrzeug oder Omnibus vorbeifahren. Ein- oder aussteigende Personen dürfen hiebei weder gefährdet noch behindert werden; wenn es ihre Sicherheit erfordert, ist anzuhalten.
Edit, aufgrund der zeitlichen Überschneidung mit Wolfgangs Posting:
Achtung, das ist kein Gesetz, sondern ein multilateraler Vertrag (also zwischen mehreren Staaten abgeschlossen) und geht mich als Bürger wenig an. Deswegen wurden die Passagen dieses Abkommens in die StVO gepackt. |
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Wolfgang |
| 21.10.2008 20:37  Re: Kaphaltestellen Pradler Friedhof |
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Danke für diese rechtlichen Hintergründe! In der Praxis schaut die Sache ja leider anders aus, das mit der Haltestellentafel (links/rechts der Fahrbahn) wusste ich z.B. gar nicht und es kam auch beim (zumindest bei meinem) Führerscheinkurs nicht vor.
| godwin schrieb: |
So ein BLÖDSINN!!! Wer hängt denn Zettel mit solch einem Schwachsinn auf? Die Zettel mit der Falschinformation gehören umgehend weg! |
Keine Sorge, diese Zettel sind schon seit Ewigkeiten weg, die waren nur unmittelbar nach Eröffnung der Kaphaltestellen dort. |
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Martin |
| 09.04.2009 20:28  |
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Es ist wieder einmal Zeit zu schauen, ob mittlerweil kalr ist, wie man sich an den Kaphaltestellen verhält. Hier eine Bildserie von heute Nachmittag.
Die Tram kommt!
Ampel geht auf Rot
Pkw´s fahren unschlüssig weiter
Ausgestiegen ist auch jemand....
und das ganze stadteinwärts:
Die Tram kommt, Fußgänger auch!
Fußgänger (doch -in) wartet bis die Tür öffent, Pkw´s fahren unschlüssig vorbei...
tram, warte, Auto wartet nur einer hat Platz, was tun?
Natürlich warten, bis PKW geruht hinauszufahren
#
Fazit: Irgendwie weiß noch immer nimeand nichts genaues?
Stadtauswärts - wenn die Ampel rot ist, gilt das auch für die Tram (oder nicht??), also ist es eigentlich logisch, dass Tram und Autos vorderhand gleichzeitg losfahren...die Ampel trägt hier mehr zur Verwirrung bei und war wohl auch nicht als Kapampel gedacht
Stadteinwärts - dei Tramfahrer sind viel zu gutmütig den PKW-Fahrern gegenüber |
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Wolfgang |
| 09.04.2009 20:44  |
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Danke für die Bilderserie, Martin. Was hast du denn für ein Teleobjektiv, wenn ich fragen darf. :D
| Martin schrieb: |
Stadtauswärts - wenn die Ampel rot ist, gilt das auch für die Tram (oder nicht??) |
Ja, die Ampel gilt auch für die Tram.
| Martin schrieb: |
die Ampel trägt hier mehr zur Verwirrung bei und war wohl auch nicht als Kapampel gedacht |
Richtig, die gab es schon früher mit der selben Schaltung. Aber ich nehme an, du wusstest das eh schon und hast nur laut gedacht. ;) Früher - ohne Kaps - war die Situation viel ungefährlicher, da die meisten Autofahrer hinter der Bahn warteten anstatt diese rechts zu überholen - in beide Richtungen. |
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SLICKIBK2 |
| 10.04.2009 06:53  |
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Das Problem ist, dass die Ampel für den Verkehr aus der Gerhard Hauptmann Strasse bzw. Kaufmannstraße nicht gilt. Daher müsste es auch hier eine Ampel geben. _________________ Bombardier - Fehler mit System! |
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manni |
| 10.04.2009 09:35  |
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Solang's keinen eigenen Gleiskörper gibt, sind die befahrbaren Kaps sowieso sinnlos; da wäre es besser gewesen, die Kaps nicht befahrbar zu machen und Autos hinter der Straßenbahn warten zu lassen. Höchste Zeit für den eigenen Gleiskörper. Aber ich glaube, ich hatte das schon mal gesagt. :) _________________ ___________________________________________________________________________________________
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SLICKIBK2 |
| 10.04.2009 09:41  |
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Also das lese ich zum ersten Mal :wink: _________________ Bombardier - Fehler mit System! |
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manni |
| 10.04.2009 09:50  |
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| SLICKIBK2 schrieb: |
| Also das lese ich zum ersten Mal :wink: |
Die Sache ist ganz einfach: wenn es einen eigenen Gleiskörper gibt, dann machen die befahrbaren Kaps Sinn, damit der IV nicht hinter der Straßenbahn den Gleiskörper befahren, resp. extra auf den Gleiskörper geleitet und dann wieder von dort weggeleitet werden muss.
Ist aber Mischverkehr, sind befahrbare Kaps sinnlos, weil es dann ja auch schon nichts mehr ausmacht, wenn die Autos im Haltestellenbereich am Gleis fahren.
Siehe Wien. Dort gibt es recht viele solche befahrbaren Kaps, aber AFAIK immer nur dort, wo die Straßenbahn einen eigenen Gleiskörper hat.
Deshalb müssen die befahrbaren Kaps in der Amraser Straße und in der Ing.-Etzel-Straße im Hinblick auf später hoffentlich zu realisierende eigene Gleiskörper gebaut worden sein - wozu sonst? Hätte man das nicht vor, müssten die Kaps nicht befahrbar sein.
Nun wäre es an der Zeit, diese eigenen Gleiskörper endlich auch zu realisieren. _________________ ___________________________________________________________________________________________
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Tramtiger |
| 10.04.2009 09:57  |
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| Zitat: |
Siehe Wien. Dort gibt es recht viele solche befahrbaren Kaps, aber AFAIK immer nur dort, wo die Straßenbahn einen eigenen Gleiskörper hat.
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Dem ist nicht so! Die Kaps gibts in Wien an vielen Stellen. Z.T. wird der Verkehr auch gemischt neben und über das Kap geleitet! Rechtsabbieger fahren übers Kap, Geradeausfahrende und Linksabbieger fahren am Gleis neben dem Kap. In Wein gibts aber eine deutlich bessere Disziplin was das Überfahren des Kaps bei Fahrgastwechsel betrifft! Die Situation ist nämlich nach STVO nicht eindeutig geregelt! Bei Kaphaltestellen ist es nämlich sehrwohl erlaubt in geringer Geschwindigkeit an einer haltenden Strassenbahn vorbeizufahren, wenn der Raum für einen sicheren Fahrgastwechsel gegeben ist und keine Fahrgäste gefährdet werden! Das ist das Hauptproblem und deshalb kann auch die Polizeit nix dagegen machen! |
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manni |
| 10.04.2009 10:04  |
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Das Problem sind IMO die weißen Linien, die nachträglich angebracht wurden. Sie verleiten die Autofahrer dazu, zu denken, dass der Ein- und Ausstiegsbereich ohnehin von der Fahrbahn abgetrennt sei. Der Sinn der Linie hat sich mir noch nicht eröffnet. Statt so einer Linie sollte man vielleicht besser das ganze Kap als Schutzweg deklarieren, wäre das straßenverkehrsrechtlich möglich? _________________ ___________________________________________________________________________________________
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Tramtiger |
| 10.04.2009 10:47  |
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Dass die Linien notwendig sind kann man an den vielen Kratzspuren an den Randkanten der Kaps erkennen, wo immer wieder Autofahrer runterfahren und sich (grins) die Radaufhängung gründlich beschädigen.
Warum das in Wien nicht nötig ist - Die Wiener Autofahrer sind offensichtlich gscheiter!
Die Idee das ganze Kap als Zebrastreifen zu markieren ist interessant. Ich glaube aber, dass ein Zebrastreifen immer die ganze Fahrbahnbreite bzw. zumindest den Bereich zwischen Fahrbahnrand und einer Verkehrsinsel verbinden muß. Wenn wir das haben, dann wird die Kante des Kaps als eine Art Verkehrsinsel deklariert und das Problem wird noch verschärft.
Solange viele Autofahrer glauben mit dem Erhalt des Führerscheins auch einen Waffenschein erhalten zu haben und Ihr Auto eben auch als Waffe einsetzen wird sich da nicht viel tun. Hier gehört eine großanglegte Medienkampagne her die auf diverse Problemkreise gezielt einwirkt. In einer weiteren Phase könnten die uneinsichtigen Autofahrer dann entsprechend angehalten und sehr gründlich (kann ruhig einige Minuten dauern) belerht werden. Wenn das auch nix hilft dann sollten - als letzte Möglichkeit - bei Übertretentungen auch Strafen verhängt werden. Dazu ist aber unsere Polizie rein personell wohl kaum in der Lage.
Zumindst wurde am Mittwoch das Linksabbiegeverbot in der Museumstrasse/Sillgasse überwacht und Übertretungen wurden geahndet. (Dass nicht im Einsatz befindliche Polizeifahrzeuge da aber grundsätzlich nach links abbiegen ist eine andere Sache)
Eine kleine Liste der Punkte, die sicherlich 90% der Autofahrer gar nicht wissen
blockieren des Gleiskörpers an Kreuzungen ist verboten
einparken vor Strassenbahnen ist verboten
links Zufahren auf Schienenstrassen ist verboten
überfahren von Sperrlinien die den Gleiskörper abgrenzen ist sowieso verboten
und und und
TT |
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Martin |
| 10.04.2009 17:06  |
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| Wolfgang schrieb: |
| Danke für die Bilderserie, Martin. Was hast du denn für ein Teleobjektiv, wenn ich fragen darf. :D |
Walter sagt es ist ein "Mördertele", wobei ich es nicht als Scharfschütze verwende. Eher 8unscharf....
denn es ist schwer es ruhig zu halten - wie man sieht
Aber ich werde jetzt nicht beginnen mit dem Stativ rumzurennen |
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Luki |
| 14.04.2009 13:14  |
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| Tramtiger schrieb: |
| Zitat: |
Siehe Wien. Dort gibt es recht viele solche befahrbaren Kaps, aber AFAIK immer nur dort, wo die Straßenbahn einen eigenen Gleiskörper hat.
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Dem ist nicht so! Die Kaps gibts in Wien an vielen Stellen. Z.T. wird der Verkehr auch gemischt neben und über das Kap geleitet! Rechtsabbieger fahren übers Kap, Geradeausfahrende und Linksabbieger fahren am Gleis neben dem Kap. In Wein gibts aber eine deutlich bessere Disziplin was das Überfahren des Kaps bei Fahrgastwechsel betrifft! Die Situation ist nämlich nach STVO nicht eindeutig geregelt! Bei Kaphaltestellen ist es nämlich sehrwohl erlaubt in geringer Geschwindigkeit an einer haltenden Strassenbahn vorbeizufahren, wenn der Raum für einen sicheren Fahrgastwechsel gegeben ist und keine Fahrgäste gefährdet werden! Das ist das Hauptproblem und deshalb kann auch die Polizeit nix dagegen machen! |
In Wien gibt es die Situationen wie von tramtiger beschrieben, nur ist es einfach bei uns Gewohnheit, da es die Kaphaltestellen länger gibt, und damit haben sich die Lenkraddreher daran gewöhnt.
In der StVO wird nicht zwischen Kaphaltestelle und einer ohne jenem unterschieden.
Man darf an eine Straßenbahn im Haltestellenbereich im Schritttempo vorbei fahren, wenn man keine Fahrgast gefährdet und man 1m(?) Sicherheitsabstand zur Straßenbahn einhalten kann.
Aja, in einer Hinsicht ist ein vorgezogenern Gehsteig sogar unsicherer als eine normale bzw. eine Kaphaltestelle.
Wenn es durch Bodenmarkierungen nicht anders vorgegeben ist, darf man eine Straßenbahn links überholen, wenn es rechts keinen Fahrstreifen mehr gibt (ist so bei vorgezogenen Gehsteigen), bei Vorhandensein von diesem aber nicht, egal ob der verparkt ist oder nicht.
Ausnahmen sind natürlich Einbahnstraßen.
mfG
Luki
mfG
Luki |
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Luki |
| 14.04.2009 13:20  |
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| Tramtiger schrieb: |
Eine kleine Liste der Punkte, die sicherlich 90% der Autofahrer gar nicht wissen
blockieren des Gleiskörpers an Kreuzungen ist verboten |
Man darf nie einen Gleiskörper befahren, wenn sich eine Straßenbahn nähert, egal wo.
Wenn es die Bodenmarkierung vorgibt, muß man aber auch schauen.
| Tramtiger schrieb: |
einparken vor Strassenbahnen ist verboten |
Nicht nur vor Straßenbahnen, eigentlich darf man laut StVO nie einparken, wenn man den fließenden Verkehr behindert.
| Tramtiger schrieb: |
links Zufahren auf Schienenstrassen ist verboten |
Da bin ich mir aber nicht ganz sicher.
Links Zufahren ist mMn nur auf Vorrangstraßen im Ortsgebiet verboten, hat nichts mit Schienenstraßen zu tun.
| Tramtiger schrieb: |
überfahren von Sperrlinien die den Gleiskörper abgrenzen ist sowieso verboten |
Das Überfahren jeglicher Sperrlinie ist verboten, egal ob ein Gleis daneben ist oder nicht.
mfG
Luki |
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SLICKIBK2 |
| 15.04.2009 07:11  |
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Das mit dem links Zufahren bei Straßenbahn Schienen stimmt. man darf sie Nur zum Einbiegen (Einfahrten, Kreuzungen) queren.
Trotzdem muss ich sagen, dass die derzeitige Ampel Regelung am Pradler Friedhof für Schwachsinn und sogar unnütz halte solange der Querverkehr (wo der meiste Verkehr entsteht) keine Beeinflussung hat. _________________ Bombardier - Fehler mit System! |
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